Hallo zusammen!
Wer mag mal über dieses Dokument schauen? Ich bin mir nicht überall sicher.
Wollgebohrner Herr,
Insonders Gnädiger Herr
Ew: Wollgeb(oren): geben Wir die sämbt(lichen) Lehn Trägere der
Bötelschen Linien gehorsambst zu vernehmen, welcher
Gestalt wir besage Lehnbrieffes von Ew: Wolgeb(orenen): Herrn
Vaters nunmehr seh(ligen): auch anderer vorhero ertheilet
mit Unseren Lehn, Dienst und aller Unpflichten frey
jederzeit belehnet worden, vor diesen, der Lehn auch
Dienst und Unpflicht frey gewehsen, an itzo aber
müßen Wir nicht allein den Dienst leisten, sondern
auch alle onera publica wie selbe Nahmen haben,
dazu abstatten, wann nun bey diesen betrübten elen=
den und Nahrlosen Zeiten die onera publica so schwer
daß wir solche nun mehr fast unmüglich ferner mit
beytragen können.
So gelanget dero Wegen an Ew: Wollgeb(oren): Unser aller=
seits unterthänigst und gehorsambstes Suchen und Bitten,
dieselbe geruhen Unsern bey diesen ohne daß betrübten
Zeiten, schlechten Zustand hochgeneigt zu behertzigen, anbey
bey Ihro fürst(licher): Durch(laucht): Durch(laucht): wegen Milterung der
Dienste und Und Unpflichte, umb solche wieder in den
Stand, wie solche vor Alters gewehsen zu setzen, alß
Unser gnadigster Lehnherr, von unß zu intercediren
und Uns bey Unserer ertheilten Freyheit, lauts Lehnbrie=
fes gnädigst zu schützen auch unser bekenniger Herr und
Gewehr sein und verbleiben; Welcher gebethenen
Erhörung Wir uns in unterthänigsten Gehorsamb sicher=
lichst getrösten, zeit lebens verharrende
Ew: Wollgeb(orenen):
unterthänig
gehorsambste
Hedeper d(en). 10. Junij
1695
Sämbt(liche): Männliche Lehns
Erben der Bötelschen Linie
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
63r.jpg
63v.jpg
Wer mag mal über dieses Dokument schauen? Ich bin mir nicht überall sicher.
Wollgebohrner Herr,
Insonders Gnädiger Herr
Ew: Wollgeb(oren): geben Wir die sämbt(lichen) Lehn Trägere der
Bötelschen Linien gehorsambst zu vernehmen, welcher
Gestalt wir besage Lehnbrieffes von Ew: Wolgeb(orenen): Herrn
Vaters nunmehr seh(ligen): auch anderer vorhero ertheilet
mit Unseren Lehn, Dienst und aller Unpflichten frey
jederzeit belehnet worden, vor diesen, der Lehn auch
Dienst und Unpflicht frey gewehsen, an itzo aber
müßen Wir nicht allein den Dienst leisten, sondern
auch alle onera publica wie selbe Nahmen haben,
dazu abstatten, wann nun bey diesen betrübten elen=
den und Nahrlosen Zeiten die onera publica so schwer
daß wir solche nun mehr fast unmüglich ferner mit
beytragen können.
So gelanget dero Wegen an Ew: Wollgeb(oren): Unser aller=
seits unterthänigst und gehorsambstes Suchen und Bitten,
dieselbe geruhen Unsern bey diesen ohne daß betrübten
Zeiten, schlechten Zustand hochgeneigt zu behertzigen, anbey
bey Ihro fürst(licher): Durch(laucht): Durch(laucht): wegen Milterung der
Dienste und Und Unpflichte, umb solche wieder in den
Stand, wie solche vor Alters gewehsen zu setzen, alß
Unser gnadigster Lehnherr, von unß zu intercediren
und Uns bey Unserer ertheilten Freyheit, lauts Lehnbrie=
fes gnädigst zu schützen auch unser bekenniger Herr und
Gewehr sein und verbleiben; Welcher gebethenen
Erhörung Wir uns in unterthänigsten Gehorsamb sicher=
lichst getrösten, zeit lebens verharrende
Ew: Wollgeb(orenen):
unterthänig
gehorsambste
Hedeper d(en). 10. Junij
1695
Sämbt(liche): Männliche Lehns
Erben der Bötelschen Linie
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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