Guten Tag,
Könnte mir bitte jemand behilflich sein bei der Entzifferung folgendes Textes:
Seite 2585
Überlassungs Vertrag.
Er übergiebt und überläßt Josef Sandri Mair
in Feld zu Gargazon seinem großjährigen
Sohne Sebastian Sandri und dieser übernimmt
zum unwiederruflichen Eigenthüme folgende
Grundstücke als
Kataster Nr 69 in Gargazohn den dort selbst
gelegenen Mairhof in Feld bestehend aus
folgenden Theilen
A Eine Feuer und Futterbehausung mit Nr 21
bezeichnet.
B Einen Acker ober dem Hause mit 5 Star Land
C Einer Wiese mit Einschluß eines Augees
von ungefähr 8 Tagmahd
D allen diesem Hofe zugefallenen Gemeinde Zu¬
teilungen und Gemeinde xxxxxxx xxx die xxxx
in den betreffenden Thielungsakten des Kä¬
seren beschrieben sind.
Auf diesem Hofe lastet nach dem Adjustieungs
Vorgange der Kirchenrechnung pro 1841/42 Actr
9. März 1843 xxx Stifftung von järlich 4 xxxx
wovon 3 Teile unter die Armen zu vertheilen.
sind und 1fl für die Abhaltung eines xxxxx
für die die xxxxx Verwandtschaft zu
verwenden ist.
2. Seite
gleichzeitig mit diesen Grundstücken
werden auch sämmtliche auf diesem Hofe
befindlichen Beweglichbeiten fundus
instructus genant mit Ausnahme eine
komat Kastens und eines aufgerichteten
Bettes übergeben.
für die Überlassung obiger Grundstück
und xxxxx wird der Kaufschilling
Festgesetzt auf 8800 fl R oder
auf Abschlag dieses Kaufspreises wer¬
den dem Käufer den alten Zins und
Zahlungsrechten von Martini d Js an zu
bezahlen überbunden
1 Dem Armenfonde in Meran laut Kauf¬
von 15 Mai 1843 Verfachbuch Fol. 1602 mit
Bezug auf der Cession vom 6. April 1836
Verfachbuch Fol. 770 in d 279 flob
oder in OW.
2 der Kuratie Kirche in Gargazon
laut Verfachbuch vom 18te Mai 1843
Fol. 1532 Nr228- 553 fl4 4. Roder
Vielen dank und einen guten Start ins Wochende
Könnte mir bitte jemand behilflich sein bei der Entzifferung folgendes Textes:
Seite 2585
Überlassungs Vertrag.
Er übergiebt und überläßt Josef Sandri Mair
in Feld zu Gargazon seinem großjährigen
Sohne Sebastian Sandri und dieser übernimmt
zum unwiederruflichen Eigenthüme folgende
Grundstücke als
Kataster Nr 69 in Gargazohn den dort selbst
gelegenen Mairhof in Feld bestehend aus
folgenden Theilen
A Eine Feuer und Futterbehausung mit Nr 21
bezeichnet.
B Einen Acker ober dem Hause mit 5 Star Land
C Einer Wiese mit Einschluß eines Augees
von ungefähr 8 Tagmahd
D allen diesem Hofe zugefallenen Gemeinde Zu¬
teilungen und Gemeinde xxxxxxx xxx die xxxx
in den betreffenden Thielungsakten des Kä¬
seren beschrieben sind.
Auf diesem Hofe lastet nach dem Adjustieungs
Vorgange der Kirchenrechnung pro 1841/42 Actr
9. März 1843 xxx Stifftung von järlich 4 xxxx
wovon 3 Teile unter die Armen zu vertheilen.
sind und 1fl für die Abhaltung eines xxxxx
für die die xxxxx Verwandtschaft zu
verwenden ist.
2. Seite
gleichzeitig mit diesen Grundstücken
werden auch sämmtliche auf diesem Hofe
befindlichen Beweglichbeiten fundus
instructus genant mit Ausnahme eine
komat Kastens und eines aufgerichteten
Bettes übergeben.
für die Überlassung obiger Grundstück
und xxxxx wird der Kaufschilling
Festgesetzt auf 8800 fl R oder
auf Abschlag dieses Kaufspreises wer¬
den dem Käufer den alten Zins und
Zahlungsrechten von Martini d Js an zu
bezahlen überbunden
1 Dem Armenfonde in Meran laut Kauf¬
von 15 Mai 1843 Verfachbuch Fol. 1602 mit
Bezug auf der Cession vom 6. April 1836
Verfachbuch Fol. 770 in d 279 flob
oder in OW.
2 der Kuratie Kirche in Gargazon
laut Verfachbuch vom 18te Mai 1843
Fol. 1532 Nr228- 553 fl4 4. Roder
Vielen dank und einen guten Start ins Wochende
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