was bedeutet "Landfundus" bei unehelichen Geburten?

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  • benangel
    Erfahrener Benutzer
    • 09.08.2018
    • 4714

    [gelöst] was bedeutet "Landfundus" bei unehelichen Geburten?

    Hallo zusammen,

    im luth. Kirchenbuch von Leimen hat der Pfarrer immer bei unehelichen Geburten das Wort "Landfundus" hinzugefügt. Wer hat eine Idee, was dieser Zusatz bedeuten soll? Hier ein Beispiel bei Familysearch (oben links 1. Eintrag):
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    Zuletzt geändert von benangel; 04.07.2025, 23:20.
    Gruß
    Bernd
  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2728

    #2
    Hallo Benangel,

    Bei Chatgpt habe ich Folgendes gefunden:
    🧾 Mögliche Interpretation im Zusammenhang mit Unzucht


    „Landfundus bei Unzucht“ könnte im Kontext eines Kirchenbuches folgendes bedeuten: 1. Abgabe an den Landfundus wegen Unzucht
    • Eine Person wurde wegen Unzucht bestraft und musste eine Geldstrafe oder Naturalabgabe leisten, die in den sogenannten Landfundus (öffentlichen Kassenbestand) floss.
    2. Strafe oder Eigentumsverlust
    • Möglicherweise wurde im Zuge der Unzucht ein Besitzrecht (z. B. an einem Grundstück) aberkannt oder verändert – „Landfundus“ als Hinweis auf eine landesherrliche Besitzübernahme oder gerichtliche Verfügung.
    3. Eintrag über Herkunft oder Stand
    • Denkbar ist auch, dass „Landfundus“ sich auf den Stand oder Besitz der betroffenen Person bezieht (z. B. „gehörte zum Landfundus“, also war Untertan mit Grundbesitz, was bei moralischem Fehlverhalten besonders vermerkt wurde).
    📜 Fazit
    „Landfundus bei Unzucht“ bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit:

    🟡 Ein Eintrag über eine Person, die wegen Unzucht belangt wurde, wobei eine Verbindung zu einem Landbesitz (Strafe, Herkunft, Stand oder Abgabe an öffentlichen Besitz) besteht.
    Ich hoffe es hilft Dir den Sinn zu finden.
    Viele Grüße.

    Armand

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 23404

      #3
      Discover your family history. Explore the world’s largest collection of free family trees, genealogy records and resources.

      Hier steht wohl ständig Landfundus dabei.
      Und diese Kinder waren nicht unehelich.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 3728

        #4
        Wo steht da was von unehelicher Geburt?
        Ich seh nur:
        (wegen früherm Bei-
        schlaf Landfundus)

        Zudem wird die Mutter aufgeführt als
        Katharina n.(ata) Flohrin
        Diesen Mädchennamen trägt sie also zu dem Zeitpunkt nicht mehr.


        LG Jens

        Zuletzt geändert von jebaer; 04.07.2025, 20:55.
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 3728

          #5
          Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
          https://www.familysearch.org/ark:/61...=de&cc=3015626
          Hier steht wohl ständig Landfundus dabei.
          Und diese Kinder waren nicht unehelich.
          Ohje - alles Kinderehen?

          A propos - und wieder im Ernst - hier die Ehe der Kindeseltern:
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          1. Eintrag links
          Die Frau Mama dürfte da wohl im 4. Monat gewesen sein.


          LG Jens
          Zuletzt geändert von jebaer; 04.07.2025, 21:09.
          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 3728

            #6
            Falls noch jemand selbst lesen mag, statt Chatgpt zu befragen:



            LG Jens
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

            Kommentar

            • benangel
              Erfahrener Benutzer
              • 09.08.2018
              • 4714

              #7
              Hallo Armand und Horst und Jens,

              danke für Eure Hinweise. Außer bei den Eheschließungen, die Horst aufgezeigt hat, fand ich jetzt auch eheliche Taufen mit diesem Hinweis. Das macht die Erklärung jetzt auch nicht einfacher. Wenn man nach dem Wort Landfundus oder Landsfundus googelt findet man kaum etwas.

              Nachtrag:

              Hallo Jens, super. Ich habe viel gegoogelt, bin aber nicht auf ein solches Schriftstück gestoßen. Dies dürfte wohl die Erklärung sein. Danke.

              Zuletzt geändert von benangel; 04.07.2025, 23:20.
              Gruß
              Bernd

              Kommentar

              • Horst von Linie 1
                Erfahrener Benutzer
                • 12.09.2017
                • 23404

                #8
                Stimmt, das war ein Link zu den Heiraten.
                Leider ist das Thema schon auf gelöst gestellt.
                Im Moment bin ich noch bei der These, dass es doch etwas mit "erfolgreichem" vorehelichem GV zu tun hat.
                Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                Und zum Schluss:
                Freundliche Grüße.

                Kommentar

                • benangel
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.08.2018
                  • 4714

                  #9
                  Hallo Horst,

                  ich denke, dass folgender Absatz in dem o. g. Dokument doch die Erklärung gibt, zumal hier ja anscheinend nicht alles aufgeführt ist, wofür eine Geldstrafe zu zahlen war:

                  "Trotz der Erweiterung des Strafenkatalogs 1781 begnügte sich die örtliche Verwaltung bei der
                  Eintreibung der Landesfundi-Gebühren zunehmend mit dem Einzug von Taxen für den Kauf und
                  Verkauf von speziellen Waren und von Immobilien, für Versteigerungen, für Geldstrafen bei
                  vorzeitiger Heirat bzw. Geburt und bei Haustaufen
                  , wie ein Blick in die mancherorts noch
                  erhaltenen Quartalsabrechnungen zeigt."

                  Im reformierten KB von Leimen findet man übrigens solche Vermerke nicht.
                  Gruß
                  Bernd

                  Kommentar

                  • jebaer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.01.2022
                    • 3728

                    #10
                    Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
                    Im Moment bin ich noch bei der These, dass es doch etwas mit "erfolgreichem" vorehelichem GV zu tun hat.
                    Nur insofern, dass der Nachweis des verfrühten Beischlafs bei "erfolglosem" etwas schwerer gefallen sein dürfte.


                    LG Jens


                    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                    Kommentar

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