Erbitte Lesehilfe: Konzept eines Lehnsbriefes von 1695

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7309

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe: Konzept eines Lehnsbriefes von 1695

    Hallo zusammen!

    Wer kann die Lücken meines Transkriptionsversuches füllen?


    Ich Constantin von der Aßeburg,
    auf und zur Hindenburg; Ludewiges
    see(ligen). Sohn, alß itzigerzeit eltester
    des Geschlechts derer von der Aßeburg,
    und an stadt deßen, wir Friedrich Lude=
    wig, und Friedrich Asche, Gevettere von
    der Aßeburg auf Walhausen und Ampfurth
    in abhabender vullmacht, bekenne und
    bezeuge mit diesen unseren offenen
    Brieffe, vor jedermänniglichen, und
    thue kund, daß wir auf das am 19 ten
    Decembr(is): Anno 1693. erfolgete ab=
    sterben, des weÿ(land). Wohlgebohrnen
    Herrn H(errn) Ludewiges von der Aßeburg,
    hochfürst(lich) Holstein=Gottorffischen wohl=
    meritirten Rath, und Hoffmeisters,
    auß Walhausen, und zu Calbe, gewe=
    senen Senioris des Aßeburgischen
    Geschlechts, so wohl alß weiter gesche=
    henes Ableben Andreas Böthels zu
    Hedeber, so den 21 t(en) Sept(em)br(is): Anno 1693.
    sich begeben, hinwiederumb beliehen
    haben, und Krafft dieses beleihen zu einen
    rechten Erbmannlehnguthe, Carsten Böthel
    Andreas Sohn, auß Hedeber, alß älte=
    sten ihres Nahmens und dahero Lehn=
    trägere; zu Mittbehuff, Hanß und An=
    dreas Gebrüdere, Hanßens Söhne
    zu Halberstadt, Jürgen, Tielens Sohn
    zu Hedeber, Heinrich und Tiele, Tielens
    Söhne, Tiele, Tielens Sohn, Joachim
    und Lüer, Andreas, des letzt verstorbenen


    Lehnträgers Söhne, N.N. und
    N.N. Hanßen Küblinges Söhne, Matthias.
    Andreas Sohn, Tiele, Bartholdt, und
    Jonas, Hansens Söhne, alle die Böteln
    genandt, und deren allerseits rechte
    Eheliche gebohrne männliche Leibes=
    LehnsErben, jedoch obgedachten Car=
    sten Böthel, alß dem ältesten und Lehn=
    trägern, mit einem Hoffe zu Hedeber, vier=
    zehn Huffen Landes daselbst, und den BauHoffe
    und Eilff KothHöffe, dienst= und allen Umpflichten
    freÿ, einem Holtzfleck am Fallstein, einer
    Teichstädte am Bruche gelegen, mit aller
    Nutz= und Zubehörung, und in aller
    mahße von H(errn) Ludewigen von der Aße=
    burg zu Walhausen see(ligen), der verstor=
    bene ältester, Andreas Böthel zu Hede=
    ber, den 3 t(en) Novembr(is): 1671. letzt solche
    güther zu Lehn empfangen, gebrau=
    chet und genoßen, und beschieden,
    das Lehn, so in der Capellen zu Hede=
    ber ist, welches unß denen von
    der Aßeburg bleibet, und vorbe=
    halten ist, Solcher obbeschriebenen
    Güther, wollen wir des jetzigen
    obgenandten Lehnträgers, und
    seiner mitbeschriebenen, ihre
    bekennige Herren und gewehr
    seÿn, so offte Ihnen das Noth, und Be=
    huff ist, und es beÿ unß gesuchet
    wird, doch also, so offte sich ein
    Fall zuträget, daß die Lehn würden


    empfangen werden muß,
    solches zu gehöriger Zeit binnen
    Jahres Frist gemuthet, und muß
    denen von der Aßeburg achtzehn
    Reinsche Guldgülden, oder der=
    selben werth, zur Lehnwahre
    und Unseren Bedienten Ihr gebühr(ende).
    Siegel= und Schreibgebühr erleget
    werde, darüber sie nicht höher
    sollen beschwehret werden.
    Treulich sonder gefehrde, zu Uhr=
    kund deßen haben wir unsers H(errn).
    Senioris LehnSiegel an dießen
    Brieff wißend(lich). hangen laßen,
    und ich Friedrich Ludewig von
    der Aßeburg, in hierzu substituir=
    ter Vollmacht von obstehenden
    Friedrich Aschen von der Aßeburg,
    demselben allem eigenhändig
    unterschrieben. So geschehen
    Wulffenbüttel den 10 Junÿ​ 1695.

    L(ocus).S(igilli) Friedrich Ludewig von der
    Aßeburgk.


    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus


    82r.jpg


    82v.jpg


    83r.jpg
    Zuletzt geändert von consanguineus; 16.02.2025, 07:50.
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  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 2104

    #2
    Hallo,

    ich lese wie folgt:

    in obachtender vollmacht

    ihre
    bekennuge Herren (gemeint ist natürlich bekennige)


    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7309

      #3
      Vielen Dank für Deine Hilfe! Aber liest Du wirklich "obachtender"? Ich komme zu "obhabender".
      Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 2104

        #4
        Ja, Du hast recht, obhabender ist richtig, so hatte ich auch zuerst gelesen. Muß mich irgendwie vertippt haben.
        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7309

          #5
          Vielen Dank noch einmal!
          Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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