Gerichtsurteil in Geburtsregister geschmiert (Peter Stein, Landgericht Coblenz)

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  • Schrumpftalstein
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2020
    • 178

    [gelöst] Gerichtsurteil in Geburtsregister geschmiert (Peter Stein, Landgericht Coblenz)

    Hallo,
    ich habe hier einen harten Brocken, bei dem ich zwar vieles rauslesen konnte, aber auch nach mehrmaligem Lesen, fehlen mir einige Wörter.
    Es geht um einen Vorfahren, dessen Vater anscheinend gestorben ist, als er zwei Jahre alt war, und dieser konnte wohl die Geburtsurkunde nicht unterschreiben. Und hier hat Peter Stein wohl nachweisen können, dass er eben dieser Sohn ist, da er gerne heiraten wollte. Aber so ganz verstehe ich den Sinn dahinter nicht. Vielleicht ist dieses Urteil aufschlussreicher, wenn alle Wörter enttarnt sind.
    Ergebenen Dank für die Mithilfe. Ich kann gut verstehen, wenn jemand nicht alles lösen möchte. Vielleicht gelingt es in gemeinschaftlicher Arbeit.


    4. PDF-Seite

    N° 4
    Gemeinde
    Welcherath
    Kreis Adenau
    Regierungs=Bezirk
    Coblenz.

    Heute den zehnten Januar achtzehn
    hundert zwei und vierzig, wurde
    durch den unterzeichneten (?) Bür-
    germeister von Ahremberg, die
    ... ... ...
    fications Urtheils vorgenommen:
    Die (?) Friedrich Wilhelm von Gottes
    Gnade König von Preußen,
    Großherzog vom Niederrhein ...
    ... Kind und seyen hiernach
    zu ...,
    daß Landgericht (?) zu Coblenz
    ... ... in seiner
    öffentlichen Sitzung vom drei und zwanzigsten October achtzehn hundert ein und vierzig, ... gegenwärtig ... die Herren (?),
    Frech, Präsident der ...kammer, von Drussel (?), Backen (?), Landgerichts ... ..., ..., Weber, königlicher
    Prokurator (?) und Groeninger (?), Sekretär folgendes Urtheil verlesen hat. Nach Einsicht der von dem advokaten anwalt ...
    ... Vorstellung (?), das ...,: ... die Herren Präsident und ... des königlichen Landgerichts (?) ... . Als Anwalt
    des zum ... zugelassenen Peter Stein, Taglöhner zu Welcherath wohnhaft, ist die ..., ... durch Urtheil des königlichen
    Landgerichts vom sechszehnten August ... ... verordnete Protocoll über die Vornehmung das Familienrechts am ...gericht
    zu Adenau vom zwei und zwanzigsten September ... ... ... daß der genannte Peter Stein im Monat September

    Fortsetzung N° 4.
    achtzehn hundert sechszehn zu Welche-
    rath von der Eva Catharina Rette-
    rath in deren Ehe mit Peter
    Stein geboren worden, vorzu-
    legen (?), nunmal (?) die ...
    ... ... Geburts-
    actes (?) vom vier und zwanzig-
    ten September achtzehn hundert
    sechszehn zu verordnen (?).
    Coblenz, den fünfzehnten October
    achtzehn hundert ein und vierzig.
    Mit Ehrerbietung ...
    Nach Anhörung der von dem ernann-
    ten (?) ... Herrn Landgerichts-
    ... Backen (?) ... Berichts
    und des Antrags der öffentlichen
    Ministerii (?), nach Einsicht der Ac-
    ten ... Beachtung,
    zu Erwägung, daß die Erklärung
    des ... Familien-
    rechts hinreicht (?) um anzunehmen,
    daß der Bittsteller am vier
    und zwanzigsten September
    achtzehn hundert sechszehn ge-
    boren worden, da die vor-
    gelegte Geburtsurkunde
    ... der Unterschrift des
    Declaranten ..., daß die-
    ser dem ... Antrage (?)
    ... werden kann.
    Aus diesem Grunde beurkun-
    det das königliche Landgericht
    dem Peter Stein, daß er nach-

    Fortsetzung N° 4.
    gewiesen hat, daß er am vier und
    zwanzigsten September achtzehn
    hundert sechszehn zu Welcherath
    in der Ehe des Peter Stein und der
    Eva Catharina Retterath geboren
    worden; ... demnach die ...
    ... des Geburtsacts desselben
    vom vier und zwanzigsten
    September achtzehn hundert sechszehn
    dahin, daß gegenwärtiges Urtheil
    die Stelle (?) der ... Unter-
    schrift seines Vaters ... .
    ... die Eintragung dieses
    Urtheils in die Civilstands Register
    der Bürgermeisterei ...
    und ..........
    ............ Urkunde.
    Stempel (?) fünfzehn ... ...
    .. Frech, Groeningen (?).
    ... und verordnen allen dazu
    ... Gerichtsvollziehern dieses
    Urtheil zu vollstrecken, ... ...
    ... Prokurator (?) und den Proku-
    ratoren bei unseren Landgerichts
    hierrauf zu halten, allen Officiren und
    Gemeinde... (?) der ... Kraft (?),
    auf ... ... ... zu leiten,
    Urkunde ... ist die
    ............................
    ... von dem Präsidenten und dem
    Sekretär unterzeichnet worden.
    .........
    ........
    .........
    Ich suche Zumann aus Santoppen, Bischdorf oder Bischofsburg, Schiemann aus Freiheit Rößel, Stein aus VG Brohltal (um Kempenich herum) und VG Maifeld (v.a. Schrumpftal), Heß aus Neuwied und Köln-Ehrenfeld, Dietz aus Oberelsbach und Eußenhausen/Mellrichstadt, Klein aus Kornhöfstadt/Scheinfeld, Ziegler aus Matzenbach, Meixner aus Rattelsdorf, Kupfer aus Heroldsbach, Wintgen aus Essen-Werden
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29984

    #2
    Hallo,

    ich lese mit ein paar Lücken:

    Heute den zehnten Januar achtzehn
    hundert zwei und vierzig, wurde
    durch den unterzeichneten Bür-
    germeister von Ahremberg, die
    transfor__tion nachstehenden Rati-(?)
    fications Urtheils vorgenommen:
    Wir Friedrich Wilhelm von Gottes
    Gnade König von Preußen,
    Großherzog vom Niederrhein pp
    Thun Kund und seyen hiermit
    zu wissen,

    daß unser Landgericht zu Coblenz
    Ferienkammer in seiner
    öffentlichen Sitzung vom drei und zwanzigsten October achtzehn hundert ein und vierzig, es(?) gegenwärtig waren die Her(r)en,
    Frech, Präsident der Ferienkammer, von Drussel , Backen
    (??), Landgerichts Räthe Mattisen Martinengo(?) Aßeßoren, Weber, königlicher
    Prokurator und Groeninger , Sekretär folgendes Urtheil verlesen hat. Nach Einsicht der von dem Advokaten Anwalt Zeiz
    eingereichten Vorstellung, des Inhalts: An die Herren Präsident und Räthe des königlichen Landgerichts dahier. Als Anwalt
    des zum Armenrechte zugelassenen Peter Stein, Taglöhner zu Welcherath wohnhaft, habe ich die Ehre, das durch Urtheil des königlichen
    Landgerichts vom sechszehnten August letzthin verordnete Protocoll über die Vornehmung das Familienraths am Friedensgericht
    zu Adenau vom zwei und zwanzigsten September letzthin, woraus hervorgeht daß der genannte Peter Stein im Monat September

    Fortsetzung N° 4.
    achtzehn hundert sechszehn zu Welche-
    rath von der Eva Catharina Rette-
    rath in deren Ehe mit Peter
    Stein geboren worden, vorzu-
    legen , nunmehr die begehrte
    __tifion_ion seines
    Geburts-
    actes vom vier und zwanzig-
    ten September achtzehn hundert
    sechszehn zu verordne.
    Coblenz, den fünfzehnten October
    achtzehn hundert ein und vierzig.
    Mit Ehrerbietung /_gn / Zeiz
    Nach Anhörung der von dem ernann-
    ten Referenten Herrn Landgerichts-
    __th Backen (?Backem?) erstatteten Berichts
    und des Antrags des öffentlichen
    Ministerii, Nach Einsicht der Ac-
    ten gepflogener Berathung,
    zu Erwägung, daß die Erklärung
    des vernommenen Familien-
    Raths hinreicht um anzunehmen,
    daß der Bittsteller am vier
    und zwanzigsten September
    achtzehn hundert sechszehn ge-
    boren worden, da die vor-
    gelegte Geburtsurkunde
    nur der Unterschrift des
    Declaranten entbehrt, daß da-
    her
    dem jetzigen Antrage
    deserirt(??) werden kann.
    Aus diesem Grunde beurkun-
    det das königliche Landgericht
    dem Peter Stein, daß er nach-

    Fortsetzung N° 4.
    gewiesen hat, daß er am vier und
    zwanzigsten September achtzehn
    hundert sechszehn zu Welcherath
    in der Ehe des Peter Stein und der
    Eva Catharina Retterath geboren
    worden; werendent(?) demnach die Recti-
    fication (??)
    des Geburtsacts desselben
    vom vier und zwanzigsten
    September achtzehn hundert sechszehn
    dahin, daß gegenwärtiges Urtheil
    die Stelle der fehlenden Unter-
    schrift seines Vaters vertrete
    verordnet,
    die Eintragung dieses
    Urtheils in die Civilstands Register
    der Bürgermeisterei Anweiler
    und deren Vermerk am Rande
    der rectificirten
    Urkunde.
    Stempel fünfzehn Sp(?) en debot(?)
    gm(?)
    Frech, Groeningen .
    Befehlen und verordnen allen dazu
    ersuchten Gerichtsvollziehern dieses
    Urtheil zu vollstrecken, dem Ge-
    neral
    Prokurator und den Proku-
    ratoren bei unseren Landgerichts
    hierrauf zu halten, allen Officiren und
    Commandanten der be__ffenten Macht
    auf Ersuchen starke Hand zu leiten,
    Urkundlich deßen ist dieUrschrift dieses
    Urtheils
    von dem Präsidenten und dem
    Sekretär unterzeichnet worden.
    Für gleichlautende Ausfertigung
    Der Secretär Für die restige __nsfer__tion
    S_S__ Groeninger Der Bürgermeister
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Schrumpftalstein
      Erfahrener Benutzer
      • 12.12.2020
      • 178

      #3
      Vielen lieben Dank! Ich gehe nochmal alles durch. Wohl eher morgen, als heute.
      Doch schon jetzt werde ich fündig.

      Der erste Absatz:
      Heute den zehnten Januar achtzehn
      hundert zwei und vierzig, wurde
      durch den unterzeichneten Bür-
      germeister von Ahremberg, die
      transkription/transcription nachstehenden Rati
      fications Urtheils vorgenommen


      Das c/k sieht nicht so aus, wie man es erwartet würde.
      Da transkribiert man Tag ein, Tag aus, und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.
      Zuletzt geändert von Schrumpftalstein; 09.05.2025, 06:54.
      Ich suche Zumann aus Santoppen, Bischdorf oder Bischofsburg, Schiemann aus Freiheit Rößel, Stein aus VG Brohltal (um Kempenich herum) und VG Maifeld (v.a. Schrumpftal), Heß aus Neuwied und Köln-Ehrenfeld, Dietz aus Oberelsbach und Eußenhausen/Mellrichstadt, Klein aus Kornhöfstadt/Scheinfeld, Ziegler aus Matzenbach, Meixner aus Rattelsdorf, Kupfer aus Heroldsbach, Wintgen aus Essen-Werden

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29984

        #4
        Zitat von Schrumpftalstein Beitrag anzeigen
        transcription

        Das c/k sieht nicht so aus, wie man es erwartet würde.
        Da transkribiert man Tag ein, Tag aus, und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.
        Es ist weniger das c, als das zweite s mit dem komischen Anstrich, das es wie ein f aussehen läßt.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Schrumpftalstein
          Erfahrener Benutzer
          • 12.12.2020
          • 178

          #5
          Hier noch eine überarbeitete Version.

          N° 4
          Gemeinde
          Welcherath
          Kreis Adenau
          Regierungs=Bezirk
          Coblenz.

          Heute den zehnten Januar achtzehn
          hundert zwei und vierzig, wurde
          durch den unterzeichneten Bür-
          germeister von Ahremberg, die
          transcription (?) nachstehenden Recti-
          fications
          Urtheils vorgenommen:
          Wir Friedrich Wilhelm von Gottes
          Gnade König von Preußen,
          Großherzog vom Niederrhein pp (?)
          Thun kund und seyen hiermit
          zu wißen,
          daß unser Landgericht zu Coblenz
          Ferienkammer in seiner
          öffentlichen Sitzung vom drei und zwanzigsten October achtzehn hundert ein und vierzig, ... gegenwärtig waren die Herren (?),
          Frech, Präsident der Ferienkammer, von Drussel, Backem (?), Landgerichts Räthe Matteien (?) Martinengo (?), Aßeßoren, Weber, königlicher
          Prokurator und Groeninger, Sekretär folgendes Urtheil verlesen hat. Nach Einsicht der von dem Advokaten Anwalt Zeiz
          eingereichten Vorstellung, des Inhalts: An die Herren Präsident und Räthe des königlichen Landgerichts dahier. Als Anwalt
          des zum Armenrechte zugelassenen Peter Stein, Taglöhner zu Welcherath wohnhaft, habe ich die Ehre, das durch Urtheil des königlichen
          Landgerichts vom sechszehnten August letzthin verordnete Protocoll über die Vornehmung des Familienraths am Friedensgericht
          zu Adenau vom zwei und zwanzigsten September letzthin, woraus hervorgeht, daß der genannte Peter Stein im Monat September

          Fortsetzung N° 4.
          achtzehn hundert sechszehn zu Welche-
          rath von der Eva Catharina Rette-
          rath in deren Ehe mit Peter
          Stein geboren worden, vorzu-
          legen, nunmehr die begehrte
          Rectification seines Geburts-
          actes vom vier und zwanzig-
          ten September achtzehn hundert
          sechszehn zu verordne.
          Coblenz, den fünfzehnten October
          achtzehn hundert ein und vierzig.
          Mit Ehrerbietung sgn (?) Zeiz
          Nach Anhörung des von dem ernann-
          ten Referenten Herrn Landgerichts-
          rath Backem (?) erstatteten Bericht
          und des Antrags der öffentlichen
          Ministerii (?), nach Einsicht der Ac-
          ten gepflofener Berathung,
          zu Erwägung, daß die Erklärung
          des vernommenen Familien-
          raths hinreicht um anzunehmen,
          daß der Bittsteller am vier
          und zwanzigsten September
          achtzehn hundert sechszehn ge-
          boren worden, da die vor-
          gelegte Geburtsurkunde
          nur der Unterschrift des
          Declaranten entbehrt, daß da-
          her dem jerzigen Antrage
          deferirt werden kann.
          Aus diesem Grunde beurkun-
          det das königliche Landgericht
          dem Peter Stein, daß er nach-

          Fortsetzung N° 4.
          gewiesen hat, daß er am vier und
          zwanzigsten September achtzehn
          hundert sechszehn zu Welcherath
          in der Ehe des Peter Stein und der
          Eva Catharina Retterath geboren
          worden; verordnet demnach die Recti-
          fication
          des Geburtsacts desselben
          vom vier und zwanzigsten
          September achtzehn hundert sechszehn
          dahin, daß gegenwärtiges Urtheil
          die Stelle der fehlenden Unter-
          schrift seines Vaters vertrete.
          Verordnet die Eintragung dieses
          Urtheils in die Civilstands Register
          der Bürgermeisterei Antweiler
          und der Vermerk am Rande
          der rectificirten Urkunde.
          Stempel fünfzehn sgn (?) en debot
          gm (?) Frech, Groeninger.
          Befehlen und verordnen allen dazu
          ersuchten Gerichtsvollziehern dieses
          Urtheil zu vollstrecken, dem Ge-
          neral Prokurator und den Proku-
          ratoren bei unseren Landgerichten
          hierrauf zu halten, allen Officiren und
          Commandanten der be__ffenten Macht,
          auf Ersuchen starke Hand zu leiten,
          Urkundlich dessen ist die Urschrift dieses
          Urtheils von dem Präsidenten und dem
          Secretär unterzeichnet worden.
          Für gleichlautende Ausfertigung
          Der Secretär. Für die restige __nsfer__tion
          Groeninger der Bürgermeister
          Zuletzt geändert von Schrumpftalstein; 09.05.2025, 10:14.
          Ich suche Zumann aus Santoppen, Bischdorf oder Bischofsburg, Schiemann aus Freiheit Rößel, Stein aus VG Brohltal (um Kempenich herum) und VG Maifeld (v.a. Schrumpftal), Heß aus Neuwied und Köln-Ehrenfeld, Dietz aus Oberelsbach und Eußenhausen/Mellrichstadt, Klein aus Kornhöfstadt/Scheinfeld, Ziegler aus Matzenbach, Meixner aus Rattelsdorf, Kupfer aus Heroldsbach, Wintgen aus Essen-Werden

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          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 29984

            #6
            Hallo,

            noch zwei kleine Ergänzungen in orange

            ...

            daß unser Landgericht zu Coblenz
            Ferienkammer in seiner
            öffentlichen Sitzung vom drei und zwanzigsten October achtzehn hundert ein und vierzig, es gegenwärtig waren die Herren (?),
            Frech, Präsident der Ferienkammer, von Drussel, Backem (?), Landgerichts Räthe Matteien (?) Martinengo (?), Aßeßoren, Weber, königlicher

            ...

            Urkundlich dessen ist die Urschrift dieses
            Urtheils von dem Präsidenten und dem
            Secretär unterzeichnet worden.
            Für gleichlautende Ausfertigung
            Der Secretär. Für die restige Transcription
            Groeninger der Bürgermeister



            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • Schrumpftalstein
              Erfahrener Benutzer
              • 12.12.2020
              • 178

              #7
              Danke sehr. Die zweite Transcription war mir entgangen.
              Ich suche Zumann aus Santoppen, Bischdorf oder Bischofsburg, Schiemann aus Freiheit Rößel, Stein aus VG Brohltal (um Kempenich herum) und VG Maifeld (v.a. Schrumpftal), Heß aus Neuwied und Köln-Ehrenfeld, Dietz aus Oberelsbach und Eußenhausen/Mellrichstadt, Klein aus Kornhöfstadt/Scheinfeld, Ziegler aus Matzenbach, Meixner aus Rattelsdorf, Kupfer aus Heroldsbach, Wintgen aus Essen-Werden

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