Weiter Artikel, schwere Kuppelei

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  • MrHeavyMetal
    Benutzer
    • 26.04.2025
    • 55

    [ungelöst] Weiter Artikel, schwere Kuppelei

    Hier habe ich einen weiteren artikel, zur verfügung gestellt der uni hamburg. Ebenfalls sind meine vorfahren der 5generation involviert. Haben den artikel als original und etwas nachbearbeitet. Bitte auch hier um eine übersetzung. Da ich altdeutsch nicht lesen kann. Ich danke euch :-)
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  • Datenschutz
    Erfahrener Benutzer
    • 25.11.2024
    • 305

    #2
    ChatGPT:
    „(Schwere Kuppelei.) Der Marmor-Arbeiter Heinr. Chr. Ludw. Früchtninig, 38 Jahr alt, aus Gr. Neudorf bei Eutin und dessen Ehefrau Kath. Elis. verw. Greißmann, geb. Tieding, 47 Jahr alt, aus Alten Medinghagen, stehen unter Anklage, der Unzucht der Tochter der letzteren aus erster Ehe aus Eigennutz Vorschub geleistet zu haben, indem sie es duldeten, daß diese allabendlich Herren anlockte und mit in die Wohnung nahm, wo die Eltern sich bei ihrem Erscheinen aus der Stube entfernten. Da das frühere unumwundene Geständnis von den Angeklagten (Verteidiger die Rechtsanwälte Steveling und Dau) teilweise zurückgenommen wird, so verweist der Gerichtshof die Sache ans Schwurgericht.“
    Zuletzt geändert von Datenschutz; 18.07.2025, 16:13.
    Freundliche Grüße​
    Datenschutz

    Kommentar

    • Ed Gonzalez
      Erfahrener Benutzer
      • 18.12.2021
      • 435

      #3
      Moin,

      3) (Schwere Kuppelei.) Der Marmor-Arbeiter
      Heinr. Chr. Ludw. Früchtning, 38 Jahr alt, aus
      Gr. Neudorf bei Eutin und dessen Ehefrau Kath. Elis.
      verw. Gressmann, geb. Tieding, 47 Jahr alt, aus
      Alten Medingen, stehen unter Anklage, der Unzucht
      der Tochter der Letzteren aus erster Ehe aus Eigennutz
      Vorschub geleistet zu haben, indem sie es duldeten, daß
      diese allabendlich Herren anlockte und mit in die Woh-
      nung nahm, wo die Eltern sich bei ihrem Erscheinen
      aus der Stube entfernten. Da das frühere unumwundene
      Geständniß von den Angeklagten (Vertheidiger die
      Rechtsanwälte Steveling und Daus) theilweise zu-
      rückgenommen wird, so verweist der Gerichtshof die
      Sache an´s Schwurgericht.
      Johannes SCHMITZ oo Anna WETTLÖPER im Großraum Ahaus; mglw. Niederlande, um 1750 (kath.)
      Jacob LAUPENMÜHLEN oo Anna Catharina WILDENHAUS im Kreis Mettmann, um 1813 (ev.)

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