Hallo liebe Ahnenforscherfreunde,
vor ein paar Tagen erhielt ich eine sehr interessante Akte.
In dieser Akte ist die Korrespondenz zwischen meinem Alturgrossvater Schlächtermeister George Friedrich Ehmke und
der Preussischen Verwaltung enthalten, in der es um ausstehende Forderungen aus dem Jahre 1812 wegen geliefertem Fleisch geht.
Das Fleisch wurde an Französische Truppen geliefert als der Napoleonische Russlandfeldzug begann. Der Schriftwechsel erstreckt sich
bis in die Zeit hinein in der die Franzosen den Krieg gegen Russland verloren hatten und aus Preussen vertrieben waren.
Ich habe die Akte (20 Seiten) soweit es mir möglich war transkribiert. Bei einigen Stellen komme ich alleine nicht weiter und bitte daher um eure Hilfe.
Ich werde die Akte nach und nach hier einstellen und hoffe dass ihr mir noch ein paar Lücken füllen könnt.
Vielen Dank im voraus
Gruss Leo
Der Link zum Original:
https://www.dropbox.com/scl/fi/mu732bt2512dbmxzzxw14/I_HA_Rep_151_I_A_Nr_6078_0021.jpg?rlkey=9pbcafdn4d l0dys3dnzves7qz&st=mhts03g0&dl=0
Hier der bisher transkribierte Text des dreizehnten Dokuments:
[linkes Blatt]
sterium ganz unterthänigst
uns nunmehr in baarem Gelde
oder wenn dies ganz un=
möglich ist, in kleinen Tresor-
scheinen a 5 u 1r befriedigen
zu laßen, da die größeren
Tresorscheine auch gegen
den Nennwerth verlieren.
und bitten unterthänigst um
baldige gnädige Resolution
Gollnow bey Stettin den 6ten
Februar 1816.
der Schlächtermeister Ehmke
die Witwe und Erbin des
Schlächtermeister Dorin
[rechtes Blatt linke Spalte]
Berlin den 16ten Februar 1816.
An die Schlächtermeister Ehmke und
Wittwe Dorin zu
Gollnow
Deren Lieferungsforderung betr.
_____
Ministerium der Finanzen
IV __________
______ 17/2
Gaillard
22/2____ 22/2
___24/2
[rechtes Blatt rechte Spalte]
___________ Regis.
ad IV. No. 4,046.
Auf Ihre Eingabe vom 6ten d.M. wird
Ihnen hierdurch wiederholt bekannt ge-
macht, daß Ihre Fleischlieferungs-
Forderung, den angenommenen Grund-
sätzen gemäß, gegenwärtig nicht
anders als in Staats Schuldscheinen
zum Nennwerth berichtiget werden
kann, und daß es daher bei der
unterm 8ten August v. J. Ihnen er-
theilten Resolution lediglich sein Be-
wenden behalten muß.
Berlin
_________ IV: _________
_____ ______ ________
20/2 19 18
vor ein paar Tagen erhielt ich eine sehr interessante Akte.
In dieser Akte ist die Korrespondenz zwischen meinem Alturgrossvater Schlächtermeister George Friedrich Ehmke und
der Preussischen Verwaltung enthalten, in der es um ausstehende Forderungen aus dem Jahre 1812 wegen geliefertem Fleisch geht.
Das Fleisch wurde an Französische Truppen geliefert als der Napoleonische Russlandfeldzug begann. Der Schriftwechsel erstreckt sich
bis in die Zeit hinein in der die Franzosen den Krieg gegen Russland verloren hatten und aus Preussen vertrieben waren.
Ich habe die Akte (20 Seiten) soweit es mir möglich war transkribiert. Bei einigen Stellen komme ich alleine nicht weiter und bitte daher um eure Hilfe.
Ich werde die Akte nach und nach hier einstellen und hoffe dass ihr mir noch ein paar Lücken füllen könnt.
Vielen Dank im voraus
Gruss Leo
Der Link zum Original:
https://www.dropbox.com/scl/fi/mu732bt2512dbmxzzxw14/I_HA_Rep_151_I_A_Nr_6078_0021.jpg?rlkey=9pbcafdn4d l0dys3dnzves7qz&st=mhts03g0&dl=0
Hier der bisher transkribierte Text des dreizehnten Dokuments:
[linkes Blatt]
sterium ganz unterthänigst
uns nunmehr in baarem Gelde
oder wenn dies ganz un=
möglich ist, in kleinen Tresor-
scheinen a 5 u 1r befriedigen
zu laßen, da die größeren
Tresorscheine auch gegen
den Nennwerth verlieren.
und bitten unterthänigst um
baldige gnädige Resolution
Gollnow bey Stettin den 6ten
Februar 1816.
der Schlächtermeister Ehmke
die Witwe und Erbin des
Schlächtermeister Dorin
[rechtes Blatt linke Spalte]
Berlin den 16ten Februar 1816.
An die Schlächtermeister Ehmke und
Wittwe Dorin zu
Gollnow
Deren Lieferungsforderung betr.
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Ministerium der Finanzen
IV __________
______ 17/2
Gaillard
22/2____ 22/2
___24/2
[rechtes Blatt rechte Spalte]
___________ Regis.
ad IV. No. 4,046.
Auf Ihre Eingabe vom 6ten d.M. wird
Ihnen hierdurch wiederholt bekannt ge-
macht, daß Ihre Fleischlieferungs-
Forderung, den angenommenen Grund-
sätzen gemäß, gegenwärtig nicht
anders als in Staats Schuldscheinen
zum Nennwerth berichtiget werden
kann, und daß es daher bei der
unterm 8ten August v. J. Ihnen er-
theilten Resolution lediglich sein Be-
wenden behalten muß.
Berlin
_________ IV: _________
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