Ehevertrag, 1852, Roidl Barbara, Landgericht Burglengenfeld

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  • bernieroi
    Erfahrener Benutzer
    • 14.11.2012
    • 131

    [gelöst] Ehevertrag, 1852, Roidl Barbara, Landgericht Burglengenfeld

    Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung bei der Übersetzung meines Textes, danke. liebe ZITA und lieber CARSTEN89.
    Eure Hilfe bringt mich sehr viel weiter bei meinen zukünftigen Forschungen.

    Nochmal Danke,
    Bernhard Roidl (bernieroi).




    Liebe Forscherkollegen,
    ich habe einige Lücken in einem Ehevertrag aus dem Jahr 1852. Ich würde mich freuen, wenn ich mit Ihrer Hilfe einige Leseprobleme im Vertrag lösen könnte.

    Vorab schon mal vielen Dank,
    Bernhard Roidl

    Hier der Text (diesmal mit den entsprechenden Seitenumbrüchen aus dem Originaltext):
    Ehevertrag für Barb. Roidl
    Das königliche Landgericht Burglengenfeld beurkundet hiermit, daß nachstehender BarVertrag
    gerichtl. verlautbart wurde.
    Geschehen zu Irlach den 28. Dezember 1852
    Praes:
    Der k. Landrichter Nies
    Protokollf. Zwick
    Von der nebenbemerkten k. Landgerichts Coms. (Kommission) wurde folgender ehrwarten zum gerichtl., Protokoll verlautbart.
    I.
    Der ledige großjährige elternlose v.Militärbefreite Bauerssohn
    und angehende Bauer And. Roidl v. Irlach unter Beistand seines Onkels
    des Bauers Michl Beuml v. Höflarn, dann seines Schwagers des Bauern
    Adam Obermeier v. Grafenried,dann die gleichfalls led. großjährige Bauers-
    tochter Barb. Wießner v. Kreuth mit Zustimmung ihres Vaters Joh. Wieß-
    ner v. dort u. unter Beistand ihres Onkels des Bauers Michl Schäubxxx
    von Frotzersrichtversprechen sich die Ehe und wollen solche dem-
    nächst durch xxxxxxsegnung vollziehen lassen.
    II.
    Das Vermögen der Braut besteht außer einer standesmäßigen
    Ausstafierung in einem vollständ. Kammerwagen einer Kuh und
    einem Schwein, in einem Heurathsgut
    von 1250 fl.eintausend zweihundertfünfzig Gulden, welches alles xxx-
    contrak Vater vom hochzeittage oder wenigstens binnen ½ Jahr
    baar auszulegen u. bis dahin mit 4% zu verzinsen sich verpflichtet
    wobei xxx die Ausstafierungauf 250 fl anschlägt.
    III.
    Dieses Heurathsgut der Braut widerlegt der Bräutigam
    mit seinem elterlich. Vermögen von
    1175 fl welches er nach dem heutigen Vertrage an dem anbe
    xxxxxxxxxschilling v. 3800 fl für die von seiner xxxxxxx
    sein gesamtes Grundvermögen dergestallt an daß sie während seiner
    Lebzeiten xxx , nach seinem Tode aber allein
    xxxxxx sein soll.
    IV.
    Xxxder künftigen Erbfolge bestimmt die contr. daß bei ihrem
    xxxTode der xxxBrautleute der überlebende Theil xxx
    xxxdes Verstorbenen xxx jedoch der Bräutigam an die nächste
    Verwandte der Braut
    750 fl siebenhundertfünfzig Gulden nebst der besten 3 xxx
    xxxBraut aber die nächsten Verwandten des Bräutigams
    unter Berücksichtigung xxx das Anwesen xxx xxxxxx
    als der Übernahmsschilling beträgt
    1350 fleintausendreihundertfünfzig Gulden nebst der besten
    3 xxx , letztere sei xxx, xxxin einem Jahre nach dem
    Tode seines xxx, u. xxx Rückfall auch dann noch stattfinden
    soll, wenn beim Ableben des einenxxxeinexxx
    vorhanden wäre, diese aber xxxxxxbinnen eines
    Jahres im Tode nachfolgen würde.
    V.
    Die Brautleute behalten sich die Disposition über den bedungengen Rück-
    fall insoweit xxxohne Beschränkung desxxxderzur Zeit
    noch lebenden Eltern der Braut geschehen kann, zu Gunsten des
    anderen Ehetheilesxxx xxxzu bestimmenden Erben bevor.
    VI.
    Der großjähr. Braut wurde die Belohnung ertheilt, daß sie
    nach vollzogener Ehe ihr wirklich eingebrachtes Vermögen
    auf ihre Grundbesitzungen ihres Ehemanns ein xxx
    xxx stellen zu lassen berechtigt sei, xxx erinnert
    sie ihn an den Übernahmsschilling ihres Bräuti-
    gams noch den ihr bekannt gewesten heutigen
    Vertrage angewiesenen Elterxxx xxx,
    dessen Schwestern, auch warum sie nicht xxx
    xxx gestellt worden, den Vorrang ein, und xxx-
    nimmt die Mithaftung zu ihrer Bezahlung.
    Weiter hatten die Contract. nichts zu bestimmen
    und bekräftigen das Vorgelesene und ge-
    nehmigte Protokoll durch ihre Unterschrift.

    Andreas Roidl
    MichlBeuml
    Ad. Obermeier
    Barb. Wiesner
    X xxx des Jos. Wiesner
    Michl Schönberger

    Vorstehender Vertrag wird gerichtl. bestättigt und für Barb. Roidl ausgefertigt

    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von bernieroi; Heute, 09:15.
  • Zita
    Moderator
    • 08.12.2013
    • 6856

    #2

    I.
    Der ledige großjährige elternlose v.Militärbefreite Bauerssohn und angehende Bauer And. Roidl v. Irlach unter Beistand seines Onkels des Bauers Michl Beuml v. Höflarn, dann seines Schwagers des Bauern Adam Obermeier v. Grafenried,dann die gleichfalls led. großjährige Bauerstochter Barb. Wießner v. Kreuth mit Zustimmung ihres Vaters Joh. Wießner v. dort u. unter Beistand ihres Onkels des Bauers Michl Schäubxxxvon Frotzersrichtversprechen sich die Ehe und wollen solche demnächst durch Einsegnung vollziehen lassen.
    II.
    Das Vermögen der Braut besteht außer einer standesmäßigen Ausstafierung in einem vollständ. Kammerwagen einer Kuh und einem Schwein, in einem Heurathsgut von 1250 fl.eintausend zweihundertfünfzig Gulden, welches alles xxxcontrak Vater vom hochzeittage oder wenigstens binnen ½ Jahr baar auszulegen u. bis dahin mit 4% zu verzinsen sich verpflichtet wobei derselbe die Ausstafierungauf 250 fl anschlägt.
    III.
    Dieses Heurathsgut der Braut widerlegt der Bräutigam mit seinem elterlich. Vermögen von 1175 fl welches er nach dem heutigen Vertrage an dem anbexxxxxxxxschilling v. 3800 fl für die von seinen Geschwisterten sein gesamtes Grundvermögen dergestallt an daß sie während seiner Lebzeiten Miteigenthümerin , nach seinem Tode aber Alleineigenthümerin sein soll.

    Kannst du bitte im Text die Zeilenumbrüche aus dem Original noch einfügen - es erleichtert das Finden der fehlenden Stellen sehr.

    LG Zita

    Kommentar

    • Carsten89
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2014
      • 153

      #3
      Hallo,

      hier noch ein paar Vorschläge von mir.

      Ehevertrag für Barb. Roidl
      Das königliche Landgericht Burglengenfeld beurkundet hiermit, daß nachstehender (streiche Bar) Vertrag
      gerichtl. verlautbart wurde.
      Geschehen zu Irlach den 28. Dezember 1852
      Praes:
      Der k. Landrichter Nies
      Protokollf. Zwick
      Von der nebenbemerkten k. Landgerichts Comms. (Kommission) wurde folgender Ehevertrag zum gerichtl., Protokoll verlautbart.
      I.
      Der ledige großjährige elternlose v.Militair befreite Bauerssohn
      und angehender Bauer And. Roidl v. Irlach unter Beistand seines Onkels
      des Bauers Michl Bauml v. Höflarn, dann seines Schwagers des Bauern
      Adam Obermaier v. Grafenried, dann die gleichfalls led. großjährige Bauers-
      tochter Barb. Meßner v. Kreuth mit Zustimmung ihres Vaters Joh. Meß-
      ner
      v. dort u. unter Beistand ihres Onkels des Bauers Michl Schäuberg(er?)
      von Frotzersricht versprechen sich die Ehe und wollen solche dem-
      nächst durch priesterl. Einsegnung vollziehen lassen.
      II.
      Das Vermögen der Braut besteht außer einer standesmäß
      Ausstafierung in einem vollständ. Kammerwagen einer Kuh und
      einem Schwein, in einem Heurathgut
      von 1250 fl. eintausend zweihundert fünfzig Gulden, welches alles der(?)
      Braut(?)
      contrak Vater am Hochzeittage oder wenigstens binnen ½ Jahre
      baar auszulegen u. bis dahin mit 4% zu verzinsen sich verpflichtet
      wobei derselbe die Ausstafierung auf
      250 fl anschlägt.
      III.
      Dieses Heurathgut der Braut widerlegt der Bräutigam
      mit seinem elterlich. Vermögen von
      1175 fl welches er nach dem heutigen Vertrage an dem Ueber-
      nahms
      schilling v. 3800 fl für die von seinen Geschwisterten

      sein gesammtes Grundvermögen dergestallt an, daß sie während seiner
      Lebzeiten Miteigenthümmerin, nach seinem Tode aber Alleinei-
      genthümmerin sein soll.
      IV.
      Rücksichtl. der künftigen Erbfolge bestimmen die Contr. daß bei dem
      kinderl. Tode der jetz(?) Brautleute der überlebende Theil Universal
      erbe des Verstorbenen sein, jedoch der Bräutigam an die nächste
      Verwandte der Braut
      750 fl siebenhundert fünfzig Gulden nebst den besten 3 Kleidern
      der Braut aber an die nächsten Verwandten des Bräutigams
      unter Berücksichtigung, daß das Anwesen einen hohern Werth hat,
      als der Übernahmsschilling beträgt.
      1350 fl eintausend dreihundert fünfzig Gulden nebst den besten
      3 Kleidern , letztere sogleich, erstere in einem Jahre nach dem
      Tode hinausgeben, u. dieser Rückfall auch dann noch stattfinden
      soll, wenn beim Ableben des einen Ehegatten eine Descendenz
      vorhanden wäre, diese aber dem erstverstorb. binnen einem
      Jahre im Tode nachfolgen würde.
      V.
      Die Brautleute behalten sich die Disposition über den bedungengen Rück-
      fall insoweit es ohne Beschränkung des Notherberechtes der zur Zeit
      noch lebenden Eltern der Braut geschehen kann, zu Gunsten des
      anderen Ehetheiles oder der zu bestimmenden Erben bevor.
      VI.
      Der großjähr. Braut wurde die Belehrung ertheilt, daß sie
      nach vollzogener Ehe ihr wirklich eingebrachtes Vermögen
      auf ihre Grundbesitzungen ihres Ehemanns im Hypo(ke?)buche(?)
      sicher stellen zu lassen berechtigt sei, doch räumt
      sie den an den Uebernahmsschilling ihres Bräuti-
      gams nach dem ihr bekannt gemachten heutigen
      Vertrage angewiesenen Elterngütern,

      dessen Schwestern, auch wenn sie nicht hypothekar
      sicher gestellt werden, den Vorrang ein, und über-
      nimmt die Mithaftung zu deren Bezahlung.
      Weiter hatten die Contrak. nichts zu bestimmen
      und bekräftigen das Vorgelesene und ge-
      nehmigte Protokoll durch ihre Unterschrift.

      Andreas Roidl
      Michl Bauml
      Ad. Obermaier
      Barb. Meßner
      Z(eichen) xxx des Jos. Meßner
      Michl Schönberger

      Vorstehender Vertrag wird gerichtl. bestättigt und für Barb. Roidl ausgefertigt
      Zuletzt geändert von Carsten89; Gestern, 22:19.
      Viele Grüße
      Carsten

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