Copulation in Havelberg

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  • hhb55
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2014
    • 2015

    [gelöst] Copulation in Havelberg

    Am 2. Februar 1868 wurde in der evangelischen Kirche in Havelberg eine Trauung vollzogen.
    Im Anhang findet sich der Ausschnitt aus dem Kirchenbuch (Marchot…), wobei mich nur der Eintrag hinter dem Alter des Bräutigams interessiert!
    Dort gibt es einen Hinweis zu dessen Eltern.
    Kann jemand die Worte in diesem Bereich für mich entziffern? Bei einigen Worten bin ich unsicher.

    Vielen Dank vorab!

    Hans-Hermann
  • ReReBe
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2016
    • 3141

    #2
    Welcher Anhang?

    Kommentar

    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 5297

      #3
      Hallo Hans-Hermann:

      Ich lese da:
      "Eltern todt
      Consens vom [?]
      6. Januar ..."

      Ich vermute dass er, da er Wittwer war, wohl Konsens zur Wiederverheiratung von den Vormündern der Kinder erster Ehe brauchte.

      VG

      --Carl-Henry
      Wohnort USA

      Kommentar

      • hhb55
        Erfahrener Benutzer
        • 07.04.2014
        • 2015

        #4
        😂😂🙋‍♂️ IMG_3561.jpg

        Kommentar

        • hhb55
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2014
          • 2015

          #5
          Hallo Gastonian!

          Hellseher oder…..!?
          Jetzt gibt es auch den SCAN!

          Ja!? Das älteste Kind aus erster Ehe war ja auch schon 34 Jahre alt und dann konnte man anscheinend Konsens anzeigen!?

          Bedeutungen: [1] eine Übereinstimmung der Meinungen oder Standpunkte; Einigkeit, Einmütigkeit. [2] veraltend: eine Zustimmung, die Einwilligung, Genehmigung, Erlaubnis.

          Sorry!

          Hans-Hermann

          Kommentar

          • Gastonian
            Moderator
            • 20.09.2021
            • 5297

            #6
            Hallo Hans-Hermann:

            Du hast ja das Datum angegeben; da war der Eintrag leicht bei Archion zu finden.

            Die Überschrift der Spalte lautet "Ob Eltern oder der Vormund die Einwilligung gegeben, und wie solches geschehen". Consens ist also Einwilligung. In meiner Erfahrung war man bei einer Wiederverheiratung bedacht, daß die Versorgung der Kinder erster Ehe gewährleistet war.

            VG

            --Carl-Henry
            Wohnort USA

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