Erbitte Lesehilfe: Gesuch von etwa 1696

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7313

    [ungelöst] Erbitte Lesehilfe: Gesuch von etwa 1696

    Hallo zusammen!

    Hier schreibt der Lehnsherr an die Landesherrn seiner Vasallen. Sehr interessant! Ich bin mir aber nicht überall sicher und würde mich über eine Korrektur freuen.



    Durchlauchtigste Fürsten
    Gnädigste Herrn

    Ew: Ew. Hoch=fürstliche Durch(laucht): Durch(laucht):
    seÿnd meine unterthänigste undt pflichtschul=
    digste Dienste eüßerstes vermögen nach, Je=
    derzeit bereit.

    Gnädigste Herrn

    Dieselben geruhen gnädigst, Ihro, auff beÿ​=
    kommenden Supplicato unterthänigst referiren
    zu laßen, waß meine Affter=Lehn=Leüte, die
    Bötele zu Hedeber, wegen des hohen Dienstgeldes,
    undt anderer onerum, so ihnen auferleget wer=
    den wollen, beÿ​ mir gesuchet undt gebethen.
    Nachdem es nun andem, daß von Churfürst(licher):
    Durch(laucht): zu Brandenburg, Ich undt mein
    Geschlechte, solche Affterlehne mit allen Freÿ​= und
    Gerechtigkeiten zu Lehn tragen, dieselben auch
    auff solche maße, an diese unsere Subvasallen
    hinwider veraffterlehnet, und unserer schwehren


    Lehnspflicht, auch denen Lehnsrechten nach,
    dahin zu sehen haben, daß die Lehen in ihrem
    völligen Stande verbleiben. Als habe
    beÿ​ Ew. Ew: Hochfürst(lichen) Durch(laucht). Durch(laucht):
    Ich hiermit intercedendo unterthänigst einkom=
    men, undt bitten wollen, in gnaden zu ge=
    ruhen, die gnädigste verordnunge zu ver=
    fügen, daß diese unsere Subvasallen, die
    Böhtele, beÿ​ ihrer unstreitigen alten Freÿ​=
    heit undt gerechtigkeit gnädigst manuteniret
    undt geschützet werden; damit ich widrigen
    Fallß nicht bedürffe, meiner schwehren würck=
    lich geleisteten Lehns=Pflichte nach, an Ihro Chur=
    fürst(liche): Durch(laucht). zu Brandenburg, als mei=
    nem dieserhalb Ober=Lehn=Herrn, ihres eigenen
    hohen interesse, und beÿ​behaltung derer Ober=
    Lehns herrlichkeiten halber, solches zu bringen.
    Werde mich aber vielmehr hierinnen gnädigster
    erhörung getrösten, so ich in aller unterthä=
    nigkeit und gehorsam, meinen Pflichten gemäß,
    hinwider gantz gerne und willig verdiene,
    und verbleibe


    Euer
    consanguineus


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