Urkunde Teile 5+6 von 1824

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  • sven.vedder
    Erfahrener Benutzer
    • 20.06.2008
    • 503

    [gelöst] Urkunde Teile 5+6 von 1824

    Hallo Zusammen,
    bitte entschuldigt, dass ich schon wieder schreibe - es wird das letzte mal heute sein ;-)

    Mit fehlen in beiden Kapiteln jeweils ein Wort. Ich würde mich aber freuen, wenn jemand meine Übersetzung einmal quer liest um zu vermeiden, dass ich Übersetzungsfehler gemacht habe. Vielen Dank an alle Helfer im Voraus.

    Ich kann folgendes lesen:
    5.
    Die Kosten dieses Kauf und Verkaufs-Ver-
    trages werden nun dem Verkäufer, die Kosten
    __________ Eintragung auf den Namen des An-
    käufers über, von diesem entrichtet.
    Seite 3 No 5.jpg

    und hier lese ich:
    6.
    Der Verkäufer willigt zugleich darin, daß
    die Erbpachtsgerechtigkeit vor dem mehr erwähn-
    ten Grundstücke auf den Namen des Will-
    helm te Poel in betreffenden Hypotheken
    beide eingetragen werden.
    Beide Theile genehmigen die Lassung die-
    ses Kauf- und Verkaufs-Vertrags in allen
    Stücken und verzichten auf alle dagegen
    zu ______________ Einwendungen.
    Seite 3 No 6.jpg

    Vielen Dank für Eure Hilfe und einen schönen Abend noch.

    Liebe Grüße

    Sven
  • rpeikert
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2016
    • 3327

    #2
    Guten Abend

    wegen Eintragung auf den Namen des An-
    käufers aber

    genehmigen die Fassung

    zu erdenkenden Einwendungen

    LG Ronny
    Zuletzt geändert von rpeikert; 05.08.2025, 21:28.

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 3854

      #3
      Next try:

      5.
      Die Kosten dieses Kauf- und Verkaufs-Ver-
      trages werden von dem Verkäufer, die Kosten
      wegen Eintragung auf den Namen des An-
      käufers aber, von diesem entrichtet.

      6.
      Der Verkäufer willigt zugleich darin, daß
      die Erbpachtsgerechtigkeit an dem mehr erwähn-
      ten Grundstücke auf den Namen des Will-
      helm te Poel in betreffenden Hypotheken-
      buche eingetragen werden.
      Beide Theile genehmigen die Fassung die-
      ses Kauf- und Verkaufs-Vertrags in allen
      Stücken und verzichten auf alle dagegen
      zu erdenkende Einwendungen.


      LG Jens
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • sven.vedder
        Erfahrener Benutzer
        • 20.06.2008
        • 503

        #4
        Hallo Ronny und Jens,

        vielen herzlichen Dank :-)

        Jetzt macht der restliche Text auch Sinn.

        Vielen Dank!!!!!!!

        Habt noch einen schönen Abend.

        Liebe Grüße

        Sven

        Kommentar

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