Transkription einer Belehnung 1662

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  • sebmax
    Benutzer
    • 18.07.2023
    • 81

    [gelöst] Transkription einer Belehnung 1662

    Hallo zusammen,

    ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Transkription eines Lehenseintrags aus dem Jahr 1662. Ich habe den Text schon größtenteils entziffern können und die Bedeutung ist mir klar. Da es sich für mich persönlich aber um ein besonderes Dokument handelt, möchte ich es mit einer korrekten Transkription bei mir zu Hause einrahmen... und da sollte dann wirklich jedes Wort passen. Die Probleme habe ich fett markiert, es ist aber auch beim Rest sehr gut möglich, dass ich bei der Entzifferung einzelner Buchstaben falsch liege.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen lieben Dank im Voraus


    Click image for larger version  Name:	Belehnungseintrag Albert Sebald.jpg Views:	0 Size:	158,1 KB ID:	2913880

    Alberth Sebalt zur Tieffenlesau, hat für sich und seine
    2 Schwestern Gertraudt und Catharina, zurechtn
    Lehen empfangen, eine Selden, neben darzugehörigen
    5 ½ Tagwk. Felds und 4 Tagwk. Holz, und stöst bemelte (?)
    Selden zu Dorff mit einem Orth an gemeinen Weg, mit
    dem andern an Hannßen Mayers Hoff, mit dem driettn
    an Cunzen Stenglein, mit dem vierten Orth an Erhard
    Schwarzens Felder, Haußerstbenamsten (?) Hannßen
    Mayers Hoff zu besagtem Dieffenlesau kommen (?), und
    giebt besagte Sölden folio 3 im Stbuchs (?) 335 1 Fast-
    nachtshennen, neben 45 dr einem Ambtmann nachen
    Holffelt, und dannach laut Lehenbuchs Ao. 1610 -
    folio 349 auch zum Casten 1 Hennen welche dann
    inskünfftig solle berechnet werden, weracht dieße
    Hennen dem Zinnssbuch mit einverleibt, welche Söldn
    Haintz Sebalt als der Erben Vatter von Hannßen
    Kaupper Probstbauern zu Hollfelt in Zeit des Ney-
    deckers ambtend (?) für 32 ? erkaufft, und ihnen also
    nach Absterben ihres Vatters allen dreyen Erblichn
    angefallen, welchen (?) nun dießes Handlohns frey
    und die Erben dieße Sölden gleichmit gesambter
    Hand wieder verkhaufft, als ist ihme Alberts Sebalts
    für sich und anstath seiner Obbanambster (?) 2 Schwestern
    nach Entrichtung des Schreibgelts Juribus N: (?) geliehen
    worden Aotum (?) Scheslitz den 7. Febr, 1662
    Zuletzt geändert von sebmax; 26.04.2025, 20:30.
    MfG Max
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16645

    #2
    Hallo, einige Groß-/Kleinschreibungs-Unterschiede habe ich nicht korrigiert.
    Musst Du für Dich selber noch mal schauen, ob es Dir wichtig ist.



    Alberth Sebalt zue Tieffenlesau, hat für sich unnd seine
    2 Schwestern Gertraudt, unnd Catharina, zurechten
    Lehen empfangen, eine Selden, neben darzugehörigen
    5 ½ Tagwk. Velds unnd 4 Tagwk. Holz, unnd stöst bemelte [erwähnte]
    Selden zu Dorff mit einem Orth an gemeinen Weeg, mit
    dem andern an Hannßen Mayers Hoff, mit dem drietten
    an Cunzen Stenglein, mit dem vierten Orth an Erhard
    Schwarzens Velder, So außerst benambsten [benannten] Hannßen
    Mayers Hoff zu besagtem Tieffenlesau kommen, unnd
    giebt besagte Sölden folio Zinnßbuchs 335 1 Fast-
    nachtshennen, neben 45 dr. [Pfennig, lat.: denarius] einem Ambtmann nacher
    Holffelt, unnd dannach laut Lehenbuchs Ao. 1610 -
    folio 349 auch zum Casten 1 Hennen, welche dann
    inskünfftig solle berechnet werden, uneracht dieße
    Hennen dem Zinnssbuch mit einverleibt, welche Sölden
    Haintz Sebalt alß der Erben Vatter von Hannßen
    Kaupper Brobstbauern zu Hollfelt, in Zeit des Ney-
    deckhers umb unnd für 32 fl. [Gulden, lat.: florenus aureus] erkaufft, unnd ihnen als
    nach absterben ihres Vatters allen dreyen Erblichen
    angefallen, Weillen nun dießes Handlohns frey
    unnd Sie Erben dieße Sölden gleich mit gesambter
    Hand wieder verkhaufft, Alß ist ihme Alberts Sebalten
    für sich unnd anstatt seiner Obbenambsten [oben benannten] 2 Schwestern
    nach entrichtung des Schreibgelts Juribus N. geliehen
    worden Aotum [Actum] Scheslitz den 7. Feb. 1662
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 27.04.2025, 12:10.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16645

      #3
      Der rot markierte Textteil bezieht sich vermutlich auf den blau
      markierten Text: also der Weg führt von Mayers Hof in Richtung Tieffenlesau.


      .................................................. ....... unnd stöst bemelte
      Selden zu Dorff mit einem Orth an gemeinen Weeg, mit
      dem andern an Hannßen Mayers Hoff, mit dem drietten
      an Cunzen Stenglein, mit dem vierten Orth an Erhard
      Schwarzens Velder, So außerst benambsten Hannßen
      Mayers Hoff zu besagtem Tieffenlesau kommen
      ............
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 27.04.2025, 01:53.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 2093

        #4
        Hallo,

        hier noch eine kleine Korrektur:

        ... unnd 1 ½ Tagwk. Holtz

        ----
        es steht dort keine 4 dort, sondern eine durchgestrichene 2 (eine 2 mit einem Querstrich)

        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • sebmax
          Benutzer
          • 18.07.2023
          • 81

          #5
          Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

          Da sehe ich, dass ich mit dem Transkribieren noch einiges zu üben habe. Aber jetzt kann ich diesen Text zumindest schonmal wunderbar bei mir an die Wand hängen
          MfG Max

          Kommentar

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