Guten Morgen!
Wer hat Lust, meinen Versuch zu korrigieren?
Actum Horenburg den 15 Decembr(is). a(nn)o 1689.
Erscheinet auff abgelaßene Citation in Termino
Heinrich Bötel auß Seinstedt, gestehet, das er eine
Huefe Landes, und einen Kotthoff zu Seinstedt in Be=
sitz habe, worvon 5 Rth Lehnwar gegeben werden
müsten, hatte aber keine Lehnbrieffe darüber in
Händen, sondern es würden selbige vermuthlich seine
Vetteren in Hedeber haben, so sie ihm niemahls
zeigen wollen, zu den Lehnwaren aber hatte er biß
Dato nichts entrichtet, weilen ihm nichts abgefo=
dert worden, weilen er aber keine männliche Erben,
besonderen nur eine Tochter hette, wolte er gerne
sehen, das selbige Tochter darauff Lebens Zeit verleib=
zuchtet werden könte, da solchen Falls er sich gerne,
so viell ihm nur Zuthun möglich sein würde, davor
beÿm Seniorat abzufinden gemeinet; Were wohl
endlich de concedendis, wann nur die andern
Bötheln nicht in der Mittbelehenschafft stünden,
welchen Falls außer deren Consens solches nicht
zuwercke zurichten; Ihm ist angedeütet worden
damitt biß zu meiner auff Ostern vermuthenden
Wiederkunfft in Ruhe zustehen, da ich mittlerweile
deshalb beÿ dem H(errn) Seniore sondiren, und ihm
Resolution mitbringen wolte, mittlerweile aber
sich eüßerst zu bemühen, seinen letzten hierüber be=
nöthigten Lehnbrieff, maßen in Ermangelung deßen
er nicht wohl von neüen hinwieder könte beliehen
werden, anzuschaffen;
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
53r.jpg
Wer hat Lust, meinen Versuch zu korrigieren?
Actum Horenburg den 15 Decembr(is). a(nn)o 1689.
Erscheinet auff abgelaßene Citation in Termino
Heinrich Bötel auß Seinstedt, gestehet, das er eine
Huefe Landes, und einen Kotthoff zu Seinstedt in Be=
sitz habe, worvon 5 Rth Lehnwar gegeben werden
müsten, hatte aber keine Lehnbrieffe darüber in
Händen, sondern es würden selbige vermuthlich seine
Vetteren in Hedeber haben, so sie ihm niemahls
zeigen wollen, zu den Lehnwaren aber hatte er biß
Dato nichts entrichtet, weilen ihm nichts abgefo=
dert worden, weilen er aber keine männliche Erben,
besonderen nur eine Tochter hette, wolte er gerne
sehen, das selbige Tochter darauff Lebens Zeit verleib=
zuchtet werden könte, da solchen Falls er sich gerne,
so viell ihm nur Zuthun möglich sein würde, davor
beÿm Seniorat abzufinden gemeinet; Were wohl
endlich de concedendis, wann nur die andern
Bötheln nicht in der Mittbelehenschafft stünden,
welchen Falls außer deren Consens solches nicht
zuwercke zurichten; Ihm ist angedeütet worden
damitt biß zu meiner auff Ostern vermuthenden
Wiederkunfft in Ruhe zustehen, da ich mittlerweile
deshalb beÿ dem H(errn) Seniore sondiren, und ihm
Resolution mitbringen wolte, mittlerweile aber
sich eüßerst zu bemühen, seinen letzten hierüber be=
nöthigten Lehnbrieff, maßen in Ermangelung deßen
er nicht wohl von neüen hinwieder könte beliehen
werden, anzuschaffen;
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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