Leider kann ich nicht alles lesen oder bin mir sehr unsicher. Ich bitte um Korrektur und Ergänzung.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Was ich lese:
Im Namen des Allgütigen !
Kund und zu wissen sey hiermit, daß heute, nach vor
hergegangener verordnungsmäßiger Verlobung,
des ehr und achtbaren Claus von Bassen , des ehr und
achtbaren Johann Hinrich von Bassen, Köthers zu Neuen
koop, jüngster ehel. Sohn, und der ehr und tugendsamen
Ahlke Margarete Sosath, des ehr und achtbaren Gerd Sosath, Köthers
zu Neuenkoop älteste ehel. Tochter, in Beyseyn und mit Zustimmung
ihrer beiderseitigen Väter, in …………. Ihrer ……Güter fol
gendes verabredet und beschlossen haben:
1.Der Vater des Bräutigams, Johann Hinrich von Bassen, setztseinen Sohn, den gegenwärtigen Bräutigam Claus von Bassen
zum Erben seiner sämtlichen beweglichen und unbeweg
lichen Güter ein, behält übrigens Regierung derselben
so lange es ihm gefällt.
2. Der Vater der Braut, Gerd Sosath, erklärte daß er seiner Tochter Ahlke Margarete mitgeben wolle 150 ………
Fünfhunder und fünfzig Reichsthaler in Gold auf Braut
Morgen und außerdem eine Kuh, 1 Schrank, einen Koffer,
einen Brautwagen und ein Ehrenkleid.
3.Diese ihre zusammengebrachten Güter sollen die künftigen
Eheleute miteinander besitzen und auf der Landes üblichen
Regel „Länger Leib, länger Gut“ voneinander erben,
dergestalt, daß der längst lebende Theil ihr einziger und unbe
streitbare Erbe des ganzen Nachlasses seyn und bleiben soll.
Zur Beurkundung dessen ist diese Ehestiftung, nach wiederholter
lauter Vorlesung derselben, von de contasirenden …………
und den mitgebrachten Zeugen, jedoch falsa approbatione des
Herrn Beamten und Bestimmung der gehörigen ………
……. Papiers, in Concept eigenhändig unterschrieben. So gesche
hen zu Hude in der Pastorey Oct. 29. 1803
In fidem scriptitet subscriptit
Claus von Bassen M.A. Langreuter
Ahlke Margarete Sosath
Johann Hinrich von Bassen Gerdt Sosath
Harm Mönnich Johann Müller
Bildschirmfoto 2025-02-28 um 13.21.21.png
Gruß
Manfred
Vielen Dank für eure Hilfe.
Was ich lese:
Im Namen des Allgütigen !
Kund und zu wissen sey hiermit, daß heute, nach vor
hergegangener verordnungsmäßiger Verlobung,
des ehr und achtbaren Claus von Bassen , des ehr und
achtbaren Johann Hinrich von Bassen, Köthers zu Neuen
koop, jüngster ehel. Sohn, und der ehr und tugendsamen
Ahlke Margarete Sosath, des ehr und achtbaren Gerd Sosath, Köthers
zu Neuenkoop älteste ehel. Tochter, in Beyseyn und mit Zustimmung
ihrer beiderseitigen Väter, in …………. Ihrer ……Güter fol
gendes verabredet und beschlossen haben:
1.Der Vater des Bräutigams, Johann Hinrich von Bassen, setztseinen Sohn, den gegenwärtigen Bräutigam Claus von Bassen
zum Erben seiner sämtlichen beweglichen und unbeweg
lichen Güter ein, behält übrigens Regierung derselben
so lange es ihm gefällt.
2. Der Vater der Braut, Gerd Sosath, erklärte daß er seiner Tochter Ahlke Margarete mitgeben wolle 150 ………
Fünfhunder und fünfzig Reichsthaler in Gold auf Braut
Morgen und außerdem eine Kuh, 1 Schrank, einen Koffer,
einen Brautwagen und ein Ehrenkleid.
3.Diese ihre zusammengebrachten Güter sollen die künftigen
Eheleute miteinander besitzen und auf der Landes üblichen
Regel „Länger Leib, länger Gut“ voneinander erben,
dergestalt, daß der längst lebende Theil ihr einziger und unbe
streitbare Erbe des ganzen Nachlasses seyn und bleiben soll.
Zur Beurkundung dessen ist diese Ehestiftung, nach wiederholter
lauter Vorlesung derselben, von de contasirenden …………
und den mitgebrachten Zeugen, jedoch falsa approbatione des
Herrn Beamten und Bestimmung der gehörigen ………
……. Papiers, in Concept eigenhändig unterschrieben. So gesche
hen zu Hude in der Pastorey Oct. 29. 1803
In fidem scriptitet subscriptit
Claus von Bassen M.A. Langreuter
Ahlke Margarete Sosath
Johann Hinrich von Bassen Gerdt Sosath
Harm Mönnich Johann Müller
Bildschirmfoto 2025-02-28 um 13.21.21.png
Gruß
Manfred
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