Kretscham Grundbuchakte 1825

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • HindeburgRattibor
    Erfahrener Benutzer
    • 24.08.2011
    • 3735

    [ungelöst] Kretscham Grundbuchakte 1825

    Hallo zusammen,

    bei der angehängten Akte kann ich einige Wörter nicht ganz entziffern.
    Würde mich sehr freuen, falls ihr mir diesbezüglich helfen könntet!
    Vielen Dank schon mal im Voraus an alle Helfer!




    pr: 19/10.25
    (?) Kretscham
    3370.

    Nro. 2 des Druckes
    (?= Rumpel

    Nro.1 des Hyp: B:
    Nro. 1 des Hebe Registers
    Martin Skzawera(?)
    Joseph Holbrich
    Joseph Klar

    Die Acten beginnen mit einer (?) vom 16ten
    Juny 1759. zwischen dem Martin Rumpel
    und seinem Sohne Andreas Rumpel worin dem
    Kretscham(?) von (?) Gemeinde Lasten und
    Eigenx zu Kriegszeiten befreit, ge-
    nannt wird. x dazu über die La-
    sten nichts erwähnt. Die Kaufsumme 200 Gulden
    Der Kauf (?) 5. April 1767. zwischen Andreas
    Rumpel u. Hyacinth Kotzur ent-
    hält über die (?) folgendes:
    Von diesem Kretscham und dazu gehöri-
    gen Gemeind(?) dem Kretscham
    (?) Mi-
    chaelis Zins vier x in
    die Hand(?) abzu(?)
    das x u (Rest unleserlich)
    LG HindeburgRattibor

    Forsche im Raum
    • Bayern (Kitzingen, Ostallgäu, Würzburg)
    • Brandenburg (Vorpommern-Greifswald)
    • Hessen (Dillkreis, Kassel)
    • Mähren (Mährisch-Trübau)
    • Nordrhein-Westfalen (Rheinisch-Bergischer Kreis, Essen, Düsseldorf, Wesel)
    • Österreich (Kärnten)
    • Polen (Podlachien)
    • Rheinland-Pfalz (Ahrweiler, Westerwald)
    • Schlesien (Groß Strehlitz, Lublinitz, Ratibor, Rybnik, Sprottau, Tost-Gleiwitz)
    • Türkei (Akçaabat/Trabzon)
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 3443

    #2
    Was ich sonst noch so herauslesen konnte:

    Die Acten beginnen mit einer (?) vom 16ten
    Juny 1759. zwischen dem Martin Rumpel
    und seinem Sohne Andreas Rumpel worin dem
    Kretscham als von (?) Gemeinde Lasten und
    Einquartierungen zu Kriegszeiten befreit, ge-
    nannt wird. Sonst wird dazu über die La-
    sten nichts erwähnt. Die Kaufsumme ist 200 Gulden
    Der Kauf v. 5. April 1767. zwischen Andreas
    Rumpel u. Hyacinth Kotzur ent-
    hält über die (?) folgendes:
    Von diesem Kretschamb und darzu gehöri-
    gen Gemeindschencken ist dem Kretschmer
    schuldig alljährl. (?) St. Mi-
    chaelis Zins vier Kreuzer(?) u. 24 x in
    die Herrschaftl. Renten abzuführen,
    das Herrschaftl. Bier u. Brandtwein
    unver...licht und getreulich zum
    Herrschaftl. Ketzen(?) zu sch...ken
    solches sich selbsten zuzuführen und
    dabey den R...gebauden ...
    stall in vollkommenen Stand zu

    Gruß, Alfred

    Kommentar

    • Holzfux
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2024
      • 435

      #3
      Die Acten beginnen mit einem Dokument vom 16ten
      Juny 1759. zwischen dem Martin Rumpel
      und seinem Sohne Andreas Rumpel worin dem
      Kretscham(?) von (?) Gemeinde Lasten und
      Eiquartierungen zu Kriegszeiten befreit, ge-
      nannt wird. sonst wird dazu über die La-
      sten nichts erwähnt. Die Kaufsumme 200 Gulden
      Der Kauf v. 5. April 1767. zwischen Andreas
      Rumpel u. Hyacinth Kotzur ent-
      hält über die Onera (= Lasten) folgendes:
      Von diesem Kretscham und dazu gehöri-
      gen Gemeind(?) dem Kretscham
      .. alljährlich in Termino Mi-
      chaelis Zins vier Reichsthaler und 24
      die xxschaftlichen Renten abzunehmen

      Morgen brüte ich weiter, außer ein anderer
      erledigt das Ganze-

      MfG Holzfux

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 2104

        #4
        Die Acten beginnen mit einem Kauf-Contract vom 16ten
        Juny 1759. zwischen dem Martin Rumpell
        und seinem Sohne Andreas Rumpel worin der
        Kretscham, als von Alten Gemeinde Lasten und
        Einquartierungen zu Kriegszeiten befreit, ge-
        nannt wird. Sonst wird darin über die La-
        sten nichts erwähnt. Die Kaufsumme ist 200 Gulden

        Von diesem Kretschamb und darzu gehöri-
        gen Grundstücken ist der Kretschmer
        schuldig alljährl. in [termino St. Mi-
        chaelis Zins vier Reichsth. u. 24 pfg.? in
        die Herrschaftl. Rennten abzuführen,
        das Herrschaftl. Bier u. Brandtwein
        unverfälscht und getreulich zum
        Herrschaftl. Nutzen zu schänken
        solches sich selbsten zuzuführen, und
        dabey den Neuaufgebauten Gast-
        stall in vollkommenen Stand zu...



        Zuletzt geändert von M_Nagel; 02.01.2025, 13:32.
        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • HindeburgRattibor
          Erfahrener Benutzer
          • 24.08.2011
          • 3735

          #5
          Ihr seid klasse!
          Vielen Dank!
          LG HindeburgRattibor

          Forsche im Raum
          • Bayern (Kitzingen, Ostallgäu, Würzburg)
          • Brandenburg (Vorpommern-Greifswald)
          • Hessen (Dillkreis, Kassel)
          • Mähren (Mährisch-Trübau)
          • Nordrhein-Westfalen (Rheinisch-Bergischer Kreis, Essen, Düsseldorf, Wesel)
          • Österreich (Kärnten)
          • Polen (Podlachien)
          • Rheinland-Pfalz (Ahrweiler, Westerwald)
          • Schlesien (Groß Strehlitz, Lublinitz, Ratibor, Rybnik, Sprottau, Tost-Gleiwitz)
          • Türkei (Akçaabat/Trabzon)

          Kommentar

          Lädt...
          X