Hilfe bei Übersetzung eines Chorgerichtsmanual 1663 Schweiz / Aargau / Deutsch

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  • Ruhen
    Benutzer
    • 30.07.2024
    • 65

    [gelöst] Hilfe bei Übersetzung eines Chorgerichtsmanual 1663 Schweiz / Aargau / Deutsch

    Hallo zusammen

    Text Ursprung: Chorgerichtsmanual Herrschaft Wildegg, Ort Holderbank AG
    Sprache: Deutsch
    Jahr des Text:1663

    Es geht um folgende zwei Einträge, das Original ist im Anhang. Es geht um Conrad's Frey Ehefrau. Ich kann leider hier so ziemlich nichts übersetzen bzw. vorgeben.

    grafik.png

    grafik.png
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ruhen; 23.06.2025, 06:14.
  • rpeikert
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2016
    • 3253

    #2
    Guten Abend

    Ich glaube, da wurde gegen ein Tanzverbot verstossen. Mit einigen Lücken lese ich:

    den 5. Aprilis Sind aber etlich Däntzer citiert, und wie
    Vorigen gstraft worden.

    Eod[em] Cunraht Freyen Frauwen ist bschickt(?) worden
    wegen ... Dantzes und Unwesens, so etliche
    Schreyen in ihrem Haus verübt haben,
    hat geleugnet: soll wider citiert und die Zeugen
    verhöhrt werden.

    ---

    Eod[em] Cunraht Freyen Frauw wegen der 5. Aprilis gedach-.
    ter Ursach, hat theils geleugnet, theils bekennt
    dass die Schreyer miteinanderen dantzet haben
    ist ernstlich Censuriert, und also heimgschickt
    worden.

    Gruss, Ronny
    Zuletzt geändert von rpeikert; 22.06.2025, 21:49.

    Kommentar

    • Ruhen
      Benutzer
      • 30.07.2024
      • 65

      #3
      Hallo Ronny

      Danke. Was könnte mit Schreyen/Schreyer gemeint sein? Namen, oder Gäste welche geschrien haben?

      Kommentar

      • rpeikert
        Erfahrener Benutzer
        • 03.09.2016
        • 3253

        #4
        ... uff, keine Ahnung. Vermutlich Letzteres. Vielleicht kennt sich jemand damit aus.

        Habe oben gerade noch "Censuriert" eingefügt
        Zuletzt geändert von rpeikert; 22.06.2025, 21:49.

        Kommentar

        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 3598

          #5
          Ergänzung zu Ronnys Lesung in #2:

          wegen bgangnen Dantzes


          LG Jens
          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 3598

            #6
            Wenn ich das richtig verstehe, ist die Frau zum ersten Mal am 25. April einbestellt worden, also nicht allzu lange nach Ostern.
            Die Fastenzeit davor war eine sogenannte "geschlossene Zeit", alleine der Buße vorbehalten, in der ein Tanz- und Musizierverbot galt, wie heute noch in abgeschwächter Form an Karfreitag.
            Als "Geschrey" galt damals dann wohl schon das Trällern eines Liedes ...


            LG Jens
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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