Die Forderungen der Schlächtermeister Ehmke und Durin (13)

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  • LeosSippe
    Erfahrener Benutzer
    • 13.11.2021
    • 616

    [gelöst] Die Forderungen der Schlächtermeister Ehmke und Durin (13)

    Hallo liebe Ahnenforscherfreunde,
    vor ein paar Tagen erhielt ich eine sehr interessante Akte.
    In dieser Akte ist die Korrespondenz zwischen meinem Alturgrossvater Schlächtermeister George Friedrich Ehmke und
    der Preussischen Verwaltung enthalten, in der es um ausstehende Forderungen aus dem Jahre 1812 wegen geliefertem Fleisch geht.
    Das Fleisch wurde an Französische Truppen geliefert als der Napoleonische Russlandfeldzug begann. Der Schriftwechsel erstreckt sich
    bis in die Zeit hinein in der die Franzosen den Krieg gegen Russland verloren hatten und aus Preussen vertrieben waren.
    Ich habe die Akte (20 Seiten) soweit es mir möglich war transkribiert. Bei einigen Stellen komme ich alleine nicht weiter und bitte daher um eure Hilfe.

    Ich werde die Akte nach und nach hier einstellen und hoffe dass ihr mir noch ein paar Lücken füllen könnt.
    Vielen Dank im voraus
    Gruss Leo

    Der Link zum Original:


    https://www.dropbox.com/scl/fi/mu732bt2512dbmxzzxw14/I_HA_Rep_151_I_A_Nr_6078_0021.jpg?rlkey=9pbcafdn4d l0dys3dnzves7qz&st=mhts03g0&dl=0

    Hier der bisher transkribierte Text des dreizehnten Dokuments:

    [linkes Blatt]


    sterium ganz unterthänigst
    uns nunmehr in baarem Gelde
    oder wenn dies ganz un=
    möglich ist, in kleinen Tresor-
    scheinen a 5 u 1r befriedigen
    zu laßen, da die größeren
    Tresorscheine auch gegen
    den Nennwerth verlieren.
    und bitten unterthänigst um
    baldige gnädige Resolution
    Gollnow bey Stettin den 6ten
    Februar 1816.


    der Schlächtermeister Ehmke
    die Witwe und Erbin des
    Schlächtermeister Dorin


    [rechtes Blatt linke Spalte]

    Berlin den 16ten Februar 1816.
    An die Schlächtermeister Ehmke und
    Wittwe Dorin zu
    Gollnow
    Deren Lieferungsforderung betr.

    _____




    Ministerium der Finanzen

    IV __________
    ______ 17/2


    Gaillard
    22/2____ 22/2
    ___24/2




    [rechtes Blatt rechte Spalte]


    ___________ Regis.
    ad IV. No. 4,046.

    Auf Ihre Eingabe vom 6ten d.M. wird
    Ihnen hierdurch wiederholt bekannt ge-
    macht, daß Ihre Fleischlieferungs-
    Forderung, den angenommenen Grund-
    sätzen gemäß, gegenwärtig nicht
    anders als in Staats Schuldscheinen
    zum Nennwerth berichtiget werden
    kann, und daß es daher bei der
    unterm 8ten August v. J. Ihnen er-
    theilten Resolution lediglich sein Be-
    wenden behalten muß.
    Berlin

    _________ IV: _________


    _____ ______ ________
    20/2 19 18






    Zuletzt geändert von LeosSippe; 12.12.2024, 15:44.
    Vielen Dank und liebe Grüsse an euch alle!
    Ihr seid klasse!
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4046

    #2
    sterium ganz unterthänigst
    uns nunmehr in baarem Gelde
    oder wenn dies ganz un=
    möglich ist, in kleinen Tresor-
    scheinen a 5 u 1r befriedigen
    zu laßen, da die größeren
    Tresorscheine auch gegen
    den Nennwerth verlieren.
    und bitten unterthänigst um
    baldige gnädige Resolution
    Gollnow bey Stettin den 6ten
    Februar 1816.


    der Schlächtermeister Ehmke
    die Witwe und Erbin des
    Schlächtermeister Dorin


    [rechtes Blatt linke Spalte]

    Berlin den 16ten Februar 1816.
    An die Schlächtermeister Ehmke und
    Wittwe Dorin zu
    Gollnow
    Deren Lieferungsforderung betr.

    _____




    Ministerium der Finanzen

    IV __________
    ______ 17/2


    Gaillard
    22/2____ 22/2
    ___24/2




    [rechtes Blatt rechte Spalte]


    ___________ Regis.
    ad IV. No. 4,046.

    Auf Ihre Eingabe vom 6ten d.M. wird
    Ihnen hierdurch wiederholt bekannt ge-
    macht, daß Ihre Fleischlieferungs-
    Forderung, den angenommenen Grund-
    sätzen gemäß, gegenwärtig nicht
    anders als in Staats Schuldscheinen
    zum Nennwerth berichtiget werden
    kann, und daß es daher bei der
    unterm 8ten August v. J. Ihnen er-
    theilten Resolution lediglich sein Be-
    wenden behalten muß.
    Berlin

    _________ IV: _________


    _____ ______ ________
    20/2 19 18


    VG
    mawoi

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