KB Meldorf 1793-1811: Bitte meine Transkription gegenlesen

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  • Robert K
    Erfahrener Benutzer
    • 29.04.2019
    • 359

    [gelöst] KB Meldorf 1793-1811: Bitte meine Transkription gegenlesen

    Guten Morgen,

    bitte lest meine Transkription des Trauungseintrags Nr. 7 vom 08. März 1796 aus dem KB Meldorf Trauungen 1793-1811, Seite 96 gegen:

    Jürgen Peters, des weil. Claus Peters, Einwohners in
    Sarzbüttel, und Wiebcke, geborne Jacobsen aus
    Bargenstedt, eheleibl. Sohn, ist mit der Frau Trien
    Hadenfeldts, des weil Claus Hadenfadts
    Haußmans und Zimmermans in Sarzbüttel, nachge-
    lassenen Witwe, des weil. Hans Paulssens
    Haußmans in der Fischerhütte Kirchspiels Hademarchen,
    und weil. Wiebcke, geborner Lühlen aus
    Steenfeldt, Kirchspiels Hademarschen, eheleiblichen
    Tochter, Dem: Reminisc. Oculi et Lactare a. c.
    ohne Einsage, proclamiret, und den 8. Mart. in der
    hieigen Kirche öffentlich copuliret worden.
    Verwandt sind sie nicht.
    Sponsus hat den Consens seiner Mutter und ist
    mündig; ist immer im hiesigen Kirchspielen gewesen,
    wo beide sich auch einig geworden, und in Sarzbüt-
    tel wollen sie wohnen. Im Jahre 1794 hatt
    Wiebke Küsters aus Bargenstedt eine Schwänge-
    rungs-Klage gegen ihn erhoben, und unterm 5 Nov.
    gedachten Jahres ist dahin oberlich decrutiret,
    daß er der Klage unter Erstattung der Kosten zu
    geleben für schuldig, und nach einem unterm 16 Oct.
    1794 errichteten Contract, hat er der Mutter des Kindes
    überhaupt 50T ausgezahlet.
    Der Sponsae erstrer Ehemann ist über 2 Jahr todt. Sie
    hat oberl Erlaubniß zur 2ten Ehe ratione paternorum
    ihrer Kinder erstrer Ehe, h. d Meldorf den 19 Febr. 4. c.
    dahin erhalten, daß da sie vermitteist Vorweisung
    das mit ihrem sel Manne getroffenen Ueberlassungs-
    und alimentations-Contracts, dargethan, daß sie in
    Absicht der Paternorum ihrer unmündigen Kinder erster
    Ehe gehörige Richtigkeit gemachten ihr in dieser Hinsicht
    Erlaubniß zur 2ten Ehe ertheilet wurde.

    Dankeschön!

    Quelle Archion:
    Zuletzt geändert von Robert K; 05.01.2025, 14:38.
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23090

    #2
    Puh, das war ja viel Text. Aber ich habe es wunschgemäß bis zum Ende gelesen.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Tinkerbell
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2013
      • 10784

      #3
      Hallo.

      ... und weil. Wiebcke, geborner Kühlen ...

      Zitat:

      "Der Familienname Kühl / Kühlen wurde erstmals 1658 in einem Kirchenbucheintrag von Eckernförde (TBD) gefunden. Besonders häufig kommen gem. Ortsregister Kirchenbucheinträge für Namensvarianten des Familiennamens Kühl / Kühlen in Sehestedt (109), Hummelfeld (90), Eckernförde (79), Wentorf (79) und Holtsee (64) vor."

      LG Marina
      Zuletzt geändert von Tinkerbell; 05.01.2025, 11:40.

      Kommentar

      • AlfredS
        Erfahrener Benutzer
        • 09.07.2018
        • 3446

        #4
        Ein paar Kleinigkeiten:

        Hadenfeldts, des weil. Claus Hadenfeldts
        -
        Tochter, Dom: Reminisc. Oculi et Lactare a. c.​
        -
        tel wollen sie wohnen. Im Jahre 1794 hatt​e
        -
        des mit ihrem sel. Manne getroffenen Ueberlassungs-


        Gruß, Alfred

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 2104

          #5
          ... und unterm 5 Nov.
          gedachten Jahres ist dahin oberlich decretiret,
          daß er der Klage unter Erstattung der Kosten zu
          geleben schuldig ... (statt: geleben für schuldig)

          ---------]
          Anmerkung: (für ist hier m. M. n. durchgestrichen, müsste es jedenfalls, grammatisch gesehen, sein. Sicher bin ich mir aber nciht, von daher wäre es schön, wenn noch jemand drüber schauen könnte).

          -----------
          ... da sie vermitteist Vorweisung
          des mit ihrem sel. Manne getroffenen Ueberlassungs-
          und alimentations-Contracts, dargethan, daß sie in
          Absicht der Paternorum ihrer unmündigen Kinder erster
          Ehe gehörige Richtigkeit gemacht, ihr in dieser Hinsicht
          Erlaubniß zur 2ten Ehe ertheilet wurde.
          Zuletzt geändert von M_Nagel; 05.01.2025, 13:56.
          Schöne Grüße
          Michael

          Kommentar

          • Robert K
            Erfahrener Benutzer
            • 29.04.2019
            • 359

            #6
            Ich danke euch herzlich für eure Zeit und Geduld beim Lesen dieses tatsächlich langen Textes!

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