Hallo,
ich habe hier einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1783.
Könntet Ihr mir helfen und den Vertrag nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen?
Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich.
Vielen Dank.
Mathias
Hier der Link zum Scan: http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/6%20004.jpg
So, hier mein Leseversuch - Seite 5:
als niedergeschriebenen Sache und der
[a...egel], daß [.....] allgemeinde
Verzicht nicht gelte, wann nicht eine
[besondere] vorhergegangen trans-
[iguido] sich wißendlich und wohlbe-
dächtig begeben haben, um Confir-
mation dieses Kaufcontracts [gezie-]
[rend] nachgesuchet; Als isr der-
selbe von den Contrahenten [....t-]
und angenommen auch Amtswegen
in [quantum] juris, jedoch dem all-
hiesigen Amte, deßen Beamten,
auch den gerichten des Ritterguths
Heyde und jedem Tertio an älteren
und beßeren Rechten ohne Schaden
und Nachtheil ratificiret und [von-]
[.....] , und [der?] [caufens] in der
wegen der unbezahlten Kauf-
gelder resevirte Hypothec in-
gleichen des [obrigkeitliche] Decret
in die [Eraufung], da sich benand-
ten Umständen nach etwas Ge-
danckliches für den Unmündigen
nicht gefunden, Amtswegen
ertheilet, und lezterer mit dem
ich habe hier einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1783.
Könntet Ihr mir helfen und den Vertrag nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen?
Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich.
Vielen Dank.
Mathias
Hier der Link zum Scan: http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/6%20004.jpg
So, hier mein Leseversuch - Seite 5:
als niedergeschriebenen Sache und der
[a...egel], daß [.....] allgemeinde
Verzicht nicht gelte, wann nicht eine
[besondere] vorhergegangen trans-
[iguido] sich wißendlich und wohlbe-
dächtig begeben haben, um Confir-
mation dieses Kaufcontracts [gezie-]
[rend] nachgesuchet; Als isr der-
selbe von den Contrahenten [....t-]
und angenommen auch Amtswegen
in [quantum] juris, jedoch dem all-
hiesigen Amte, deßen Beamten,
auch den gerichten des Ritterguths
Heyde und jedem Tertio an älteren
und beßeren Rechten ohne Schaden
und Nachtheil ratificiret und [von-]
[.....] , und [der?] [caufens] in der
wegen der unbezahlten Kauf-
gelder resevirte Hypothec in-
gleichen des [obrigkeitliche] Decret
in die [Eraufung], da sich benand-
ten Umständen nach etwas Ge-
danckliches für den Unmündigen
nicht gefunden, Amtswegen
ertheilet, und lezterer mit dem
Kommentar