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In Sachen des Ackersmann Caspar Pieper in Siedlinghausen ____,
___ Maurers Anton Becker ___, Brugleghen, Gut der Dünigtuhe __
nu___ zu Wedebach in ihren ___zung zum 24.April 1865
nun ___ genommen Ga___:
1 der _______ Schnösenberg als Bur_ikzunden
2 „ „ Leisten
3 „ ______ Steinhauser
für Recht erkannt:
___ ______ nicht befragt,über den zwischen ____ Weges
gelegene in § 5 der W_erkenget zum 16. Februar 1898 dem __
darüber zu unthalten Gebe nun ihm die Zusten zur Last zu legen
___ ___ ____
In Sachen des Ackersmann Caspar Pieper in Siedlinghausen , Ungers den Maurer Anton Becker daselbst, Beklagten, hat die Königliche Kr...(iegsge-??)
richts(??)- Deputation zu Wedebach in ihrerSitzung zum 24.April 1865 vor Theil genommen haben:
1 der Kreisgerichtsrath Schnösenberg als Vorsitzender
2 „ „ Leisten
3 „ KreisrichterSteinhauser
für Recht erkannt: daß Verklagter nicht befragt,über den zwischen seinen Wohns....(??)
gelegene in § 5 des Vertrages zum 16. Februar 1898 dem Kle...(??) verteh(???) altenen ......... zu .....er, daß er sich wielmehr jeden F....
darüber zu enthalten habe und ihm die Kosten zur Last zu legen Von Rechts wegen Gründe
Witt..... notarieller Vertrages vom 16. Februar 1838 kaufte und erhielt der
von dem Kläger den Haushofraum Fl.(??) IV Nr. 21(?) der Steuergemeinde Sielingh.....
und wurde im $ 5 desselben wirklich wie folgt bestimmt:
Zwischen(??) des Verkäufer Haus- Schühens Haus(???) und dem heute verkau........
Schmiedes Haus(??) befindet sich eine Bi- und Aus..... nach Schühens Gruß(?)
in einer Breite von 6 bis 7 Fuß. Diese Eind- und Aushöhe(??) verbleibt in
angegebenen Breite zum alleinigen ausschließlichen Eigenthum des W...
jers, der Ankäufer hat in dieser Rücksicht durchaus Seine Ansprüche
Sieht aus, als fehlt auf der rechten Seite ein Stück!
Viele Grüße ...................................
Christine .. ............. Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein. (Konfuzius)
..ehriger Zeitraum, verfl.... ..., mußte iwe geschehen erkannt werden
und bedurfte es keiner Beweisaufnahme über die beiderseitigen
Behauptungen.
Als unterliegenden Theile waren demVerklagten in Gemäßheit
des § 2 Tit. 23 Zeil(??) I a. G. O. auch die Kosten des Verhöhrens
zur Last zu setzen.
Königliche Kreisgerichts Deputation
Unterschrift
de
..... ad manus Herrn
Rechtanw. Dittmann
II b. F. 41
.. 181 de 64 Medebach
Viele Grüße ...................................
Christine .. ............. Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein. (Konfuzius)
Hallo
Ich habe wieder ein Stück von Seite 3 probiert.Bitte um Korretur
Der Kläger welcher unten Bezeigeyensmeuns wird übergebene Handzeichnung nur über
Bezei____ behunztet sein Haus nebß Hofraum von der Ehefrau Joseph
Kraling vor ca 30 Jahren gekauft zu haben, trägt ___geur __, daß der Becklagte
__etz _eiend _________ enst nur seine Rechte _unrenm eins seine ____ über ihm
ver besaltenen Raum ,ja Sogar über einen theil der Klägenschen Hofraumes Gehen und
Hab ______ den Antrag gestellt zu erkenenn:
daß Beklagter nich befugh über den zwsgen seinem Wasesaufe nur dem Hoh
raum des Klägers im Brotenge zum 16. Februar 1898 § 5 verbeseltnenn
Bündnis zu folgen, das er _es vielecht jeder ______ zu entfallen gebe.
der Beklagte hat dagegen ___fällige _willigung beantragt.
er bestreitet das der Kläger sein Haus nebst dem Hofraum vor 30 Jahren __
vererben Gabe nur nitt der Verlegung der kurnei_urkunde netgegen sagen. Er uns
kennt die Handzeichnung nicht an, Übergiebt vielmehr seiner Sicht ein ganz ____
Visarius angefügte Karte , welche gefalge Inugei__ue der _________
Drescher mit der Schnürgarde genau übereinstimme und ihm übrigen Ver____
völlig darstellen soll. Weter Bezegnugen auf jene , besaegtet der Beklagte, das
er dem Punkte g die grundlinie der dem Kläger gehörenden Parzelle beginn,
das der zu___ den Punkten g und b liegende nur neu zu____ von ___
westseitigen Parzellen für ___ Raum ein öffentliches ___enersmeine Kreuz
sei und nimals dem Kläger gehört habe, irgend Zeuge Drescher bekundet selber Kläger
habe __ ___ me ___
Hallo
Es sind etliche Papiere aus der Familie Becker, die der Mann (ein geb. Becker) meiner Cusine meinem Onkel zum Übersetzten gab. Da einzelne Worte für ungeübte Leser wahnsinnige Hindernisse sind, habe ich mich mit eurer Hilfe rangewagt.
Ich hoffe das ich am Ende dieser Papiere Sütterlin einigermaßen flüßig lesen kann.
Hier noch einmal ein Versuch von Blatt 3. Bitte korrigieren, damit ich die Buchstaben besser zuordnen kann.
Der Kläger welcher unter Bezugnahme uns eine übergebene Handzeichnung und___
Beigier__eulung behauptet, sein Haus nebß Hofraum von der Ehefrau Joseph
Kraling vor ca 30 Jahren gekauft zu haben, trägt ___geud __, daß der Verklagte
seitz seiner _________ nicht nur seine Rechte _unrenm eins seine ____ über dem
_erbesaltenen Raum ,ja Sogar über einen Theil deß Klägenschen Hofraumes Gehen und
hat dieserhalb den Antrag gestellt zu erkennen:
daß Beklagter nich befugh über den zwsgen seinem Wahehaufe und dem Hof
raume des Klägers im Verteuge zum 16. Februar 1898 § 5 verbeseltnenn
Laubnis zu fehlen, das er sich vielecht jeder ______ zu entfallen gebe.
Der Beklagte hat dagegen ___fällige Abweisung beantragt.
Er bestreitet, das der Kläger sein Haus nebst dem Hofraum vor 30 Jahren er-
worben habe nur mitt der Verlegung der Kauvnisurkunde entgegen segen. Er
erkennt die Handzeichnung nicht an, Übergiebt vielmehr seiner Sicht ein ____
Visarius angefügte Karte , welche zufolge _______us der _________
Drescher mit dem Flurstücke genau übereinstimme und die übrigen Verhältnisse
völlig darstellen soll. _eter __uhme auf jene , besaegtet der Beklagte, das
bei dem Punkte g die Grenzlinie der dem Kläger gehörenden Parzelle beginne,
das der zu___ den Punkten g und e liegende nur van da ab gesehen von ___
westseitigen Parzellen für ___ Raum ein öffentliches steinersmeine Kreuz
sei und nimals dem Kläger gehört habe, sein Zeuge Drescher bekunden selbe ; Kläger
habe __ ___ ihnselben er einer _alle zugebauet, allein er sei dadurch nicht
Eigenthümer der bei g und _ liegenden Fluhe genannten und zu kenne von Verklagten
nicht ____gezehren über diese Flühe zu gehören.
Es handle sich hier nur um den zwischen
e und d liegenden schmalen Raum . Seit mindestens 40 und 50 Jahren hätten seine
Vorbesitzer alle nur z_ diesem Hause stattfindenden _uhnen in der Weise
ausgeübt , daß sie ___Haussen in der Nähe des Punktes g abgebogen hatten
dann den daranstoßenden Weg gefahren, bis e die A_eibige
Stiege benuhzt hätten und nun die über diese Stiege auf die Parzelle der ver
Klagten und zum Hause derselben gelangt. Bei der Rückfahrt sei
derselbe Weg in umgekehrter Richtung eingeschlagen , wie dieser die sei ihm
benannten Zeugen bekunden selben. __ebeigens sei ____ den ___ still__
send die dem ungekauften Hause zustehende Hof_____ __Verlirenz mit
übergegangen, war umso mehr anzunehmen das, __ Kläger nur __
Der Kläger welcher unter Bezugnahme auf eine übergebene Handzeichnung und über
Beweisantretung behauptet, sein Haus nebst Hofraum von der Ehefrau Joseph
Kraling vor ca 30 Jahren gekauft zu haben, trägt klagend vor, daß der Verklagte
trotz seiner ______ation nicht nur seine Früchte fordere auch seinen Dünger über den
vorbehaltenen Raum, ja sogar über einen Theil deß K[?]lägerischen Hofraumes fahre und
hat dieserhalb den Antrag gestellt, zu erkennen:
daß Verklagter nich befugt, über den zwischen seinem Wohnhause und dem Hof-
raume des Klägers im Vertrage vom 16. Februar 1898 § 5 verbehaltenen
_____ zu fahren, daß er sich vielmehr jeder Drüberfahrt zu entfallen habe.
Der Beklagte hat dagegen ___fällige Abweisung beantragt.
(Die Kopie ist wirklich schlecht.)
Zuletzt geändert von henrywilh; 09.09.2017, 09:38.
Ruht leider schon längere Zeit. Die Familie hat leider kein Interesse an ihre Vergangenheit. Allen Helfern auch nach längerer Verzögerung nochmals Herzlichen Dank!!!
Grüße Franjo
Hallo,
noch ein paar Ergänzungen (leider ist der rechte Rand abgeschnitten):
Im Namen des Königs In Sachen des Oekonomen Caspar Pieper in Siedlinghausen , KLägers den Maurer Anton Becker daselbst, Beklagten, hat die Königliche Kreisge-
richts- Deputation zu Wedebach in ihrerSitzung vom 24.April 1865 (wo-) ran Theil genommen haben:
1 der Kreisgerichtsrath Schnösenberg als Vorsitzender
2 „ „ Leisten
3 „ KreisrichterSteinhäuser
für Recht erkannt: daß Verklagter nicht befugt,über den zwischen seinem Wohns....(??)
gelegenen in § 5 des Vertrages zum 16. Februar 1838 dem Kl(äger) vorenthaltenen Fuder zu fahren, daß er sich vielmehr jeder F....
darüber zu enthalten habe und ihm die Kosten zur Last zu legen Von Rechts wegen Gründe Mittelst notariellen Vertrages vom 16. Februar 1838 kaufte und erhielt der
von dem Kläger den Haushofraum Fl.(??) IV Nr. 21 der Steuergemeinde Sielingh.....
und wurde im § 5 desselben wirklich wie folgt bestimmt:
Zwischen des Verkäufer Haus- Schühens Haus und dem heute verkau........
Schmiedes Haus(??) befindet sich eine Ein- und Ausfuhr nach Schühens Graß(hof?)
in einer Breite von 6 bis 7 Fuß. Diese Ein- und Ausfuhr verbleibt in
angegebener Breite zum alleinigen ausschließlichen Eigenthum des W...
jers?, der Ankäufer hat in dieser Rücksicht durchaus Seine Ansprüche
..ehriger Zeitraum, verflossen ist, mußte wie geschehen erkannt werden
und bedurfte es keiner Beweisaufnahme über die beiderseitigen
Behauptungen.
Als unterliegenden Theile waren dem Verklagten in Gemäßheit
des § 2 Tit. 23 Theil I a. G. O. auch die Kosten des Verfahrens
zur Last zu setzen.
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