Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung bei der Übersetzung meines Textes, danke. liebe ZITA und lieber CARSTEN89.
Eure Hilfe bringt mich sehr viel weiter bei meinen zukünftigen Forschungen.
Nochmal Danke,
Bernhard Roidl (bernieroi).
Liebe Forscherkollegen,
ich habe einige Lücken in einem Ehevertrag aus dem Jahr 1852. Ich würde mich freuen, wenn ich mit Ihrer Hilfe einige Leseprobleme im Vertrag lösen könnte.
Vorab schon mal vielen Dank,
Bernhard Roidl
Hier der Text (diesmal mit den entsprechenden Seitenumbrüchen aus dem Originaltext):
Ehevertrag für Barb. Roidl
Das königliche Landgericht Burglengenfeld beurkundet hiermit, daß nachstehender BarVertrag
gerichtl. verlautbart wurde.
Geschehen zu Irlach den 28. Dezember 1852
Praes:
Der k. Landrichter Nies
Protokollf. Zwick
Von der nebenbemerkten k. Landgerichts Coms. (Kommission) wurde folgender ehrwarten zum gerichtl., Protokoll verlautbart.
I.
Der ledige großjährige elternlose v.Militärbefreite Bauerssohn
und angehende Bauer And. Roidl v. Irlach unter Beistand seines Onkels
des Bauers Michl Beuml v. Höflarn, dann seines Schwagers des Bauern
Adam Obermeier v. Grafenried,dann die gleichfalls led. großjährige Bauers-
tochter Barb. Wießner v. Kreuth mit Zustimmung ihres Vaters Joh. Wieß-
ner v. dort u. unter Beistand ihres Onkels des Bauers Michl Schäubxxx
von Frotzersrichtversprechen sich die Ehe und wollen solche dem-
nächst durch xxxxxxsegnung vollziehen lassen.
II.
Das Vermögen der Braut besteht außer einer standesmäßigen
Ausstafierung in einem vollständ. Kammerwagen einer Kuh und
einem Schwein, in einem Heurathsgut
von 1250 fl.eintausend zweihundertfünfzig Gulden, welches alles xxx-
contrak Vater vom hochzeittage oder wenigstens binnen ½ Jahr
baar auszulegen u. bis dahin mit 4% zu verzinsen sich verpflichtet
wobei xxx die Ausstafierungauf 250 fl anschlägt.
III.
Dieses Heurathsgut der Braut widerlegt der Bräutigam
mit seinem elterlich. Vermögen von
1175 fl welches er nach dem heutigen Vertrage an dem anbe
xxxxxxxxxschilling v. 3800 fl für die von seiner xxxxxxx
sein gesamtes Grundvermögen dergestallt an daß sie während seiner
Lebzeiten xxx , nach seinem Tode aber allein
xxxxxx sein soll.
IV.
Xxxder künftigen Erbfolge bestimmt die contr. daß bei ihrem
xxxTode der xxxBrautleute der überlebende Theil xxx
xxxdes Verstorbenen xxx jedoch der Bräutigam an die nächste
Verwandte der Braut
750 fl siebenhundertfünfzig Gulden nebst der besten 3 xxx
xxxBraut aber die nächsten Verwandten des Bräutigams
unter Berücksichtigung xxx das Anwesen xxx xxxxxx
als der Übernahmsschilling beträgt
1350 fleintausendreihundertfünfzig Gulden nebst der besten
3 xxx , letztere sei xxx, xxxin einem Jahre nach dem
Tode seines xxx, u. xxx Rückfall auch dann noch stattfinden
soll, wenn beim Ableben des einenxxxeinexxx
vorhanden wäre, diese aber xxxxxxbinnen eines
Jahres im Tode nachfolgen würde.
V.
Die Brautleute behalten sich die Disposition über den bedungengen Rück-
fall insoweit xxxohne Beschränkung desxxxderzur Zeit
noch lebenden Eltern der Braut geschehen kann, zu Gunsten des
anderen Ehetheilesxxx xxxzu bestimmenden Erben bevor.
VI.
Der großjähr. Braut wurde die Belohnung ertheilt, daß sie
nach vollzogener Ehe ihr wirklich eingebrachtes Vermögen
auf ihre Grundbesitzungen ihres Ehemanns ein xxx
xxx stellen zu lassen berechtigt sei, xxx erinnert
sie ihn an den Übernahmsschilling ihres Bräuti-
gams noch den ihr bekannt gewesten heutigen
Vertrage angewiesenen Elterxxx xxx,
dessen Schwestern, auch warum sie nicht xxx
xxx gestellt worden, den Vorrang ein, und xxx-
nimmt die Mithaftung zu ihrer Bezahlung.
Weiter hatten die Contract. nichts zu bestimmen
und bekräftigen das Vorgelesene und ge-
nehmigte Protokoll durch ihre Unterschrift.
Andreas Roidl
MichlBeuml
Ad. Obermeier
Barb. Wiesner
X xxx des Jos. Wiesner
Michl Schönberger
Vorstehender Vertrag wird gerichtl. bestättigt und für Barb. Roidl ausgefertigt
Eure Hilfe bringt mich sehr viel weiter bei meinen zukünftigen Forschungen.
Nochmal Danke,
Bernhard Roidl (bernieroi).
Liebe Forscherkollegen,
ich habe einige Lücken in einem Ehevertrag aus dem Jahr 1852. Ich würde mich freuen, wenn ich mit Ihrer Hilfe einige Leseprobleme im Vertrag lösen könnte.
Vorab schon mal vielen Dank,
Bernhard Roidl
Hier der Text (diesmal mit den entsprechenden Seitenumbrüchen aus dem Originaltext):
Ehevertrag für Barb. Roidl
Das königliche Landgericht Burglengenfeld beurkundet hiermit, daß nachstehender BarVertrag
gerichtl. verlautbart wurde.
Geschehen zu Irlach den 28. Dezember 1852
Praes:
Der k. Landrichter Nies
Protokollf. Zwick
Von der nebenbemerkten k. Landgerichts Coms. (Kommission) wurde folgender ehrwarten zum gerichtl., Protokoll verlautbart.
I.
Der ledige großjährige elternlose v.Militärbefreite Bauerssohn
und angehende Bauer And. Roidl v. Irlach unter Beistand seines Onkels
des Bauers Michl Beuml v. Höflarn, dann seines Schwagers des Bauern
Adam Obermeier v. Grafenried,dann die gleichfalls led. großjährige Bauers-
tochter Barb. Wießner v. Kreuth mit Zustimmung ihres Vaters Joh. Wieß-
ner v. dort u. unter Beistand ihres Onkels des Bauers Michl Schäubxxx
von Frotzersrichtversprechen sich die Ehe und wollen solche dem-
nächst durch xxxxxxsegnung vollziehen lassen.
II.
Das Vermögen der Braut besteht außer einer standesmäßigen
Ausstafierung in einem vollständ. Kammerwagen einer Kuh und
einem Schwein, in einem Heurathsgut
von 1250 fl.eintausend zweihundertfünfzig Gulden, welches alles xxx-
contrak Vater vom hochzeittage oder wenigstens binnen ½ Jahr
baar auszulegen u. bis dahin mit 4% zu verzinsen sich verpflichtet
wobei xxx die Ausstafierungauf 250 fl anschlägt.
III.
Dieses Heurathsgut der Braut widerlegt der Bräutigam
mit seinem elterlich. Vermögen von
1175 fl welches er nach dem heutigen Vertrage an dem anbe
xxxxxxxxxschilling v. 3800 fl für die von seiner xxxxxxx
sein gesamtes Grundvermögen dergestallt an daß sie während seiner
Lebzeiten xxx , nach seinem Tode aber allein
xxxxxx sein soll.
IV.
Xxxder künftigen Erbfolge bestimmt die contr. daß bei ihrem
xxxTode der xxxBrautleute der überlebende Theil xxx
xxxdes Verstorbenen xxx jedoch der Bräutigam an die nächste
Verwandte der Braut
750 fl siebenhundertfünfzig Gulden nebst der besten 3 xxx
xxxBraut aber die nächsten Verwandten des Bräutigams
unter Berücksichtigung xxx das Anwesen xxx xxxxxx
als der Übernahmsschilling beträgt
1350 fleintausendreihundertfünfzig Gulden nebst der besten
3 xxx , letztere sei xxx, xxxin einem Jahre nach dem
Tode seines xxx, u. xxx Rückfall auch dann noch stattfinden
soll, wenn beim Ableben des einenxxxeinexxx
vorhanden wäre, diese aber xxxxxxbinnen eines
Jahres im Tode nachfolgen würde.
V.
Die Brautleute behalten sich die Disposition über den bedungengen Rück-
fall insoweit xxxohne Beschränkung desxxxderzur Zeit
noch lebenden Eltern der Braut geschehen kann, zu Gunsten des
anderen Ehetheilesxxx xxxzu bestimmenden Erben bevor.
VI.
Der großjähr. Braut wurde die Belohnung ertheilt, daß sie
nach vollzogener Ehe ihr wirklich eingebrachtes Vermögen
auf ihre Grundbesitzungen ihres Ehemanns ein xxx
xxx stellen zu lassen berechtigt sei, xxx erinnert
sie ihn an den Übernahmsschilling ihres Bräuti-
gams noch den ihr bekannt gewesten heutigen
Vertrage angewiesenen Elterxxx xxx,
dessen Schwestern, auch warum sie nicht xxx
xxx gestellt worden, den Vorrang ein, und xxx-
nimmt die Mithaftung zu ihrer Bezahlung.
Weiter hatten die Contract. nichts zu bestimmen
und bekräftigen das Vorgelesene und ge-
nehmigte Protokoll durch ihre Unterschrift.
Andreas Roidl
MichlBeuml
Ad. Obermeier
Barb. Wiesner
X xxx des Jos. Wiesner
Michl Schönberger
Vorstehender Vertrag wird gerichtl. bestättigt und für Barb. Roidl ausgefertigt
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