Korrektur und Vervollständigung - Kaufvertrag 1783 - 4

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [ungelöst] Korrektur und Vervollständigung - Kaufvertrag 1783 - 4

    Hallo,
    ich habe hier einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1783.
    Könntet Ihr mir helfen und den Vertrag nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen?

    Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich.

    Vielen Dank.
    Mathias

    Hier der Link zum Scan: http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/6%20003.jpg

    So, hier mein Leseversuch - Seite 4:

    der Ueberrest der Kaufsumme
    an 25. [..] -- -- aber an dem Hause
    stehen bleiben, und längstens
    zu Michaelis 1785. bezahlet, auch
    von Miachelis c. a. an landüblich
    verzinset werden sollen, hiernächst
    Verkäufer Lehn, Besitz und Eigenthum
    an dem [an...zt] verkauften Hauß
    und Zubehör actu corporali [.....]
    gelaßen und solche Käufern
    und Nahmens deßelben deßen
    tutori Friedrich Mohren [tardiert],
    lezterer auch vorstehendes alles
    Nahmens seiner [Schlag....]
    [bestens] acceptiert, auch am
    [obrigkeitliches] [De...] in die Er-
    kaufung, Verkäufer auch um
    Conisens in die wegen der unbe-
    zahlten Kaufgelder [........]
    Hypothec, beyderseits Contrahenten
    aber, nach dem sie alle diesen
    Kaufcontract [zuminderlaufenden]
    Ausflüchten sowohl überhaupt als
    [aus] besondere der Ueberredung,
    Uebereilung, anders abgehandelten
  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    #2
    *schieb* Keiner? Bitte bitte. ;-)

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29747

      #3
      Hallo Mathias,

      und noch ein paar Ergänzungsvorschläge.


      Seite 4:

      der Ueberrest der Kaufsumme
      an 25. [..] -- -- aber an dem Hause
      stehen bleiben, und längstens
      zu Michaelis 1785. bezahlet, auch
      von Michaelis c. a. an landüblich
      verzinset werden sollen, hiernächst
      Verkäufer Lehn, Besitz und Eigenthum
      an dem aniezt(?) verkauften Hauß
      und Zubehör actu corporali auf-
      gelaßen und solche Käufern
      und Nahmens deßelben deßen
      tutori Friedrich Mohren [tardiert]tradiert(?),
      lezterer auch vorstehendes alles
      Nahmens seiner Schlagbefohlnen
      bestens acceptiert, auch am
      obrigkeitliches Decret in die Er-
      kaufung, Verkäufer auch um
      Conisens in die wegen der unbe-
      zahlten Kaufgelder reservirte
      Hypothec, beyderseits Contrahenten
      aber, nach dem sie alle diesen
      Kaufcontract zuwiederlaufenden
      Ausflüchten sowohl überhaupt als
      aus besondere der Ueberredung,
      Uebereilung, anders abgehandelter
      Zuletzt geändert von Xtine; 22.02.2011, 12:04.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 751

        #4
        Danke Christine für deine Lesehilfe.
        Kann jemand vielleicht noch die einzelnen Wörter ergänzen?

        Gruß
        Mathias

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