Moin liebe Gemeinde,
Meine Ahnen haben unser Stammhaus für 24 Jahre versetzt. Wir haben es wiederbekommen, aber dazu später.
Zum Versatz gibt es einen mehrseitigen Vertrag aus dem Jahre 1757, mit dem ich euch belästigen möchte.
Ich würde mich freuen, wenn jemand Korrektur lesen könnte.
Info: Der benannte „Kirchensitz“ bezeichnet die erworbenen
Familienplätze im Kirchgebäude direkt neben dem Gut. HINDRICHS Archiv I - 1.01 Seite 1.jpg
Kundt und zu wissen seij hiermit demme daran gelegen,
waß gestalten Zwischen dem wohlachtbahren Herbert
Stein und deßen Ehehauß frau Maria Rothers als
Versatz gebern an einen so dan der Ehr ???
Wilhelm Adolff Linden Halbwinner auffem Hauß
Dückenburg und deßen Ehe Hauß frau Catrina =
= Leijsieffen als Versatz nehmern anderer seits,
auf heut unten benennter dato ein Bündiger Versatz
Contract ein gangen und beschloßen worden als folgt
und zwar
Erstlich geloben und Versprechen Versatz geber oben
Benannt, ihr Erbgütchen alhier zu Reusrath am Kirchplatz
Gelegen, Mit allem ahn- und Zu behörr, Last und un=
Last, recht und gerechtigkeit, ohne unter unterscheit und
genahmen den Kirchen Sitz Behalten sich Versatz gebern
Vor, jedoch van Versatz nehmern den selben ??? Zu
gebrauchen ihren ohn gehindert freij stehen sollen,
übrigens alles an sie Versatz Nehmern Eheleüts Von Künftig
Maij an wo Mann schreibt 1757 auf 24 stette Jahren
Jure antechretico Ein ein zu räumen, und Zum ruhigen
Besitz Völlig über dragen, wohin gegen
Zweijtens Versatznehmern angeloben, ihren Versatz
Gebern den hinc inde ver ein bahrten Versatz
Schillinge Mit ein dausent acht Hundert Zwantzig
fünff Dhaler, nebst waß annoch Vor ???
Merci an alle Mitdenker.
Meine Ahnen haben unser Stammhaus für 24 Jahre versetzt. Wir haben es wiederbekommen, aber dazu später.
Zum Versatz gibt es einen mehrseitigen Vertrag aus dem Jahre 1757, mit dem ich euch belästigen möchte.
Ich würde mich freuen, wenn jemand Korrektur lesen könnte.
Info: Der benannte „Kirchensitz“ bezeichnet die erworbenen
Familienplätze im Kirchgebäude direkt neben dem Gut. HINDRICHS Archiv I - 1.01 Seite 1.jpg
Kundt und zu wissen seij hiermit demme daran gelegen,
waß gestalten Zwischen dem wohlachtbahren Herbert
Stein und deßen Ehehauß frau Maria Rothers als
Versatz gebern an einen so dan der Ehr ???
Wilhelm Adolff Linden Halbwinner auffem Hauß
Dückenburg und deßen Ehe Hauß frau Catrina =
= Leijsieffen als Versatz nehmern anderer seits,
auf heut unten benennter dato ein Bündiger Versatz
Contract ein gangen und beschloßen worden als folgt
und zwar
Erstlich geloben und Versprechen Versatz geber oben
Benannt, ihr Erbgütchen alhier zu Reusrath am Kirchplatz
Gelegen, Mit allem ahn- und Zu behörr, Last und un=
Last, recht und gerechtigkeit, ohne unter unterscheit und
genahmen den Kirchen Sitz Behalten sich Versatz gebern
Vor, jedoch van Versatz nehmern den selben ??? Zu
gebrauchen ihren ohn gehindert freij stehen sollen,
übrigens alles an sie Versatz Nehmern Eheleüts Von Künftig
Maij an wo Mann schreibt 1757 auf 24 stette Jahren
Jure antechretico Ein ein zu räumen, und Zum ruhigen
Besitz Völlig über dragen, wohin gegen
Zweijtens Versatznehmern angeloben, ihren Versatz
Gebern den hinc inde ver ein bahrten Versatz
Schillinge Mit ein dausent acht Hundert Zwantzig
fünff Dhaler, nebst waß annoch Vor ???
Merci an alle Mitdenker.
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