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  • mattp
    Neuer Benutzer
    • 18.09.2024
    • 4

    [ungelöst] Transkript

    Das folgende Dokument ist ein Grundbucheintrag aus der Zeit, als mein Urururgroßvater 1854 im Dorf Nart starb. Da ich kein Deutsch spreche (ich bin Amerikaner), habe ich Online-Übersetzer verwendet, um den Text für andere Dokumente zu übersetzen, aber diese Handschrift ist so schwer zu lesen, dass ich die Worte nicht entziffern konnte. Könnte das jemand transkribieren, damit ich es ins Englische übersetzen kann? Ich verwende hierfür einen Übersetzer, also hoffe ich, dass meine Nachricht Sinn ergibt.
    Danke!
    Matt



    kraw1.jpg Kraw2.jpg
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 2445

    #2
    Um mal einen Anfang zu machen - aber noch mit erheblichen Lücken:

    Krawiec Johann bittet um Ingrafirung
    des beigeschlossenen Einantwortungsde-
    krets
    No. 1184 Einantwortungsdecret. Vom kk
    Bezirksamte Nislo als Gericht und ???
    handlungsinstanz ... ... HNo 41 in
    Altnart untern 20 Febr 1854 ohne Hinter-
    lassung einer letztwilligen Anordnung
    verstorbenen Grundwirthen Valentin
    Krawiec wird dessen Hinterbliebenen
    zur Inventur vom 16 Dezbr 1854 Zl. 735 ein
    ... ... Nachlaß, bestehend aus dem ???
    HNo 41 in Altnart ... N. 4 gelegenen 18 ???
    28 ... ..., d... ???
    bäuden und dem sonstigen beweglichen Nach-
    laße im Werthe von 176 f 4 ??? dessen auß
    dem Gesetze sich ... erklärten Erben Jo-
    hann Krawiec, Jakob Valentin, Gregor u.
    Mathias Krawiec, Viktoria und Felizia Kraw-
    wiec mit dem ??? ... antwortet, daß
    auf den Grund... der Bauern erb...
    die ganze Grundwirthschaft unter ... ...
    Gebräuche und übrigen Nachlaße dem ältesten
    Sohn Johann Krawiec unter folgenden Ver-
    ...ungen zuzufallen habe: a Womit er

    seinen Geschwistern u. z. dem Jakob Krawiec
    25 f 9 1/8 x dem Valentin 25 f 9 1/8 x Gregor 25 f 9 1/8 x
    Mathias 25 f 9 1/8 x Viktoria 25 f 9 1/8 x und Felizia
    25 f 9 1/8 x ??? nach erfolgter Großjährigkeit
    auszahle, und der ??? ??? Krawiec
    1/8 Theil des Nachlasses als lebenslänglichen
    Fruchtgenuß genießen lassen. Die Erwir-
    kung des Eigenthumsrechtes der Grun...
    derselben und ... ... nachzu...
    und die gegenwärtigen Ver...abhandlung
    für beendigt erklärt. Nislo am 26 ???
    1862. Blatt ??? /l.S./t
    Zuletzt geändert von AlfredS; 19.09.2024, 00:24.
    Gruß, Alfred

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 2579

      #3
      Ein paar Ergänzungen zu Alfreds Lesung, teils noch mit Zweifeln:

      Krawiec Johann bittet um Ingrafirung
      des beigeschlossenen Einantwortungsde-
      krets
      No. 1184 Einantwortungsdecret. Vom kk
      Bezirksamte Nislo als Gericht und Ab-
      handlungsinstanz nach dem sub HNo 41 in
      Altnart untern 20 Febr 1854 ohne Hinter-
      lassung einer letztwilligen Anordnung
      verstorbenen Grundwirthen Valentin
      Krawiec wird dessen Hinterbliebenen
      zur Inventur vom 16 Dezbr 1854 Zl. 735 ein
      ... ... Nachlaß, bestehend aus dem sub
      HNo 41 in Altnart ... N. 4 gelegenen 18 Joch
      28 ar(?) messenden Rustikalgrunde .ana(?) Ge-
      bäuden und dem sonstigen beweglichen Nach-
      laße im Werthe von 176 f 4 x dessen auß
      dem Gesetze sich nebs erklärten Erben Jo-
      hann Krawiec, Jakob Valentin, Gregor u.
      Mathias Krawiec, Viktoria und Felizia Kraw-
      wiec mit dem Beding eingeantwortet, daß
      auf den Grundsätzen der Bauern erb...
      die ganze Grundwirthschaft untrennbar samt
      Gebäuden und übrigen Nachlaße dem ältesten
      Sohn Johann Krawiec unter folgenden Ver-
      pflichtungen zuzufallen habe: a Womit er

      seinen Geschwistern u. z. dem Jakob Krawiec
      25 f 9 1/8 x dem Valentin 25 f 9 1/8 x Gregor 25 f 9 1/8 x
      Mathias 25 f 9 1/8 x Viktoria 25 f 9 1/8 x und Felizia
      25 f 9 1/8 x ??? nach erfolgter Großjährigkeit
      auszahle, und der Witwe Agnes Krawiec
      1/8 Theil des Nachlasses als lebenslänglichen
      Fruchtgenuß genießen lassen. Die Erwir-
      kung des Eigenthumsrechtes des Grunds hat
      derselbe uns geigneten Wege nachzusuchen
      und die gegenwärtigen Verlaßabhandlung
      für beendigt erklärt. Nislo am 26 ???
      1862. Blatt ??? /l.S./t


      LG Jens
      Zuletzt geändert von jebaer; 19.09.2024, 19:46.
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 2579

        #4
        Hi Matt,

        I guess the issue getting this text translated by computer will remain a big one, even having it transcribed completely, because it's written in an ancient Austrian-German legalese.
        Wouldn't you like to tell us what kind of Information you're looking for within it?


        Best regards, Jens
        Zuletzt geändert von jebaer; 19.09.2024, 05:40.
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 1810

          #5
          Hier noch ein paar Ergänzungen bzw. Korrekturen:

          Krawiec Johann bittet um Ingrosirung = Ingrossierung
          des beigeschlossenen Einantwortungsde-
          krets
          No. 1184 Einantwortungsdecret. Vom k.k.
          Bezirksamte Nisko als Gericht und Ab-
          handlungsinstanz nach dem sub HNo 41 in
          Altnart unterm 20 Febr 1854 ohne Hinter-
          lassung einer letztwilligen Anordnung
          verstorbenen Grundwirthen Valentin
          Krawiec wird dessen Hinterbliebenen
          zur Inventur vom 16 Dezbr 1854 Zl. 735 ein
          bekannter Nachlaß, bestehend aus dem sub
          HNo 41 in Altnart Sup. No 4 gelegenen 18 Joch
          28 ... messenden Rustikalgrunde, dann Ge-
          bäuden und dem sonstigen beweglichen Nach-
          laße im Werthe von 176 f 4 ... , dessen aus
          dem Gesetze sich erbserklärten Erben Jo-
          hann Krawiec, Jakob Valentin, Gregor u.
          Mathias Krawiec, Viktoria und Felizia Kraw-
          wiec mit dem Beding eingeantwortet, daß
          auf den Grundsätzen der Bauernerbfolge
          die ganze Grundwirthschaft untrennbar samt
          Gebäuden und übrigen Nachlaße dem ältesten
          Sohn Johann Krawiec unter folgenden Ver-
          pflichtungen zuzufallen habe: a Womit er


          ----
          ... Die Erwir-
          kung des Eigenthumsrechtes des Grundes hat
          derselbe im geeigneten Wege nachzusuchen
          und die gegenwärtige Verlaßabhandlung
          für beendigt erklärt. Nisko am 26 Sept.?
          1862.
          Zuletzt geändert von M_Nagel; Gestern, 11:09.
          Schöne Grüße
          Michael

          Kommentar

          • mattp
            Neuer Benutzer
            • 18.09.2024
            • 4

            #6
            Vielen Dank für die Transkription. Ich weiß, dass das Dokument sehr schwer zu lesen war, und weiß es daher zu schätzen, dass Sie sich alle die Zeit genommen haben, es zu transkribieren. Durch Ihre Hilfe konnte ich einige neue Informationen gewinnen.

            Thank you!

            Matt

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