Lesehilfe Grundbuchakte Kreis Schlawe 1836

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  • stemuh
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2010
    • 511

    [gelöst] Lesehilfe Grundbuchakte Kreis Schlawe 1836

    Auch auf dieser Seite habe ich noch noch 6 Fragezeichen. Ihr könnt sicherlich wieder prima helfen und dafür sage ich jetzt schon ganz, ganz vielen Dank. Wisst ihr um die Abkürzung p.c.k.d.?? Oder haben wir hierfür eine spezielles Forum? Liebe Grüße aus Lübeck, Stefan


    Copia 5.
    Deonet(?)
    Betreffend die Regulierung des Hypothekenwesens zu Segenthin auf die Verhandlung zum 10. Februar 1836.
    1. Vidimirte[i] Abschrift dieser Verhandlung und der ?mitteilung sind achtmal zu fertigen und p.c.k.d. zur Ermächtigung des Hypothekenwesens für jeden Besitzer vorzulegen.
    2. Ist vidimirte Abschrift der Regulierungs? zu den General-Akten zu bringen.
    3. Sind die Kosten in diesem General Hypotheken Akten zu spezifizieren um selbigen künftig auf die Interessenten zu verteilen.
    (?)hagen, den 15. Februar 1836
    ? Gericht Segenthin

    [i] beglaubigte
    Angehängte Dateien
    Dank und Grüsse, Stefan Muhtz

    suche Muhtz aus Wiesenthal, Krs. Schlawe, Pommern
    suche Last, Behnke aus Parpart, Krs. Schlawe, Pommern
    suche Qualmann, Ahrens,Dellwall, Bull, Rahn aus MV, Klützer Winkel
    suche von Jutrzenka, Wach aus Groß Gustkow, nahe Bütow, Pom.
    Cichosz, Czech aus Parchau, Krs. Karthaus, WPR
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4054

    #2
    Decret
    Werthausmittelung
    Regulierungsrezess

    VG
    mawoi

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 3884

      #3
      Zitat von stemuh Beitrag anzeigen
      Wisst ihr um die Abkürzung p.c.k.d.??
      Naja, wissen nicht gerade.
      Ich vermute, die Abkürzung lautet "p.c.h.d." und steht für "per copiam huius decreti".
      Würde beduten "durch Abschrift diese Beschlusses",

      In Ergänzung zu mawoi:

      Copia 5.

      Decret
      betrefend die Regulierung des Hypothe-
      kenwesens von Segenthin auf die
      Verhandlung vom 10. Februar 1836.


      1,vidimirte Abschrift dieser Verhandlung
      und der Werthsausmitteilung sind achtmal
      zu fertigen und p.c.h.d. zur Berichtigung
      des Hypothekenwesens für jeden Besitzer
      nachzutragen.

      2, ist vidimirte Abschrift der Regulierungsre-
      zesses zu den General-Acten zu bringen.

      3, Sind die Kästen in diesen General Hypo-
      theken Akten zu spezifizieren um selbige
      künftig auf die Interessenten zu verteilen.


      Raetzenhagen*, den 15. Februar 1836
      Patrimonial Gericht Segenthin

      *müsste eigentlich Roetzenhagen heißen


      LG Jens
      Zuletzt geändert von jebaer; 14.08.2025, 00:52.
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 4054

        #4
        Lieber Jens,
        ich lese ... mittlung, nicht ...mitteilung
        VG
        mawoi

        Kommentar

        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 3884

          #5
          Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
          Lieber Jens,
          ich lese ... mittlung, nicht ...mitteilung
          VG
          mawoi
          Das zweite "i" hat da sicher nichts zu suchen, da hast Du Recht!
          Dafür bilde ich mir mittlerweile ein, zwei Pünktchen zu sehen, für "Werthsausmüttelung".


          LG Jens
          Zuletzt geändert von jebaer; 15.08.2025, 02:07.
          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 4054

            #6
            Lieber Jens,
            Müttelung?? Ich glaube, es geht um Ermittlung, wie man es heute sagen würde,oder?
            VG
            mawoi

            Kommentar

            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 3884

              #7
              Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
              Ich glaube, es geht um Ermittlung, wie man es heute sagen würde,oder?
              Meiner Ansicht nach besteht da ein Unterschied:
              Man ermittelt, um etwas herauszufinden.
              Man mittelt aus, um einen Mittelwert zu bilden.

              Unter "Bedeutung" machen allerdings weder Duden noch DWDS diesen Unterschied, bei letzterem wird er aber in den Verwendungsbeispielen deutlich:



              LG Jens
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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              • stemuh
                Erfahrener Benutzer
                • 20.01.2010
                • 511

                #8
                Liebe Lesehelfer mawoi und Jens, ganz herzlichen Dank für die Transkription und die viele Mühe, die Ihr Euch gemacht habt. Vielen, Vielen Dank. Ich konnte heute erst antworten, da ich die Tage ortsabwesend war, deshalb erst heute, aber dafür von Herzen. Liebe Grüße, Stefan
                Dank und Grüsse, Stefan Muhtz

                suche Muhtz aus Wiesenthal, Krs. Schlawe, Pommern
                suche Last, Behnke aus Parpart, Krs. Schlawe, Pommern
                suche Qualmann, Ahrens,Dellwall, Bull, Rahn aus MV, Klützer Winkel
                suche von Jutrzenka, Wach aus Groß Gustkow, nahe Bütow, Pom.
                Cichosz, Czech aus Parchau, Krs. Karthaus, WPR

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