Testamentseröffnung 1842

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  • ofb-dühringshof
    Erfahrener Benutzer
    • 26.12.2015
    • 502

    [gelöst] Testamentseröffnung 1842

    Hallo,

    in einer Akte kann ich einiges nicht lesen, das aber für das Verständnis der Erbangelegenheit wichtig ist.

    Linke Seite, ich beginne unterhalb von Calbe ....

    Im heutigen nach der Verfügung v. 17. Mai c. anste
    henden Termin zur Publication des von der Cantor-
    Witwe Anne Marie Juliane Brachmann geb.
    Schrader unter dem 23 Juli 1834 ver... hier ge-
    richtlich deponierten Testament erschienen
    1. Der Herr Just. Comm. von Hagen von hier, wel
    cher in der Verhandlung v. 13. Mai c. benannten
    beiden...funtiere Erbinnen der genannten Te-
    st... namentlich
    a) die unvereheliche Charlotte Hundt zu Acken
    b) deren Schwester, die Witwe Göhler Johanne
    Christiane Cordula geb. Hundt zu Friedrichs
    stadt zu Magdeburg Kirchstraße No. 3 zu...
    der unbekannten .... erben der genannten
    Witwe Brachmann zum Mandat.... von Amts-
    wegen ad. act. pub. bestellt wurde. Ih... würde
    nachdem der Todtenschein u der
    ihr ertheilte Re....schein über die Niederlegung
    ihres Testaments schon zu den Acten gekommen waren
    des vorged... an den unterzeichneten Gerichts...

    Nach bisherigem Kenntnisstand hat die Witwe mittels ihres Testaments von 1831 eine Stiftung errichtet. In diesem Testament von 1831 sind keine Erben namentlich aufgeführt, ebenfalls nicht im Zusatz von 1834. Die unter a) und b) genannten Personen sind die Kinder einer älteren Schwester der Erblasserin.

    Danke und Grüße
    Silvia
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    Zuletzt geändert von ofb-dühringshof; 31.05.2025, 16:31.
    Familienforschung Voigt
    https://silviadiessner.de/


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    Krs. Landsberg/Warthe: Bläsing Bölke Diekmann Frohloff Hanf Menge Meyer Pahl Voß
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    Thüringen: Penner
    Überall: Bobbe Deter Hölzke Hortich Karstedt (Carstädt) Kind Lob Schley
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3570

    #2
    Hallo Silvia,

    das würde ich so ergänzen:

    Im heutigen nach der Verfügung v. 17. Mai c. anste
    henden Termin zur Publication des von der Cantor-
    Witwe Anne Marie Juliane Brachmann geb.
    Schrader unter dem 23 Juli 1834 errichteten hier ge-
    richtlich deponierten Testaments erschienen
    1. Der Herr Just. Comm. von Hagen von hier, wel
    cher in der Verhandlung v. 13. Mai c. benannten
    beiden präsumtiven Erbinnen der genannten Te-
    statricin namentlich
    a) die unvereheliche Charlotte Hundt zu Acken
    b) deren Schwester, die Wittbe Göhler Johann
    Christiane Cordula geb. Hundt zu Friedrichs
    stadt zu Magdeburg Kirchhofsstraße No. 3 zugleich
    der unbekannten Intestaterben der genannten
    Wittbe Brachmann zum Mandatarius von Amts-
    wegen ad. act. publ. bestellt wurde. Ihm wurde
    nachdem der Todtenschein der Testatricin u der
    ihr ertheilte Recognitionsschein über die Niederlegung
    ihres Testaments schon zu den Acten gekommen waren
    des vorgedachte an den unterzeichneten Gerichtsdepu
    tirten


    LG Jens
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • ofb-dühringshof
      Erfahrener Benutzer
      • 26.12.2015
      • 502

      #3
      Hallo Jens,

      vielen Dank, das hilft schon weiter.
      Nun muss ich das nur noch inhaltlich verstehen.

      Erklärungen:

      präsumtive Erben
      "Präsumtive Erben sind in der Erbschafts- und Nachfolgeplanung die Personen, die voraussichtlich als Erbe in Betracht kommen, wenn ein Erblasser stirbt, aber noch kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie sind im Gegensatz zu den gesetzlichen Erben, die durch die gesetzlichen Regelungen bestimmt sind, noch nicht definitiv als Erbe ernannt. (Quelle: Google-KI)

      Intestaterben
      Intestaterbfolge (verkürzt: „Fehlen eines Testats“ = lat. intestatus) ist ein juristischer Fachbegriff, der die gesetzliche Erbfolge im römischen Recht beschreibt. Die gesetzliche Erbfolge greift grundsätzlich dann, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung, sei es ein Testament, sei es ein Erbvertrag, hinterlassen hat.​ (Quelle: Wikipedia)

      Recognitionsschein
      Recognitionsschein, 1) ein Schein, worin etwas anerkannt wird​ (Quelle: Google)

      So richtig macht das noch keinen Sinn. Man wusste bereits am 13. Mai 1842 dass ein Testament vorliegt.
      Ich werde wohl noch dreimal die Akte lesen und hoffen, dass ich verstehe, ob die beiden Damen nun geerbt haben oder auch nicht.

      Grüße
      Silvia
      Familienforschung Voigt
      https://silviadiessner.de/


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      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 3570

        #4
        Liebe Silvia,

        Viel K, wenig I. Die Ki erzählt - zumindest in Teilen - Unsinn.
        "Präsumtiv" heißt einfach "voraussichtlich, wahrscheinlich". Hier geht es nicht um das Vorhandensein eines Testaments, sondern darum, ob es eröffnet wurde. ist es das noch nicht, weiß man nicht, wer darin bedacht worden war, kann aufgrund der Verwandschaftsverhältnisse aber abschätzen, wer es sein sollte.
        Andererseits könnten wegen gesetzlicher Bestimmungen auch Personen erbberechtigt sein, die im Testament nicht bedacht werden - das wären dann Intestaterben.
        Recognitionsschein ist hier die Quitung, dass die Verfasserin des Testaments, dieTestatrix, selbiges beim Nachlassgericht hinterlegt hat.


        LG Jens
        Zuletzt geändert von jebaer; 31.05.2025, 02:54.
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • ofb-dühringshof
          Erfahrener Benutzer
          • 26.12.2015
          • 502

          #5
          Hallo Jens,

          Danke, das macht Sinn. Am 13. Mai (zwei Wochen nach Tod der Erblasserin) kannte man noch nicht den Inhalt des Testaments, wusste nur dass eines vorliegt. Testamentseröffnung war am 25. Mai. Zwei Tage später erneut eine Verhandlung, diesmal im Beisein vom oben erwähnten von Hagen. Dieser vertritt die Rechte der Intestaterben (Schwestern Hundt). Diese sind Verwandte 3. Grades. Nach heutigem Erbrecht wären sie erbberechtigt, sie sind im Testament aber nicht bedacht.

          LG Silvia
          Familienforschung Voigt
          https://silviadiessner.de/


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