Vergleich 1830

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  • Xian2905
    Erfahrener Benutzer
    • 02.02.2024
    • 288

    [gelöst] Vergleich 1830

    Link: https://www.noela.findbuch.net/php/view.php?link=4b472053746f636b6572617520303536x25# &posX=-0.1002493765586035&posY=0.058354114713216956&zoom= 0.125&path=http://augias.noel.gv.at/06_Gerichtsarchive/06_02_Kreisgerichte/06_01_1_Stockerau/KG_Stockerau_056/KG_Stockerau_056-25/KG_Stockerau_056-25_00157.jpg
    Ort: Rabensburg, NÖ
    Datum: 1830:
    Personen: Johann Skrkanek, Wagnermeister

    Liebe Community - vielleicht kann mir jemand circa sagen, worum es im gegenständlichen "Vergleich" geht
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3025

    #2
    Circa um eine unentgeldliche Schenkung. Hier, was ich von der ersten von 4 Seiten entziffern kann:

    ... Protocoll ... 29. Jänner 1830
    Aufgenommen beim Justizamt Rabensburg
    in Gegenwart der Gefertigten

    Es erscheint Katharina Faysa(?) Wittwe
    und Inwohnerin zu Rabensburg und
    Johann Skrkanek herrschaftl.
    Wagnermeister daselbst und die
    Erstere bringt folgendes vor:
    Ich habe mich mit guten Vorbedacht
    und freywillig entschlossen, meine
    dermahl noch besitzenden Reali-
    täten folgender Massen an
    die nachbenannten Kinder
    des Johann Skrkanek des herrsch.
    Wagnermeisters und seiner Gattin
    Theresia, welche letztere ein Kind
    von meiner ....schwester(?) Maria
    resp. meine Ziehtochter ist,
    wegen ihrer mir bezeugten
    Liebe und Freundschaft unent-
    geldlich zu verschenken:
    Erstens: Soll mein Kleinhäuschen
    in Rabensburg G. b. ...


    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 21.01.2025, 01:16.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • Xian2905
      Erfahrener Benutzer
      • 02.02.2024
      • 288

      #3
      Super herzlichen Dank Jens 🙂🙂 das ja viel mehr als ich erwartet habe

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 21994

        #4
        Zitat von jebaer Beitrag anzeigen
        Es erscheint Katharina Faysa(?)
        Ich lese abweichend Payha.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • Xian2905
          Erfahrener Benutzer
          • 02.02.2024
          • 288

          #5
          Payha wird stimmen. Der Name kommt dort öfters vor. Danke Horst

          Kommentar

          • Xian2905
            Erfahrener Benutzer
            • 02.02.2024
            • 288

            #6
            Erstens: Soll mein Kleinhäuschen
            in Rabensburg G. b. ...


            ich versuche Mal Seite 2

            Nr 115 (.......)
            der Katharina Skrkanek von nun an eigenthümlich gehören
            und ihr auch zugleich zugeschrieben
            werden, jedoch behalte ich mir (...)
            (...) lebenslänglichen Wohnung (?)
            und auch (...) damit

            Zweitens:

            Von meinem in (...)
            besitzenden 2 halben Joch(...?)äckern
            soll (...)
            Johanna Skrkanek, ledig
            dann jene halbe Joch(?) ... Maria A.
            Skrkanek eigenthümlich von nun
            an besitzen, jedoch behalte ich mir
            den Fruchtgenuss dieser beyden
            Äcker auf Lebenslang (...)

            Alle diese Grundstücke sollen den Kindern
            wie gesagt unengeltlich, jedoch gegen (...) zukommen

            Drittens:

            Die benannten Kinder (...)
            ihrer beyden Eltern verbunden
            seyn sollen, in meinem (....)
            (...) Alters oder etwaigen (...)
            Zeit mich zu unterstützen und zu pflegen, dann nach meinem Tode
            mir eine gewöhnliche Leiche ohne
            allen Prunk zu veranstalten auch auf ihre Kosten verpflichtet seyn sollen

            Vielleicht hat jemand noch Muse

            Kommentar

            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 3025

              #7
              Bevor ich noch von besagtem Laster erfasst werde, nehm ich mir mal die Muße, allerdings nur hauchzart von der Muse geküsst, und ohne das kleinste Löffelchen Mousse:

              Nr 115 (.......)der
              m.(?) Katharina Skrkanek von
              nun an eigenthümlich gehören
              und ihr auch sogleich zugeschrieben
              werden, jedoch behalte ich mir darin
              die lebenslängliche Wohnung vor,
              und auch frey Schaltung damit.
              Zweiyens: Von meinen in Bernhardsth.(?) burg ...(?)
              besitzenden 2 halben Joch Äcker
              soll jenen(?) G. B. I ..(?) .(?) F, 192
              Johanna Skrkanek, ledig
              dann jene halbe Joch F. 192 !/2 Maria A.
              Skrkanek eigenthümlich von nun
              an besitzen, jedoch behalte ich mir
              den Fruchtgenuss dieser beyden
              Äcker auf Lebenslang bevor
              Alle diese Grundstücke sollen den Kindern
              wie gesagt unengeltlich, je-
              doch gegen dem zukommen, daß
              Drittens: Die benannten Kinder oder
              ihre beyden Eltern verbunden
              seyn sollen, in meinem gebrech-
              lichen Alter oder etwaigen Krank-
              heit mich zu unterstützen und zu
              pflegen, dann nach meinem Tode
              mir eine gewöhnliche Leiche ohne allen
              Prunk zu veranstalten, auch
              auf ihre Kosten verpflichtet seyn
              sollen

              Viertens: Sollen die obbenannten beschenkten
              Personen oder ihre Eltern auch das-
              jenige bewegliche Vermögen, welches
              nach meinem Tode etwa noch vor-
              handen seyn wird, alleinig neben(?)
              dabey aber noch weiters verbunden
              seyn: Ein Hundert Gulden Con.
              Münzen auf Ein ewiges
              Stift-Requiem samt Libera zu
              der hiesigen Pfarrkirche einzu-
              bezahlen. Von den daran ab-
              fallenden 5% Intressen(?) sollen dem
              jeweiligen H. Pfarrer für das Requi-
              em ....................................... F. x
              für das Libera ...................... F. x
              dem Schullehrer ................1 F. ...(?)
              das Übrige aber der hiesigen
              Pfarrkirche mit ..................
              auf Beleuchtung zukommen.
              Fünftens: Sollen diese Skranek'schen Kinder
              auch gehalten seyn Vier Gulden
              Conv. nach meinem Tode zu sogleichen
              Vertheilung unter die Armen, an
              den H. Pfarrer auszahlen, auch sollen
              sie die Kosten zur Errichtung des
              Stiftbriefes und die etwaige Erbsteuer
              noch insbesondere zu tragen gehalten seyn.
              Sechstens: Sollte das geschenkte Häuschen
              inzwischen durch Feuer(?) oder wie immer

              verunglücken ...


              LG Jens
              Zuletzt geändert von jebaer; 22.01.2025, 05:17.
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

              Kommentar

              • Xian2905
                Erfahrener Benutzer
                • 02.02.2024
                • 288

                #8
                Zitat von jebaer Beitrag anzeigen
                Bevor ich noch von besagtem Laster erfasst werde, nehm ich mir mal die Muße, allerdings nur hauchzart von der Muse geküsst, und ohne das kleinste Löffelchen Mousse:

                Nr 115 (.......)der
                m.(?) Katharina Skrkanek von
                nun an eigenthümlich gehören
                und ihr auch sogleich zugeschrieben
                werden, jedoch behalte ich mir darin
                die lebenslängliche Wohnung vor,
                und auch frey Schaltung damit.
                Zweiyens: Von meinen in Bernhardsth.(?) burg ...(?)
                besitzenden 2 halben Joch Äcker
                soll jenen(?) G. B. I ..(?) .(?) F, 192
                Johanna Skrkanek, ledig
                dann jene halbe Joch F. 192 !/2 Maria A.
                Skrkanek eigenthümlich von nun
                an besitzen, jedoch behalte ich mir
                den Fruchtgenuss dieser beyden
                Äcker auf Lebenslang bevor
                Alle diese Grundstücke sollen den Kindern
                wie gesagt unengeltlich, je-
                doch gegen dem zukommen, daß
                Drittens: Die benannten Kinder oder
                ihre beyden Eltern verbunden
                seyn sollen, in meinem gebrech-
                lichen Alter oder etwaigen Krank-
                heit mich zu unterstützen und zu
                pflegen, dann nach meinem Tode
                mir eine gewöhnliche Leiche ohne allen
                Prunk zu veranstalten, auch
                auf ihre Kosten verpflichtet seyn
                sollen

                Viertens: Sollen die obbenannten beschenkten
                Personen oder ihre Eltern auch das-
                jenige bewegliche Vermögen, welches
                nach meinem Tode etwa noch vor-
                handen seyn wird, alleinig neben(?)
                dabey aber noch weiters verbunden
                seyn: Ein Hundert Gulden Con.
                Münzen auf Ein ewiges
                Stift-Requiem samt Libera zu
                der hiesigen Pfarrkirche einzu-
                bezahlen. Von den daran ab-
                fallenden 5% Intressen(?) sollen dem
                jeweiligen H. Pfarrer für das Requi-
                em ....................................... F. x
                für das Libera ...................... F. x
                dem Schullehrer ................1 F. ...(?)
                das Übrige aber der hiesigen
                Pfarrkirche mit ..................
                auf Beleuchtung zukommen.
                Fünftens: Sollen diese Skranek'schen Kinder
                auch gehalten seyn Vier Gulden
                Conv. nach meinem Tode zu sogleichen
                Vertheilung unter die Armen, an
                den H. Pfarrer auszahlen, auch sollen
                sie die Kosten zur Errichtung des
                Stiftbriefes und die etwaige Erbsteuer
                noch insbesondere zu tragen gehalten seyn.
                Sechstens: Sollte das geschenkte Häuschen
                inzwischen durch Feuer(?) oder wie immer

                verunglücken ...


                LG Jens
                Großartig Jens - herzlichen Dank!!! Hoffe das Mousse hat geschmeckt

                Zweiyens: Von meinen in Bernhardsth.(?) burg ...(?) - Bernhardsthal

                Eine Frage - auf der letzten Seite sind Unterschriften und "Kreuzchen". Ich nehme nicht an, dass alle Beteiligten Schreiben konnten - waren die Kreuzchen die Unterschrift? Und die Schriftgelehrten haben dann die Unterschrift ergänzt?

                Kommentar

                • Horst von Linie 1
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2017
                  • 21994

                  #9
                  Zitat von Xian2905 Beitrag anzeigen
                  Eine Frage - auf der letzten Seite sind Unterschriften und "Kreuzchen". Ich nehme nicht an, dass alle Beteiligten Schreiben konnten - waren die Kreuzchen die Unterschrift? Und die Schriftgelehrten haben dann die Unterschrift ergänzt?
                  Die beiden Frauen konnten nicht schreiben. Sie machten Kreuze. Es wurde dann dazugeschrieben, von wem die Kreuze gemacht wurden.
                  Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                  Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                  Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                  Und zum Schluss:
                  Freundliche Grüße.

                  Kommentar

                  • Xian2905
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.02.2024
                    • 288

                    #10
                    Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
                    Die beiden Frauen konnten nicht schreiben. Sie machten Kreuze. Es wurde dann dazugeschrieben, von wem die Kreuze gemacht wurden.
                    Naheliegend. Danke

                    Kommentar

                    • Horst von Linie 1
                      Erfahrener Benutzer
                      • 12.09.2017
                      • 21994

                      #11
                      Wobei die Kreuze ja jeweils "beurkundet" wurden.
                      Ich lese da NAHMENS AE oder A., wobei ich das AE. oder A. nicht deuten kann. Üblicherweise schrieb man NAMENSFERTIGER.
                      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                      Und zum Schluss:
                      Freundliche Grüße.

                      Kommentar

                      • M_Nagel
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.10.2020
                        • 2014

                        #12
                        Hallo,

                        hier noch ein Vorschlag von mir:

                        Zweiytens: Von meinen im Bernhardsth. Burgfrieden
                        besitzenden 2 halben Joch Äcker

                        G. B. I Th. F. 192
                        Grundbuch 1.T(h)eil Foliant 192
                        Zuletzt geändert von M_Nagel; 22.01.2025, 10:34.
                        Schöne Grüße
                        Michael

                        Kommentar

                        • jebaer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 22.01.2022
                          • 3025

                          #13
                          Zitat von M_Nagel Beitrag anzeigen
                          G. B. I Th. F. 192
                          Grundbuch 1.T(h)eil Foliant 192
                          Meinst Du nicht eher Folium/Folio? In 192 Folianten könnt man schon recht viele Fluren unterbringen ...


                          LG Jens
                          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                          Kommentar

                          • M_Nagel
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.10.2020
                            • 2014

                            #14
                            Zitat von jebaer Beitrag anzeigen

                            Meinst Du nicht eher Folium/Folio? In 192 Folianten könnt man schon recht viele Fluren unterbringen ...


                            LG Jens
                            Ja, da hast du wohl recht.
                            Schöne Grüße
                            Michael

                            Kommentar

                            • jebaer
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.01.2022
                              • 3025

                              #15
                              Was ich vom Rest noch zu entziffern glaube:

                              verunglücken, so haben die Beschenkten
                              oder ihre Eltern dasselbe auf ihre
                              eigene Kosten herzustellen, so wie sie
                              auch schuldig sind, die Gereichen(?) für obige
                              Realitäten von ihrem eigenen Vermögen
                              zu berichtigen, und solle diese meine Schen-
                              kung unwiderruflich seyn.
                              Der anwesende Johann Skrkanek
                              und seine Gattin Theresia nehmen
                              diese Schenkung in Namen ihrer
                              m.(?) Kinder mit vielem Danke an,
                              und machen sich verbindlich, die in die-
                              ser Schenkungs-Urkunde gesetzten
                              Bedingungen getreulich zu erfüllen.

                              Coram nobis
                              J............(?) mppa
                              Gerichts.....(?)

                              XXX Katharina Payha
                              Grg.(?) .........(?)mppa N.(?) Ae.(?)

                              Johann Skrkanek

                              +++ Theresia Skrkanek
                              Gg.(?) Vogl(?)mppa N.(?) A.(?)

                              sub N. 261 jud.(?)

                              mund....(?)

                              Unterm 30. Dezbr. 1834
                              dem Rabensburger
                              H. Pfarrer einen
                              .idir.(?) Extract ertheilt
                              ...(?) .....(?)

                              Die seltsame "Schraffur" nach einigen Unterschriften ist ein Kürzel für "mppa", heißt "manu propria", eigenhändig.
                              Da gäb's schon noch ebbes zu basteln, aber das Wesentliche hat ja Horst schon dazu gesagt - man könnt halt noch versuchen rauszufinden, welche wichtigen Leute da jeweils was beurkundet haben ...


                              LG Jens
                              Zuletzt geändert von jebaer; 23.01.2025, 04:55.
                              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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