Korrektur und Vervollständigung - Kaufvertrag 1783 - 3

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [ungelöst] Korrektur und Vervollständigung - Kaufvertrag 1783 - 3

    Hallo,
    ich habe hier einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1783.
    Könntet Ihr mir helfen und den Vertrag nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen?

    Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich.

    Vielen Dank.
    Mathias

    Hier der Link zum Scan: http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/6%20002.jpg

    So, hier mein Leseversuch - Seite 3:

    gehabt, [b...ßen] genutzet und gebrau-
    chet, [verrichtet] und vergeben, oder
    wie er daßelbe hätte nützen und
    gebrauchen sollen, können, oder
    [....gen], an auch im Eingange be-
    nannten Samuel Mohren
    [....] eigenthümlich um und
    für Fünf und Achtzig Thalern
    in [güten] Chursächs. [Canerntions-]
    [münzsorten] ganzen abgehandel-
    ter und verglichener Kaufsum-
    men. Wann dann Verkäufer
    [deßen] von dieser Kaufsumme
    Dreyßig Thaler -- -- bereits rich-
    tig und baar von Käufern aus-
    gezahlt erhalten bekennet, und
    denselben über den richtigen Em-
    pfang mit Begebung der [......licht]
    nicht baar gezahlt oder erhalte-
    nen Geldes hierdurch gebührend
    quittiert, am [eben] beide Con-
    trahenten sich nach dahin mit-
    einander verglichen daß Käu-
    fer 30. Thaler zu Michaelis c. (urrenti = laufenden) a. (nni = des Jahres)
    baar an Verkäufern abführen,

  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    #2
    *schieb* Keiner? Bitte bitte. ;-)

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29773

      #3
      Hallo Mathias,

      beim Latein kann ich nicht helfen, aber etwas ergänzen


      Seite 3:

      gehabt, [b...ßen] genutzet und gebrau-
      chet, [verrichtet] und vergeben, oder
      wie er daßelbe hätte nützen und
      gebrauchen sollen, können, oder
      mögen, an auch im Eingange be-
      nannten Samuel Mohren
      erbe eigenthümlich um und
      für Fünf und Achtzig Thalern
      in guten Chursächs. [Canerntions-]
      [münzsorten] ganzen abgehandel-
      ter und verglichener Kaufsum-
      men. Wann dann Verkäufer
      daß er von dieser Kaufsumme
      Dreyßig Thaler -- -- bereits rich-
      tig und baar von Käufern aus-
      gezahlt erhalten bekennet, und
      denselben über den richtigen Em-
      pfang mit Begebung der Ausflucht
      nicht baar gezahlt oder erhalte-
      nen Geldes hierdurch gebührend
      quittiert, am [eben] beide Con-
      trahenten sich nach dahin mit-
      einander verglichen daß Käu-
      fer 30. Thaler zu Michaelis c. (urrenti = laufenden) a. (nni = des Jahres)
      baar an Verkäufern abführen,
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 751

        #4
        Danke Christine für deine Lesehilfe.
        Kann jemand vielleicht noch die einzelnen, fehlenden Wörter ergänzen?

        Gruß
        Mathias

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