Guten Abend,
Würde mir bitte jemand bei der entzifferung einiger Stellen dieses Textes behilflich sein.
Seite 1922 a
Bezirksgericht Meran 29. August 1851
Vor
dem 20. adigettten xxxxx
Willingen xxxxx .
An die Gemeinde Gargazon zur xxxxxxx
einer xxxxxxx xxxxxx der zur
Separirung der Etschbricke, u. Unterstützung
seiner Rinder alldort einem Lxxxvertrag
von 300/ Rw. bendarf, so würde von der dortigen
Vorstehung u. Gemeinde-Vertrettern laut Beilage
beschlossen zu dieser behihe obigen Betrag
gegen Unterstellung des bei Jos. Sandri Mair
Feldhofbesitzer aldort gesetzl. süher anlie¬
genden Kapitals pr 328/48 Re. aufzulechen,
hiezu Jos. Braun Gemeinderath von
sr gleichzeitg ermächtigend
In Folge dessen bekenen nun heute
der Bürgermeister von Gargazon u.
Burgstall, dann der Gemeinderath Jos. Braun
die Gemeinde-Ausschüsse Joh. Weger
Schlaglofer? , u. Gg. Ladurner Winkler
i Vertrekung der Gemeinde
Gargazon alige 300 /As. oder 250/ Mz.
von Josef Götsch xxxxxx bei
Seite 1922 b
m P:P Kapuzinner in Meran xxxx
xxxxx zxxxxx erhalten zu haben
xxxx dies dahier gegen xxxxx
xxxx Schuldner u xxxxxxx
die selben seit Jabobi d. Js an jährlich
mit 4 % vom Gemeinde zu verzinsen
x. über xxxxxx gegangen halbjährig
ab oder Aufkündung in gesetzlich
gangbaren Geldsorten wieder rück¬
zuzahlen
Zur Versicherung obigen Darlehens
Seiner nach xxxxx stellen die vorge¬
nannten Vertretter der Gemeinde
Gargazon dasjenige Kapital pr 328/48
zum Spezialfümpfande unter weche
die gedachte Gemeinde bei Jos. Sandri
Mairhofbesitzer alldort laut diesgehlfe
Kaufvertrag v. 11. Sept. 1849 Vemfb. fol.
in 3 Unterschieden gesetzl. gesichert anlie.
gend hat.
Von dieser Kapitals-Unterstellung nahm
zugleich gedachter Jos. Sandri Kentni߬
u. verbindet sich zugleich bei xxxxx
dung der Doppelzahlung das der Gemeinde
Gargazon schuldigen Kapital pr 328/48
in so lange nicht hinauszuzahlen , bis dieser
dem Jos. Gotsch oder seinen Erben ebigen¬
300 f KR schuldet
Seite 1923
Jos. Götsch stellet sich mit diesem Schulds¬
bekntnisse u. Fürpfands xxxxxbung
zuleihenden und wird zugleich er¬
mächtige xxxxx xxxx ohnee alle
weiteren Intimation an die übrigen
Partheien dem die xxxxx Verfachbuche
unverleiben lassen zu könen.
Abgelesen, bestätigt u. gefertigt.
Ich bedanke mich und wünsche noch ein schönes Wochende.
Würde mir bitte jemand bei der entzifferung einiger Stellen dieses Textes behilflich sein.
Seite 1922 a
Bezirksgericht Meran 29. August 1851
Vor
dem 20. adigettten xxxxx
Willingen xxxxx .
An die Gemeinde Gargazon zur xxxxxxx
einer xxxxxxx xxxxxx der zur
Separirung der Etschbricke, u. Unterstützung
seiner Rinder alldort einem Lxxxvertrag
von 300/ Rw. bendarf, so würde von der dortigen
Vorstehung u. Gemeinde-Vertrettern laut Beilage
beschlossen zu dieser behihe obigen Betrag
gegen Unterstellung des bei Jos. Sandri Mair
Feldhofbesitzer aldort gesetzl. süher anlie¬
genden Kapitals pr 328/48 Re. aufzulechen,
hiezu Jos. Braun Gemeinderath von
sr gleichzeitg ermächtigend
In Folge dessen bekenen nun heute
der Bürgermeister von Gargazon u.
Burgstall, dann der Gemeinderath Jos. Braun
die Gemeinde-Ausschüsse Joh. Weger
Schlaglofer? , u. Gg. Ladurner Winkler
i Vertrekung der Gemeinde
Gargazon alige 300 /As. oder 250/ Mz.
von Josef Götsch xxxxxx bei
Seite 1922 b
m P:P Kapuzinner in Meran xxxx
xxxxx zxxxxx erhalten zu haben
xxxx dies dahier gegen xxxxx
xxxx Schuldner u xxxxxxx
die selben seit Jabobi d. Js an jährlich
mit 4 % vom Gemeinde zu verzinsen
x. über xxxxxx gegangen halbjährig
ab oder Aufkündung in gesetzlich
gangbaren Geldsorten wieder rück¬
zuzahlen
Zur Versicherung obigen Darlehens
Seiner nach xxxxx stellen die vorge¬
nannten Vertretter der Gemeinde
Gargazon dasjenige Kapital pr 328/48
zum Spezialfümpfande unter weche
die gedachte Gemeinde bei Jos. Sandri
Mairhofbesitzer alldort laut diesgehlfe
Kaufvertrag v. 11. Sept. 1849 Vemfb. fol.
in 3 Unterschieden gesetzl. gesichert anlie.
gend hat.
Von dieser Kapitals-Unterstellung nahm
zugleich gedachter Jos. Sandri Kentni߬
u. verbindet sich zugleich bei xxxxx
dung der Doppelzahlung das der Gemeinde
Gargazon schuldigen Kapital pr 328/48
in so lange nicht hinauszuzahlen , bis dieser
dem Jos. Gotsch oder seinen Erben ebigen¬
300 f KR schuldet
Seite 1923
Jos. Götsch stellet sich mit diesem Schulds¬
bekntnisse u. Fürpfands xxxxxbung
zuleihenden und wird zugleich er¬
mächtige xxxxx xxxx ohnee alle
weiteren Intimation an die übrigen
Partheien dem die xxxxx Verfachbuche
unverleiben lassen zu könen.
Abgelesen, bestätigt u. gefertigt.
Ich bedanke mich und wünsche noch ein schönes Wochende.
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