Hallo zusammen,
es wäre großartig, wenn ihr mir helfen könntet, meine Transkription von dem angefügten Kaufbrief noch etwas auszubessern. Ich habe den Text bewusst "frei" transkribiert, also in den meisten Fällen die modernen Schreibweisen statt der buchstäblichen damaligen Schreibweise verwendet. Bisher ergibt der Text leider noch nicht so viel Sinn, also vermutlich ist auch manches noch falsch...
Mein Versuch bisher:
1 Kauf- und zugleich Quittungs-
Brief per 50 fl.
Anna, Hansen Mörtls von Winkelhau-
sen kurfrstl. Pfleggerichts Schrobenhausen
seel. hinterbliebene Wittib, welcher Johann
Graspieller, ehr. Gerichtsprocurator
Beistand geleist, bekennt und ver-
kauft um ihres verhoffneten bessern
Unzen Kur, Wohlfahrt und Gelegenheits
Willen, wie ums Stalt, Fest und ihrer
wehrenden Kaufsrecht und an bestandi-
gsten ist, auch sein soll, kann und max-
iert das auch somit ganz wisset, und
wohlbedächtlichen, nembl. von einen Emös
eign Briefs de dato 17. Febr. anno 1724
an sich gebrachten eign Äckern, das
in gedachten Brief einkommende 26 eigen
Ackerl, 13 Pfifang und 3 Gern in
Moosfeld, Aufgang Franzen Binder-
mayr, Niedergang Abraham Schraider,
Mittag erstgenannter Bindermayr, Mit-
ternacht Mathiassen Schnell, mithin in ehl.
Pfleggericht Schrobenhausen jurisdiction
ratlegen, aus welchem Äckerl abgemachter-
maßen zu einer ganzen Steuer jährl. 8
kr. (?) abzurichten ist, die tungedsamen ihrer
seel. pieken (?) Schwester Maria Theresia Brum-
merin, noch ledig, doch vogtbaren Standes
von Langenmosen, welche ihr Eruch An-
ton Brummer, Schuhmacher daselbst ver-
beiständet, all ihr Erben, Freund
und Nachkommen um und von einen ordent-
lich abgemachten Kaufschilling benanntl.
50 f. Rheinische Münz, welche sogleich bar
erlegt und hierumher in bester Rechnungs-
form auf Georg quittiert, auch der
obrigkeitl. Handglibt erstattet wroden.
Bei diesem Kauf ist außer denen teils
ansonsten niemand georsam.
Briefsgebühr zahlen beide Teil miteinander.
Actum, den 7. Xber anno 1741
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen und danke vielmals im Voraus!
es wäre großartig, wenn ihr mir helfen könntet, meine Transkription von dem angefügten Kaufbrief noch etwas auszubessern. Ich habe den Text bewusst "frei" transkribiert, also in den meisten Fällen die modernen Schreibweisen statt der buchstäblichen damaligen Schreibweise verwendet. Bisher ergibt der Text leider noch nicht so viel Sinn, also vermutlich ist auch manches noch falsch...
Mein Versuch bisher:
1 Kauf- und zugleich Quittungs-
Brief per 50 fl.
Anna, Hansen Mörtls von Winkelhau-
sen kurfrstl. Pfleggerichts Schrobenhausen
seel. hinterbliebene Wittib, welcher Johann
Graspieller, ehr. Gerichtsprocurator
Beistand geleist, bekennt und ver-
kauft um ihres verhoffneten bessern
Unzen Kur, Wohlfahrt und Gelegenheits
Willen, wie ums Stalt, Fest und ihrer
wehrenden Kaufsrecht und an bestandi-
gsten ist, auch sein soll, kann und max-
iert das auch somit ganz wisset, und
wohlbedächtlichen, nembl. von einen Emös
eign Briefs de dato 17. Febr. anno 1724
an sich gebrachten eign Äckern, das
in gedachten Brief einkommende 26 eigen
Ackerl, 13 Pfifang und 3 Gern in
Moosfeld, Aufgang Franzen Binder-
mayr, Niedergang Abraham Schraider,
Mittag erstgenannter Bindermayr, Mit-
ternacht Mathiassen Schnell, mithin in ehl.
Pfleggericht Schrobenhausen jurisdiction
ratlegen, aus welchem Äckerl abgemachter-
maßen zu einer ganzen Steuer jährl. 8
kr. (?) abzurichten ist, die tungedsamen ihrer
seel. pieken (?) Schwester Maria Theresia Brum-
merin, noch ledig, doch vogtbaren Standes
von Langenmosen, welche ihr Eruch An-
ton Brummer, Schuhmacher daselbst ver-
beiständet, all ihr Erben, Freund
und Nachkommen um und von einen ordent-
lich abgemachten Kaufschilling benanntl.
50 f. Rheinische Münz, welche sogleich bar
erlegt und hierumher in bester Rechnungs-
form auf Georg quittiert, auch der
obrigkeitl. Handglibt erstattet wroden.
Bei diesem Kauf ist außer denen teils
ansonsten niemand georsam.
Briefsgebühr zahlen beide Teil miteinander.
Actum, den 7. Xber anno 1741
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen und danke vielmals im Voraus!
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