Korrektur und Vervollständigung - Kaufvertrag 1783 - 5

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [ungelöst] Korrektur und Vervollständigung - Kaufvertrag 1783 - 5

    Hallo,
    ich habe hier einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1783.
    Könntet Ihr mir helfen und den Vertrag nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen?

    Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich.

    Vielen Dank.
    Mathias

    Hier der Link zum Scan: http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/6%20004.jpg

    So, hier mein Leseversuch - Seite 5:

    als niedergeschriebenen Sache und der
    [a...egel], daß [.....] allgemeinde
    Verzicht nicht gelte, wann nicht eine
    [besondere] vorhergegangen trans-
    [iguido] sich wißendlich und wohlbe-
    dächtig begeben haben, um Confir-
    mation dieses Kaufcontracts [gezie-]
    [rend] nachgesuchet; Als isr der-
    selbe von den Contrahenten [....t-]
    und angenommen auch Amtswegen
    in [quantum] juris, jedoch dem all-
    hiesigen Amte, deßen Beamten,
    auch den gerichten des Ritterguths
    Heyde und jedem Tertio an älteren
    und beßeren Rechten ohne Schaden
    und Nachtheil ratificiret und [von-]
    [.....] , und [der?] [caufens] in der
    wegen der unbezahlten Kauf-
    gelder resevirte Hypothec in-
    gleichen des [obrigkeitliche] Decret
    in die [Eraufung], da sich benand-
    ten Umständen nach etwas Ge-
    danckliches für den Unmündigen
    nicht gefunden, Amtswegen
    ertheilet, und lezterer mit dem
  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    #2
    *schieb* Keiner? Bitte bitte. ;-)

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29772

      #3
      Hallo Mathias,

      und noch eine.

      Seite 5:

      als niedergeschriebenen Sache und der
      A..chtsregel, daß eine allgemeinde
      Verzicht nicht gelte, wann nicht eine
      besondere vorhergegangen trans-
      [iguido] sich wißendlich und wohlbe-
      dächtig begeben haben, um Confir-
      mation dieses Kaufcontracts gezie-
      mend nachgesuchet; Als ist der-
      selbe von den Contrahenten auf-
      und angenommen auch Amtswegen
      in [quantum] juris, jedoch dem all-
      hiesigen Amte, deßen Beamten,
      auch den gerichten des Ritterguths
      Heyde und jedem Tertio an älteren
      und beßeren Rechten ohne Schaden
      und Nachtheil ratificiret und [von-]
      [.....] , und [der?] [caufens] in der
      wegen der unbezahlten Kauf-
      gelder resevirte Hypothec in-
      gleichen des obrigkeitliche Decret
      in die Erkaufung, da sich bewand-
      ten Umständen nach etwas Ge-
      danckliches für den Unmündigen
      nicht gefunden, Amtswegen
      ertheilet, und lezterer mit dem




      Da fehlt doch noch was.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 751

        #4
        Danke Christine für deine Lesehilfe.
        Kann jemand vielleicht noch die einzelnen Wörter ergänzen und vielleicht die lateinischen Begriffe erklären?

        Die fehlenden Worte gibt es hier im Beitrag:

        Hallo, ich habe hier einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1783. Könntet Ihr mir helfen und den Vertrag nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen? Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich. Vielen Dank. Mathias Hier der Link zum Scan: http://www


        Gruß
        Mathias

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