Bitte Lesehilfe bei Traueintrag 1740 Bad Langensalza

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  • ImkerSandra
    Erfahrener Benutzer
    • 26.12.2018
    • 162

    [gelöst] Bitte Lesehilfe bei Traueintrag 1740 Bad Langensalza

    Liebe Forenmitglieder,

    ich freue mich riesig, dass die Kirchenbücher für Bad Langensalza nun online gehen...da komme ich wieder mal ein Stückchen weiter

    Leider kann ich bei dem angehängten Traueintrag vom 06.11.1740 nicht alle Wörter lesen, so dass ich euch mal wieder um eure Hilfe bitte

    Soweit kann ich es lesen:

    Herr Joh. Christian Seebach, Bürger und Apotheker allhier, ____ Andreas Siegmund Seebachs, ___ __ Raths___, Kauff- u. Handelsmann allhier _____ filius
    und Jgfr. Catharina Elisabeth Kindervaterin
    ___ Heinrich Jacob Kibdervaters, ______________ und ____________, auch ____bürgers allhier eheleibl. einzige Tochter

    Vielleicht kann mir jemand bei den Lücken helfen.

    Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Tag.

    LG Sandra
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von ImkerSandra; 05.06.2025, 19:08.
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 3472

    #2
    Hab grad nur die grobe Nadel zum Lückenstopfen parat :

    Herr Joh. Christian Seebach, Bürger und Apotheker
    allhier, He: Andreæ Siegmund Seebachs, weyl: E.E. Raths-
    ___, Kauff- u. Handelsmanns allhier _____ filius
    und Jgfr. Catharina Elisabeth Kindervaterin
    He: Heinrich Jacob Kindervaters, Posamentie-
    rer
    und Crahmers, auch Hege(?)bürgers allhier
    eheleibl. eintzige Tochter
    Gruß, Alfred

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16810

      #3
      Hallo

      die Trauung war aber am 22. November !!!
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 16810

        #4
        Hegebürger = Ortsvorsteher eines Stadtteils, siehe Seite 57 in








        Hege.jpg
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 05.06.2025, 11:53.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 16810

          #5
          Herr Joh. Christian Seebach, Bürger und Apotheker
          allhier, Hr. Andreæ Siegmund Seebachs, weyl. [weiland] E.E. [Eines Ehrbaren] Raths
          Frund
          , Kauff- u. Handelsmanns allhier seel. [seeligen] r. [relictus] filius
          und Jgfr. Catharina Elisabeth Kindervaterin
          Hr. Heinrich Jacob Kindervaters, Posamentie-
          rers und Crahmers, auch Hegebürgers allhier
          Eheleibl. eintzige Tochter



          Ratsfreund ("Raths Frund") siehe hier:

          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 05.06.2025, 12:12.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • ImkerSandra
            Erfahrener Benutzer
            • 26.12.2018
            • 162

            #6
            Hallo ihr Lieben,

            vielen Dank für eure vielen Rückmeldungen und Ergänzungen

            Eine Frage noch an Anna Sara...wie kommst du auf den 22.11.? Nach meinem Kirchenkalender ist der 21. Sonntag nach Trinitatis im Jahr 1740 der 06.11. - oder hab ich da jetzt einen Denkfehler

            VG Sandra

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 16810

              #7
              Der 6.11. war der Tag der ersten Proklamation, also dort steht: "Procl. I. Dom. XXI p. Tr."

              Vor der Hochzeit wurde über einen Zeitraum von mehreren Wochen, jeweils an drei verschiedenen Sonntagen,
              die Eheabsicht öffentlich in der Kirche verkündet ("proklamiert").
              Erst danach durfte geheiratet werden.

              Das Hochzeitsdatum steht dann links am Rand, nämlich "22. 9br." = 22. Novembris

              Wobei nach römischer Zählung der November der neunte Monat des Jahres war. Jahresbeginn war im März.
              "novem" heißt auf lateinisch "neun". Deswegen wurde der Monat Novembris als "9br." abgekürzt.


              Also links am Rand steht:
              "cop. ad S. Steph. den 22. 9 br." = copuliert in der St. Stephan-Kirche den 22. Novembris

              Die eigentliche Eheschließung (Hochzeit) wurde also als "Copulation" bezeichnet
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 06.06.2025, 12:15.
              Viele Grüße

              Kommentar

              • ImkerSandra
                Erfahrener Benutzer
                • 26.12.2018
                • 162

                #8
                Dankeschön Anna Sara...das links hatte ich völlig übersehen

                VG und schöne Pfingsten

                Sandra

                Kommentar

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