Bitte um Lesehilfe bei einem Kaufbrief von 1741

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  • Meggsi888
    Erfahrener Benutzer
    • 07.08.2018
    • 172

    [ungelöst] Bitte um Lesehilfe bei einem Kaufbrief von 1741

    Hallo zusammen,

    es wäre großartig, wenn ihr mir helfen könntet, meine Transkription von dem angefügten Kaufbrief noch etwas auszubessern. Ich habe den Text bewusst "frei" transkribiert, also in den meisten Fällen die modernen Schreibweisen statt der buchstäblichen damaligen Schreibweise verwendet. Bisher ergibt der Text leider noch nicht so viel Sinn, also vermutlich ist auch manches noch falsch...

    Mein Versuch bisher:

    1 Kauf- und zugleich Quittungs-
    Brief per 50 fl.

    Anna, Hansen Mörtls von Winkelhau-
    sen kurfrstl. Pfleggerichts Schrobenhausen
    seel. hinterbliebene Wittib, welcher Johann
    Graspieller, ehr. Gerichtsprocurator
    Beistand geleist, bekennt und ver-
    kauft um ihres verhoffneten bessern
    Unzen Kur, Wohlfahrt und Gelegenheits
    Willen, wie ums Stalt, Fest und ihrer
    wehrenden Kaufsrecht und an bestandi-
    gsten ist, auch sein soll, kann und max-
    iert das auch somit ganz wisset, und
    wohlbedächtlichen, nembl. von einen Emös
    eign Briefs de dato 17. Febr. anno 1724
    an sich gebrachten eign Äckern, das
    in gedachten Brief einkommende 26 eigen
    Ackerl, 13 Pfifang und 3 Gern in
    Moosfeld, Aufgang Franzen Binder-
    mayr, Niedergang Abraham Schraider,
    Mittag erstgenannter Bindermayr, Mit-
    ternacht Mathiassen Schnell, mithin in ehl.
    Pfleggericht Schrobenhausen jurisdiction
    ratlegen, aus welchem Äckerl abgemachter-
    maßen zu einer ganzen Steuer jährl. 8
    kr. (?) abzurichten ist, die tungedsamen ihrer
    seel. pieken (?) Schwester Maria Theresia Brum-
    merin, noch ledig, doch vogtbaren Standes
    von Langenmosen, welche ihr Eruch An-
    ton Brummer, Schuhmacher daselbst ver-
    beiständet, all ihr Erben, Freund
    und Nachkommen um und von einen ordent-
    lich abgemachten Kaufschilling benanntl.
    50 f. Rheinische Münz, welche sogleich bar
    erlegt und hierumher in bester Rechnungs-
    form auf Georg quittiert, auch der
    obrigkeitl. Handglibt erstattet wroden.
    Bei diesem Kauf ist außer denen teils
    ansonsten niemand georsam.
    Briefsgebühr zahlen beide Teil miteinander.
    Actum, den 7. Xber anno 1741

    Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen und danke vielmals im Voraus!
    Angehängte Dateien
  • Zita
    Moderator

    • 08.12.2013
    • 6970

    #2
    Hallo,

    die Schwester ist eine liebe, jedoch nicht selig, da noch im vogtbaren Stande.

    LG Zita

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