Heute tauchte ich noch etwas tiefer in die Vergangenheit und steiß auf einen Faltbrief, der wohl aus Östereich stammt. Bin mir nicht ganz sicher. Aber vielleicht wisst Ihr etwas mehr?
1. Seite
Dem Magistrat der V: Önn Stadtfriedungen
wird über die städtische (Allonomin-?) und Steuer-
Rechnungen pro 779 der (Raitbescheid?) dafür
ertheilt.
ad puncto: 1.3.4.6. und 11 beruhnt es auf der
zugesicherten, und zum Theil schon erfüll-
ten Befolgung, und gegebenne (Zaudkunft?).
ad poncto: 2. Ist zwar die Erinnerung durch
die puncto 19. pro 780 gegebene Erläuterung
beantwortet, gleichwohl aber künftig die
vollkommen Erläuterung über jeden
Punkt an seinem gehörigen Orte
beizusetzen.
ad puncto 5. ist sich zu benennen wie puncto
5 pro 777.
ad puncto: 7. Haben die betreffenden Güter-
Einfärber, und nicht die oeconomiekasse.
Die Setzer der (Duantmarken?) zu bezahlen.
ad puncto: 8 Sind die (Schucher)-Kindern
in Bestand zu überlassen, und der Vorwand,
daß solche Niemand in Bestand werde über-
nemen wollen, kann so lange zu keiner
Entschuldigung dienen, bis nicht durch das
dießfällige (Zaugeben?) durch einen gemach-
2. Seite
ten Versuch erwiesen wird.
ad puncto: 9. und 10. Hat es die nämliche Be-
schaffenheit, wie puncto 5. 6. 8. und 9. pro 778,
worauf sich also auch dermal be-
zogen wird: hingegen beruht der Um-
stand wegen des Vikarischen Kapitals
per 4000 (f) auf dem mit den Bestän-
dern der Ziegelhütten vermög der
Bewantwortung pro 780 ad puncto : 17 (petro-?)
(?), und eingestellten Akkord.
(?burg) den 2. April 1787
Dosch
S Schmidfeld
A die Stadtfrieding
1. Seite
Dem Magistrat der V: Önn Stadtfriedungen
wird über die städtische (Allonomin-?) und Steuer-
Rechnungen pro 779 der (Raitbescheid?) dafür
ertheilt.
ad puncto: 1.3.4.6. und 11 beruhnt es auf der
zugesicherten, und zum Theil schon erfüll-
ten Befolgung, und gegebenne (Zaudkunft?).
ad poncto: 2. Ist zwar die Erinnerung durch
die puncto 19. pro 780 gegebene Erläuterung
beantwortet, gleichwohl aber künftig die
vollkommen Erläuterung über jeden
Punkt an seinem gehörigen Orte
beizusetzen.
ad puncto 5. ist sich zu benennen wie puncto
5 pro 777.
ad puncto: 7. Haben die betreffenden Güter-
Einfärber, und nicht die oeconomiekasse.
Die Setzer der (Duantmarken?) zu bezahlen.
ad puncto: 8 Sind die (Schucher)-Kindern
in Bestand zu überlassen, und der Vorwand,
daß solche Niemand in Bestand werde über-
nemen wollen, kann so lange zu keiner
Entschuldigung dienen, bis nicht durch das
dießfällige (Zaugeben?) durch einen gemach-
2. Seite
ten Versuch erwiesen wird.
ad puncto: 9. und 10. Hat es die nämliche Be-
schaffenheit, wie puncto 5. 6. 8. und 9. pro 778,
worauf sich also auch dermal be-
zogen wird: hingegen beruht der Um-
stand wegen des Vikarischen Kapitals
per 4000 (f) auf dem mit den Bestän-
dern der Ziegelhütten vermög der
Bewantwortung pro 780 ad puncto : 17 (petro-?)
(?), und eingestellten Akkord.
(?burg) den 2. April 1787
Dosch
S Schmidfeld
A die Stadtfrieding
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