Hallo zusammen!
Hier habe ich ein interessantes Schriftstück, das ich aber, insbesondere die Abkürzungen, nicht komplett enträtseln kann. Scheint im juristischen Teil einiges an (abgekürztem) Latein zu sein. Das muss erst einmal enträtselt werden. Übersetzung kann dann später im Fremdsprachenthread erfolgen.
Durchleuchtigste Hertzoge
Gnädigste Fürsten und Herren,
Ew: Ew. Hochfürst(liche) H(erren): H(erren): wollen gnädigst
geruhen Ihro in tieffester Demuth supplicirent
unterthänigst vortragen zu laßen, welcher
gestalt der Gogreffe Sampleben zu Biwende
jüngsthen beÿ Vermeÿdung wircklicher
Execution int....iret und angedeutet,
daß ich von meinem freÿen Hoffe den Dienst=
geldansatz alß 36. Th(a)l(e)r. pro mea quota in
continenti herbeÿtragen und entrichten solte.
Wenn nun aber, Gnädigste Fürsten undt Herren
von diesem freÿen Hoffe, /: womit ex tenore
eines hierüber sprechenden und C.... bishier=
beÿ gehenden Erb Lehnbrieffes d(e). a(nn)o: 1671
abereinst de noro franck und freÿ bleiben :/
in 30. und mehr Jahren keine rusticas præs=
tationes, entweder in natura, oder aber
dafür Gelt gezahlet, außer daß ...........
..... mit 2. freÿen Pferden bitweis ge=
dienet, præstiret nachgefodert weini=
ger die Gefahren deßenthalber Executive
bedrohet oder angefochten werden.
So habe ich doch, ungeachtet ich mich uff den Erb
Lehnbrieff gegründet, auff des Gogreffen
gestrenges Anhalten demselben darauff
..... 10 Th(a)l(e)r:, undt zwar aus Furcht undt
Zwanck der angedroheten Execution zahlen
müßen; Nun wolte ich solch abgehe
heischtes Dienstgelt so unwieder sprechlich
so unterthänigst, ja willig und gerne dulden
und erlegen, wen dieser freÿe Hoff mit diesen
onere dem Rentereÿ Ambte verschaffet undt
es dabeÿ hergebracht wehre, undt nicht ......=
mehr der mentionirte Erb Lehnbrieff, dem ich
beständigst in...riren muß, da wieder milit.....
gleich ich wie ich den mir abgeheischten monat(lichen). Contri=
butions=Ansatz, und daß ........, so mir obge=
legen, in ohnweigerlichen Gehorsam der
Schuldigkeit noch allemahl bishierzu beÿgetrag(en)
und contribuiret, alleine, weilen bekanten
Lehn Rechtens: daß ein Lehnman nicht ....... hat
daß er dem Lehngut einige Servitut oder
Dienstbarkeit aufflegen, oder dem Lehnherrn
zum Schaden bewilligen, ut in ....... rei cum tribus
....: ..... 2. Feud. 8. Es bewillige den der Lehn
Herr .......: curt. in 4. part. sui tract: Feud:
fol. 4 3. ..... 14. ubi contudit quod vasallus
Domino Feudi non præjudicare ......
Mel. d. l. p: 50. Als gelanget an Ew Ew:
Hochfürst(liche). H(erren) H(erren). mein unterthänigstes Suchen
und höchst flehentlichste Bitte, sie in Hochfürst(lichen).
Gnaden geruhen, mir Ihro Hochfürst(liche). angebohr-
ner und ....... geprießener Clemence noch,
so gnädigst zu erscheinen und ab favorem Feudi
des angesetzten und abgeheischten Dienstgeldes
halber die Hochfürst(liche). gnädigste Verordnunge
zu thun, das ich vigore Erblehnbrieffes sol-
cher Dienstfreÿheit förtershin auch wircklichen
genoß.. .....pfinden und dem alten Herkom(m)en
nach es dabeÿ gelaßen werden möge.
Maßen ich von denen in gedachtem Erblehn
brieffe inferirten 14. Hueffen Ländereÿ, mir
6. Hueffen und 1 1/2 Hueffe Erblandt beÿ diesem
freÿen Hoffe unterm Pfluge habe, und die übri=
gen 8. Hueffen meine Mitbeschriebenen unter sich
getheilet haben, davon auch der Dienst außerdem
(Fortsetzung foilgt in einem anderen Thread)
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
42r.jpg
42v.jpg
Hier habe ich ein interessantes Schriftstück, das ich aber, insbesondere die Abkürzungen, nicht komplett enträtseln kann. Scheint im juristischen Teil einiges an (abgekürztem) Latein zu sein. Das muss erst einmal enträtselt werden. Übersetzung kann dann später im Fremdsprachenthread erfolgen.
Durchleuchtigste Hertzoge
Gnädigste Fürsten und Herren,
Ew: Ew. Hochfürst(liche) H(erren): H(erren): wollen gnädigst
geruhen Ihro in tieffester Demuth supplicirent
unterthänigst vortragen zu laßen, welcher
gestalt der Gogreffe Sampleben zu Biwende
jüngsthen beÿ Vermeÿdung wircklicher
Execution int....iret und angedeutet,
daß ich von meinem freÿen Hoffe den Dienst=
geldansatz alß 36. Th(a)l(e)r. pro mea quota in
continenti herbeÿtragen und entrichten solte.
Wenn nun aber, Gnädigste Fürsten undt Herren
von diesem freÿen Hoffe, /: womit ex tenore
eines hierüber sprechenden und C.... bishier=
beÿ gehenden Erb Lehnbrieffes d(e). a(nn)o: 1671
abereinst de noro franck und freÿ bleiben :/
in 30. und mehr Jahren keine rusticas præs=
tationes, entweder in natura, oder aber
dafür Gelt gezahlet, außer daß ...........
..... mit 2. freÿen Pferden bitweis ge=
dienet, præstiret nachgefodert weini=
ger die Gefahren deßenthalber Executive
bedrohet oder angefochten werden.
So habe ich doch, ungeachtet ich mich uff den Erb
Lehnbrieff gegründet, auff des Gogreffen
gestrenges Anhalten demselben darauff
..... 10 Th(a)l(e)r:, undt zwar aus Furcht undt
Zwanck der angedroheten Execution zahlen
müßen; Nun wolte ich solch abgehe
heischtes Dienstgelt so unwieder sprechlich
so unterthänigst, ja willig und gerne dulden
und erlegen, wen dieser freÿe Hoff mit diesen
onere dem Rentereÿ Ambte verschaffet undt
es dabeÿ hergebracht wehre, undt nicht ......=
mehr der mentionirte Erb Lehnbrieff, dem ich
beständigst in...riren muß, da wieder milit.....
gleich ich wie ich den mir abgeheischten monat(lichen). Contri=
butions=Ansatz, und daß ........, so mir obge=
legen, in ohnweigerlichen Gehorsam der
Schuldigkeit noch allemahl bishierzu beÿgetrag(en)
und contribuiret, alleine, weilen bekanten
Lehn Rechtens: daß ein Lehnman nicht ....... hat
daß er dem Lehngut einige Servitut oder
Dienstbarkeit aufflegen, oder dem Lehnherrn
zum Schaden bewilligen, ut in ....... rei cum tribus
....: ..... 2. Feud. 8. Es bewillige den der Lehn
Herr .......: curt. in 4. part. sui tract: Feud:
fol. 4 3. ..... 14. ubi contudit quod vasallus
Domino Feudi non præjudicare ......
Mel. d. l. p: 50. Als gelanget an Ew Ew:
Hochfürst(liche). H(erren) H(erren). mein unterthänigstes Suchen
und höchst flehentlichste Bitte, sie in Hochfürst(lichen).
Gnaden geruhen, mir Ihro Hochfürst(liche). angebohr-
ner und ....... geprießener Clemence noch,
so gnädigst zu erscheinen und ab favorem Feudi
des angesetzten und abgeheischten Dienstgeldes
halber die Hochfürst(liche). gnädigste Verordnunge
zu thun, das ich vigore Erblehnbrieffes sol-
cher Dienstfreÿheit förtershin auch wircklichen
genoß.. .....pfinden und dem alten Herkom(m)en
nach es dabeÿ gelaßen werden möge.
Maßen ich von denen in gedachtem Erblehn
brieffe inferirten 14. Hueffen Ländereÿ, mir
6. Hueffen und 1 1/2 Hueffe Erblandt beÿ diesem
freÿen Hoffe unterm Pfluge habe, und die übri=
gen 8. Hueffen meine Mitbeschriebenen unter sich
getheilet haben, davon auch der Dienst außerdem
(Fortsetzung foilgt in einem anderen Thread)
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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