Brief aus Amerika Teil2

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • alex13
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2010
    • 1352

    [gelöst] Brief aus Amerika Teil2

    Quelle bzw. Art des Textes: handschriftlicher Brief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1866
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:Wyanet, USA


    Hallo,

    hier nun Teil 2 der 1. Seite.

    Danke im Voraus,

    LG Alex
    Zuletzt geändert von alex13; 09.05.2011, 15:52.
    LG Alex
  • j.steffen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2006
    • 1489

    #2
    Hallo Alex,
    ich lese:
    [oberste Zeile unleserlich für mich]
    Hat, das viele Betten von unserer ersten Mutter da waren, das Sie blos Mittkäuferin
    sein kann vom Grundstück wie es gekauft worden ist als Weinbergsgrundstück und
    nicht als Kunstgärtnerei nun?, was seit der Zeit an dem Grundstück ist verbessert worden,
    und was es nun mehr werth ist, ist väterliches Er[b]theil und Nachlaß und geht der Frau
    oder Mittkäuferin nichts an, oder bekomt blos ihren Theil davon. Das alles unterbreite du
    nur den Herrn Rechts Anwalt Sauerteich, der wird die Sache schon abwickeln.
    Um das Grundstück vieleicht etwas vortheilhafter zu verkaufen könnt Ihr es ja in ein oder zwei
    Zeitungen oder Wochenblätter setzen lassen die paar Thaler kommen manchmahl wieder doppelt.
    Das dir der Herr R.A. Sauerteich die Part welche auf mir kommt einhändigen und zur
    Verfügung stellen soll habe ich ihn in seine Briefe schon angezeigt nach Abzug der Kosten
    Vewrsteht sich von selbst. Übrigens lieber Bruder kanß Du ihn ja die erste Seite von
    Den Briefe welche ich jetzt schreibe selbst lesen lassen und der Herr RA. Ersieht daraus
    Auch meine Meinung und Willen. Ist? übrigens der Nachlaß noch nicht eingereicht so
    muß es unbedingt vom Vater seinem Tode an nachgewiesen werden von der Mutter
    was Sie an Infentarium verkauft hat. Dieses denke ich wär recht? Von Rechts wegen
    jedoch überlaße ich Euch das wie Ihr es thun wollt so ist mirs auch recht.
    MfG,
    j.steffen

    Kommentar

    • alex13
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2010
      • 1352

      #3
      Hallo, J. Steffen,

      ich bin absolut sprachlos, wie Du das lesen kannst. Und es ist ja super spannend was da drin steht. Ich danke Dir sehr für Deine Hilfe!!! Dann werde ich mal die nächsten Seiten einstellen, denn der Inhalt ist ja spannend. Ich hätte das so nie lesen können. Nochmals DANKE>

      LG Alex
      LG Alex

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29742

        #4
        Hallo,

        klitzekleine Korrektur:

        Zitat von j.steffen Beitrag anzeigen
        Hallo Alex,
        ich lese:
        [oberste Zeile unleserlich für mich]
        Hat, das viele betten von unserer ersten Mutter da waren, das Sie blos Mittkäuferin
        sein kann vom Grundstück wie es gekauft worden ist als Weinbergsgrundstück und
        nicht als Kunstgärtnerei nun, was seit der Zeit an dem Grundstück ist verbessert worden,
        und was es nun mehr werth ist, ist väterliches Er[b]theil und Nachlaß und geht der Frau
        oder Mittkäuferin nichts an, oder bekomt blos ihren Theil davon. Das alles unterbreite du
        nur den Herrn Rechts Anwalt Sauerteich, der wird die Sache schon abwickeln.
        Um das Grundstück vieleicht etwas vortheilhafter zu verkaufen könnt Ihr es ja in ein oder zwei
        Zeitungen oder Wochenblätter setzen lassen die paar Thaler kommen manchmahl wieder doppelt.
        Das dir der Herr R.A. Sauerteich die Part welche auf mir kommt einhändigen und zur
        Verfügung stellen soll habe ich ihn in seine Briefe schon angezeigt nach Abzug der Kosten
        Versteht sich von selbst. Übrigens lieber Bruder kanst Du ihn ja die erste Seite von
        Den Briefe welche ich jetzt schreibe selbst lesen lassen und der Herr RA. Ersieht daraus
        Auch meine Meinung und Willen. Ist? übrigens der Nachlaß noch nicht eingereicht so
        muß es unbedingt vom Vater seinem Tode an nachgewiesen werden von der Mutter
        was Sie an Infentarium verkauft hat. Dieses denke ich wär recht? Von Rechts wegen
        jedoch überlaße ich Euch das wie Ihr es thun wollt so ist mirs auch recht.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • alex13
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2010
          • 1352

          #5
          Vielen Dankk Euch beiden!

          LG Alex
          LG Alex

          Kommentar

          Lädt...
          X