Erbitte Lesehilfe eines Verfachbuches aus Tirol im Jahre 1812

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • swobodos
    Erfahrener Benutzer
    • 21.04.2012
    • 249

    [ungelöst] Erbitte Lesehilfe eines Verfachbuches aus Tirol im Jahre 1812

    Schönen Abend

    Könnte mir bitte jemand helfen diesen Text aus dem Jahr 1812 zu entziffern bzw zu vervollständigen;
    Besten Dank im voraus

    Link1



    Actum Oetz am
    9ten April 1812

    Dato verkaufet Johan
    Ambrosi Schlossermeister
    zu Oetz mit fürpfändl.
    Zusicherung der landes:
    üblichen Gewährschaftslei:

    stung und auf an........

    grundh: Notifikation
    dem Anton Pienz
    allda zu seinem wahren

    und unwider........


    Eigenthum
    Nemlich: Eine ganze gemau=
    erte Behausung mit Zu:
    und Ingebäude, dabey
    ein kleines Früh und Baum:
    gartl, welch alles dem




    Link2



    f:........
    Kiem:

    seeische Urbar admini:
    station mit grundrechten
    unterworfen ist.

    B........
    ​​ Effet hat

    Verkäufer laut ........


    ........vertrag Decato

    20tn Jänner 1810 zum
    Eigenthum erhalten.

    Hi........
    ist ein Kauf:

    schilling contractet worden
    von
    800 f.
    Dieser ganze Kaufschiling
    wird in Erholung der
    alten Fürpfandrechte und

    auf ........
    L M 1813

    ohne weitere Erb: o........


    ........ zahlbar........




    458

    Bartlmä Schöpf ge........


    ........über:

    bunden.
    Bis diese ........
    ab........

    sein wird, hat Käufers
    gesamte Vermögen in

    G........
    , um in Specy

    den Kaufsgegenstand zum
    Fürpfand zu halten.
    Alle Steuern und Abla:
    gen hat ohne

    auf Erst........


    Einhebungs........ hat

    Käufer abzustehren????

    Je hi........
    der Kaufschilings

    Drittl hat sich Käufer

    ........


    Zur Bestätg. sind die Unterschriftn erfolget

    Anton Pienz Zeugen Veit Jäger
    Johannes Amproßi und Joh. ........




  • Carsten89
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2014
    • 148

    #2
    Hallo swobodos,

    zu Link 1 hätte ich:

    Satisfikation (nicht Notifikation)
    3 Zeilen tiefer: unwiderruflichen

    Viele Grüße
    Carsten
    Viele Grüße
    Carsten

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 3732

      #3
      Hallo swobodos,

      ein paar Ideen:

      Actum Oetz am
      9ten April 1812

      Dato verkaufet Johan
      Ambrosi Schlossermeister
      zu Oetz mit fürpfändl.
      Zusicherung der Landes:
      üblichen Gewahrschaftslei-
      stung und auf anhaftend
      grundh: Satifikation
      dem Anton Pienz
      allda zu seinem wahren
      und unwiderruflichen

      Eigenthum
      Nemlich: Eine ganze gemau=
      erte Behausung mit Zu:
      und Ingebäude, dabey
      ein kleines Früh und Baum:
      gartl, welch alles dem


      f. Rentamt :.. als Kiem:
      seeische Urbars admini:
      station mit grundrechten
      unterworfen ist.

      Beschriebe.
      ​​ Effet hat
      Verkäufer laut Ueberf-

      rungsvertrag Delato
      20tn Jänner 1810 zum
      Eigenthum erhalten.
      Hiefür
      ist ein Kauf:
      schilling contractet worden
      von
      800 f.
      Dieser ganze Kaufschiling
      wird in Erhohlung der
      alten Fürpfandrechte und
      auf künft.
      L M 1813
      ohne weitere Ab- oder ..-

      küelung(?) zahlbar dem

      458

      Bartlmä Schöpf gewest.

      Anwald(?) daselbst ​über-
      bunden.
      Bis diese P........
      abgeführt
      sein wird, hat Käufers
      gesammete Vermögen in
      Genro
      und in Specu
      der Kaufsgegenstand zum
      Fürpfand zu haften.
      Alle Steuern und Abla-
      gen hat ohne
      auf Entstehungs- oder

      Einhebungszeit hat
      Käufer abzuführen.
      In Hinsicht
      des Kaufschilings
      Drittl hat sich Käufer
      hinlainl. ausgewiesen.


      Zur Bestätg. sind die Unterschriftn erfolget

      Anton Pienz Zeugen Veit Jäger
      Johannes Amproßy und Joh. Pichler(?)


      LG Jens
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      Lädt...
      X