Lesehilfe Verfachbucheintrag Gargazon 1851

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  • sanhan96
    Erfahrener Benutzer
    • 11.05.2019
    • 370

    [gelöst] Lesehilfe Verfachbucheintrag Gargazon 1851

    Guten Abend,

    Würde mir bitte jemand bei der entzifferung einiger Stellen dieses Textes behilflich sein.

    Seite 1922 a

    Bezirksgericht Meran 29. August 1851
    Vor
    dem 20. adigettten xxxxx
    Willingen xxxxx .
    An die Gemeinde Gargazon zur xxxxxxx
    einer xxxxxxx xxxxxx der zur
    Separirung der Etschbricke, u. Unterstützung
    seiner Rinder alldort einem Lxxxvertrag
    von 300/ Rw. bendarf, so würde von der dortigen
    Vorstehung u. Gemeinde-Vertrettern laut Beilage
    beschlossen zu dieser behihe obigen Betrag
    gegen Unterstellung des bei Jos. Sandri Mair
    Feldhofbesitzer aldort gesetzl. süher anlie¬
    genden Kapitals pr 328/48 Re. aufzulechen,
    hiezu Jos. Braun Gemeinderath von
    sr gleichzeitg ermächtigend
    In Folge dessen bekenen nun heute
    der Bürgermeister von Gargazon u.
    Burgstall, dann der Gemeinderath Jos. Braun
    die Gemeinde-Ausschüsse Joh. Weger
    Schlaglofer? , u. Gg. Ladurner Winkler
    i Vertrekung der Gemeinde
    Gargazon alige 300 /As. oder 250/ Mz.
    von Josef Götsch xxxxxx bei


    Seite 1922 b

    m P:P Kapuzinner in Meran xxxx
    xxxxx zxxxxx erhalten zu haben
    xxxx dies dahier gegen xxxxx
    xxxx Schuldner u xxxxxxx
    die selben seit Jabobi d. Js an jährlich
    mit 4 % vom Gemeinde zu verzinsen
    x. über xxxxxx gegangen halbjährig
    ab oder Aufkündung in gesetzlich
    gangbaren Geldsorten wieder rück¬
    zuzahlen
    Zur Versicherung obigen Darlehens
    Seiner nach xxxxx stellen die vorge¬
    nannten Vertretter der Gemeinde
    Gargazon dasjenige Kapital pr 328/48
    zum Spezialfümpfande unter weche
    die gedachte Gemeinde bei Jos. Sandri
    Mairhofbesitzer alldort laut diesgehlfe
    Kaufvertrag v. 11. Sept. 1849 Vemfb. fol.
    in 3 Unterschieden gesetzl. gesichert anlie.
    gend hat.
    Von dieser Kapitals-Unterstellung nahm
    zugleich gedachter Jos. Sandri Kentni߬
    u. verbindet sich zugleich bei xxxxx
    dung der Doppelzahlung das der Gemeinde
    Gargazon schuldigen Kapital pr 328/48
    in so lange nicht hinauszuzahlen , bis dieser
    dem Jos. Gotsch oder seinen Erben ebigen¬
    300 f KR schuldet


    Seite 1923

    Jos. Götsch stellet sich mit diesem Schulds¬
    bekntnisse u. Fürpfands xxxxxbung
    zuleihenden und wird zugleich er¬
    mächtige xxxxx xxxx ohnee alle
    weiteren Intimation an die übrigen
    Partheien dem die xxxxx Verfachbuche
    unverleiben lassen zu könen.
    Abgelesen, bestätigt u. gefertigt.



    Ich bedanke mich und wünsche noch ein schönes Wochende.

    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von sanhan96; 02.03.2025, 08:31.
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 3321

    #2
    dem RP. Adjunkten Tauber
    Willinger Prot.
    An die Gemeinde Gargazon zur Umgießung
    einer zersprungenen Kirchenglocke dann zur

    Separirung der Etschbrücke, u. Unterstützung
    seiner Kinder alldort einen Barbetrag
    von 300/ Rw. bedarf, so wurde von der dortigen
    Vorstehung u. Gemeinde-Vertrettern laut Beilage
    beschlossen zu diesem behufe obigen Betrag
    gegen Unterstellung des bei Jos. Sandri Mair
    hofsbesitzer aldort gesetzl. sicher anlie¬
    genden Kapitals pr 328/48 Re. aufzuleihen,
    u. hiezu Jos. Braun Gemeinderath von
    dort gleichzeitig ermächtigent.
    In Folge dessen bekennen nun heute
    der Bürgermeister von Gargazon u.
    Burgstall, dann der Gemeinderath Jos. Braun
    u. die Gemeinde-Ausschüsse Joh. Weger
    Schlöglhofer , u. Gg. Ladurner Winkler
    alldort in Vertrekung der Gemeinde
    Gargazon obige 300 /Rs. oder 250/ Mz.
    W W von Josef Götsch Dienstknecht bei
    Gruß, Alfred

    Kommentar

    • AlfredS
      Erfahrener Benutzer
      • 09.07.2018
      • 3321

      #3
      den PP. Kapuzinerin in Meran richtig
      bar zugezählt erhalten zu haben
      bekennen sich sohin gegen denselben
      als Schuldner um obigen ??? / ?? und, u. verspechen
      dieselben seit Jabobi d. Js an jährlich
      mit 4 % vom Hundert zu verzinsen,
      d. über vorausgegangene halbjährige
      Ab= oder Aufkündung in gesetzlich
      gangbaren Geldsorten wieder rück¬
      zuzahlen.
      Zur Versicherung obigen Darleihens
      Summe nebst Zinsen stellen die vorge¬
      nannten Vertretter der Gemeinde
      Gargazon dasjenige Kapital pr 328/48
      Rw. zum Spezialfürpfande unter welche
      die gedachte Gemeinde bei Jos. Sandri
      Mairhofbesitzer alldort laut diesgehlfe
      Kaufvertrag v. 11. Sept. 1849 Verfb. fol.
      in 3 Unterschieden gesetzl. gesichert anlie:
      gend hat.
      Von dieser Kapitals-Unterstellung nahm
      zugleich gedachter Jos. Sandri Kentni߬
      u. verbindet sich zugleich bei Vermei=
      dung der Doppelzahlung das der Gemeinde
      Gargazon schuldige Kapital pr 328/48
      in so lange nicht hinauszuzahlen , bis dieselbe
      dem Jos. Gotsch oder seinen Erben ebigen¬
      300 / Rw schuldet
      Gruß, Alfred

      Kommentar

      • AlfredS
        Erfahrener Benutzer
        • 09.07.2018
        • 3321

        #4
        Jos. Götsch stellet sich mit diesem Schulds¬
        bekentnisse u. Fürpfandsverschreibung
        zufrieden, u. wird zugleich er¬
        mächtiget diese Urkunde ohne alle
        weitere Intimation an die übrigen
        Partheien dem die xxxxx Verfachbuche
        einverleiben lassen zu können.
        Abgelesen, bestätiget u. gefertigt.


        Vorstehende mit dem auf Urkunde wird in
        Folge Bescheides vom heutigen Tage Z. 4124 ???
        dem diesg... Verfachbuche sub. fol. 1920 in
        ??? einverleibt.
        Kk. Bezirksgericht Meran am 9. Sept. 1851
        Gruß, Alfred

        Kommentar

        • sanhan96
          Erfahrener Benutzer
          • 11.05.2019
          • 370

          #5
          Vielen dank Alfred für deine hilfe.

          Kommentar

          • M_Nagel
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2020
            • 2092

            #6
            Jos. Götsch stellet sich mit diesem Schulds-
            bekentnisse u. Fürpfandsverschreibung
            zufrieden, u. wird zugleich er-
            mächtiget diese Urkunde ohne alle
            weitere Intimation an die übrigen
            Partheien dem die diesgcht. (=diesgerichtlichen) Verfachbuche
            einverleiben lassen zu können.
            Abgelesen, bestätiget u. gefertigt.

            Vorstehende mit der auf Urkunde wird in
            Folge Bescheides vom heutigen Tage Z. 4124 Just.
            dem diesgcht. (=diesgerichtlichen) Verfachbuche sub. fol. 1920 in
            Orig. (=Original) einverleibt.
            Kk. Bezirksgericht Meran am 9. Sept. 1851
            Zuletzt geändert von M_Nagel; 02.03.2025, 21:07.
            Schöne Grüße
            Michael

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