Erbitte Lesehilfe: Lehnbrief von 1721

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7228

    [ungelöst] Erbitte Lesehilfe: Lehnbrief von 1721

    Hallo zusammen!

    Hat jemand Lust, das Dokument zu korrigieren?



    Ich Endes unterschriebener thue kund,
    und bekenne hiermit vor mich und meine Mit=
    belehnete, daß von dem Hochwohlgebohrnen Herrn
    Herrn Ernst Constantin von der Asseburg
    Herrn Constantins seh(ligen). Sohn auf Hinnenburg Erb=
    gesessenen Fürstlich Paderborn= und Münsterschen würck=
    lich Geheimbten Raht und Drosten, als anjetzo Älte=
    sten des Geschlechts, Ich zu mein und meiner Mittbeleh=
    neten Behuef zu Lehn empfangen habe besage des mir
    darüber ertheileten Lehnbriefes, welcher von Wort
    zu Worten lautet wie folget

    Ich Ernst Constantin von der Asseburg
    Constantins seh(ligen). Sohn, auf Hinnenburg, Wallhau=
    sen, und Schermeke Erbherr, S(einer)r. Hochfürst(lichen). Durch=
    laucht. des Bischofen zu Paderborn und Münster würck(licher).
    Geheimbter Raht und Droste, als Ältester des Geschlechts
    derer Herren von der Asseburg, bekenne und be=
    zeuge in diesem meinem offenen Briefe vor
    jedermänniglich und thue kund, daß auf das am
    3 t(en). Martii 1720. sich begebenes Absterben Herrn
    Friderich Aschen von der Asseburg ich hinwieder beliehen
    habe und Krafft dieses beleihe zu einem rechten Erb=
    Mann lehn Gute Jonas Böhtel Carstens seh(ligen).
    Sohn, als Ältesten zu Mitbehuef seiner Gebrüder
    Heinrich, Tiele Karsten, und Hanß Böhtel, dann
    Vettern Jürgen Böhtel Hansen seh(ligen). Sohn, Tiele Böh=
    tel, Tielen seh(ligen). Sohn, Joachim und Lüers Böhtel
    Andreas seh(ligen). Söhne, alle die Böhteln genandt, und

    deren allerseits Eheliche, Mannliche Leibes Lehns
    Erben, jedoch obgedachten Jonas Böhtel als Ältesten
    und Lehnträger, mit einem Hoefe zu Hedeber
    vierzehen Huefe Landes daselbst, und dem
    Bauhöefe, und Eilff Koethöeffen dienst= und
    aller Unpflicht freÿ, einem Holtz Fleck am
    Vallstein einer Teichstädte am Bruche gelegen
    mit aller Nutz und Zubehörung in allermaßen be?
    von dem vorherigen Seniore H(errn). Friderich Aschen von
    der Asseburg a(nn)o 1715. den 11 t(en). Sept(embris): diese Güter letzt=
    mahls zu Lehn empfangen gebrauchet und genoßen
    ausbeschieden, das in der Capellen zu Hedeber ist, wel=
    ches unß denen von der Asseburg bleibet, und vor=
    behalten. Solcher obbeschriebenen Güter will ich den
    jetzigen obbenandten Lehnträger, und seiner
    mitbeschriebenen Ihr bekenniger Herr und Gewehrer
    seÿn, so offte ihnen das Noht und Behuef ist, und beÿ
    mir gesuchet wird, doch also daß so offte sich ein Fall zu
    träget, daß die Lehn wieder empfangen werden,
    muß .... denen von der Asseburg achtzehen
    Rheinische Goldgulden, oder derselben Wehrt zur Lehn=
    wehr, und unseren ........ ihr gebührliches Siegel
    und Schreibgebühr erlegen, darüber sie nicht höher
    sollen beschweret werden Treülich sonder Gefehrde.
    Zu Urkund deßen habe ich als Senior mein
    angebohrnes LehnsSiegel an diesen Brief wißent=
    lich hangen lassen und denselben eigenhän=
    dig unterschrieben der gegeben Braunschweig am
    11 t(en) Marty a(nn)o 1721.

    L(oco). S(igilli).

    Ernst Constantin von der Asseburg
    Senior der Asseburgischen familiæ​

    ..........



    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus


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  • russenmaedchen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.08.2010
    • 1828

    #2
    Hallo,
    so
    uns
    bed...?

    das letzte Wort kann ich leider nicht lesen bzw. deuten.
    Zuletzt geändert von russenmaedchen; 09.04.2025, 11:56.
    Viele Grüße
    russenmädchen






    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16628

      #3
      Hallo

      in allermaßen Er von dem vorherigen [...] diese Güter letztmahls zu Lehn empfangen


      muß uns denen von der Asseburg achtzehen
      Rheinische Goldgulden, oder derselben Wehrt zur Lehn=
      wehr, und unseren Bedienten ihr gebührliches Siegel
      und Schreibgebühr erlegen


      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.04.2025, 12:04.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 7228

        #4
        Hallo russenmaedchen,

        Vielen Dank für Deine Hilfe!

        Könnte es statt "bedeuten" nicht eher "bedienten" heißen? Nur vom Kontext her gedacht.

        Viele Grüße
        consanguineus
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        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7228

          #5
          Hallo Anna Sara,

          Auch Dir meinen Dank! Da hat sich ja meine Antwort auf das russenmaedchen überschritten mit Deinem Beitrag.

          Viele Grüße
          consanguineus
          Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

          Kommentar

          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 7228

            #6
            Was mag das letzte Wort bedeuten?
            Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 16628

              #7
              "verpfl...cht..."
              Viele Grüße

              Kommentar

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