Testament von 1643 - Mitmachprojekt

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  • ofb-dühringshof
    Erfahrener Benutzer
    • 26.12.2015
    • 519

    #16
    Herzlichen Dank für die weitere Transkription.
    Mit Werder und Sichling verstehe ich jetzt so, dass das Haus des Peter Eichholz zwischen denrn von Werder und Sichling gelegen war (es waren Budenhäuser?). Möglicherweise gab es da noch offene Forderungen gegenüber beiden Nachbarn?
    Familienforschung Voigt
    https://silviadiessner.de/


    Gesuche:
    Krs. Landsberg/Warthe: Bläsing Bölke Diekmann Frohloff Hanf Menge Meyer Pahl Voß
    Sa-Anhalt: Bauermeister Bettzüche Bohnenstein Brix Dähne Danker Eckart Gallas Hillens Höpner Hundt Kähne Karting Kiesewetter Kissauer Kutz Osterland Philipp Reinsdorf Schritte Schwager Schweitzer Stranz Weider Wirnicke Wüstener
    Sachsen: Pichel Weitsch
    Thüringen: Penner
    Überall: Bobbe Deter Hölzke Hortich Karstedt (Carstädt) Kind Lob Schley

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    • Holzfux
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2024
      • 435

      #17
      Seite 6

      Undt ihre Mutter wegen ihres Notorischen
      Verbrechens, von aller Erbschaft abgeschnitten,
      undt ausgeschlossen sein solle.
      Würde es sich aber nach dem Willen Gottes
      verfüegen, das offtgedachte meines Bruders
      seel. Kinder auch todes verführen, soll der
      halbe Theil, aller meiner Verlaßenschafft, wie
      sie Nahmen Haben möchte, uff meiner nechste
      Blutsfreunde, undt Anverwandten fallen.
      Die andere Helffte aber soll zu Gelde ge-
      macht, auff Zünse Gethan werden, undt den
      beyden SchulCollegen dieses Ortes zur Beße-
      rung ihrer Besoldung, zu gleichen Theilen le-
      giret, und die Zinsen jährlichen einzu heben,
      Crafft dieses ihres Nutz damit zu stifften,
      vermacht sein.
      Damit nun dieses mein wohlgemeintes Testa-
      ment, letzten Willens Verordnung, undt Machung
      nach meinem Tode, der Ich mich, wan nach
      Gottes Willen, undt wohlgefallen, mein
      sterbstündelein kommen wurdt, willig, undt
      gerne unterwerffen undt ergeben will,
      in allen undt in den puncten, articulen,
      undt Clausulen stedt, fest undt unverbrich-
      lich gehalten, undt derselben, wie Ich
      nochmals crefftigst schafft mache, ver
      ordne, undt will, allenthalben nachgebet
      werden


      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 2113

        #18
        Seite 6

        vndt ihre Mutter wegen ihres Notorischen
        Verbrechens, von aller Erbschafft abgeschnitten,
        vndt ausgeschlossen sein solle.
        Würde es sich aber nach dem Willen Gottes
        verfüegen, das offtgedachte meines Bruders
        sehl. Kindere auch todes verführen, soll der
        halbe Theill, aller meiner Verlaßenschafft, wie
        sie Nahmen haben möchte, vff meine nechste
        Blutsfreunde, vndt Anverwandten fallen.
        Die andere Helffte aber soll zu Gelde ge-
        macht, auff Zinse gethan werden, vndt den
        beyden SchuelCollegen dieses Orts zur Beße-
        rung ihrer Besoldung, zu gleichen theilen le-
        giret, und die Zinsen jährlichen einzuheben,
        Crafft dieses ihren Nutz damit zu stifften,
        vermacht sein.
        Damit nun dieses mein wohlgemeintes Testa-
        ment, letzten Willens Verordnung, vndt Machung
        nach meinem Tode, dem Ich mich, wan nach
        Gottes Willen, undt wohlgefallen, mein
        sterbstündelein kommen wirdt, willig, vndt
        gerne unterwerffen vndt ergeben will,
        in allen vndt ieden puncten, articulen,
        vndt Clausulen stedt, fest vndt vnverbruch-
        lich gehalten, vndt denselben, wie Ich
        nochmals crefftigst schaffe, mache, ver-
        ordne, vndt will, allenthalben nachgebet (=nachgeben?)
        werden
        Zuletzt geändert von M_Nagel; 27.08.2024, 14:22.
        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 2113

          #19
          Seite 7

          werden möge, als will E. E. Rath dieser
          Stadt Acken, Ich dieses mein Testament, undt
          letzten willen hiermit insinuiret, undt gebeten
          haben, Sie wollen daßelbe als ein Testamen-
          tum coram actis, auff undt annehmen, nach
          meinem absterben eröffnen, dorüber halten,
          es exequiren, undt auff keinerley wege,
          oder weise labefactiren, noch im geringsten
          umbstossen laßen, Sondern was wohl be-
          dechtig von Mier verordnet, Zum gehörigen
          Effect bringen, undt Zuvorderst mein liebes
          Weib, alß meine instituirte Erbin, wan
          Sie meinen todt erleben wirdt, bey den
          Buchstaben steiff undt ernstlich schützen wollen,
          allermaßen sich Obrigkeits wegen eigenet
          undt gebühret.
          Do uber verhoffen auch dieses mein wohl
          besagtes Testament, letzten willens ver-
          ordnung, meinung undt satzung, entwe-
          der aus unversehenden mangel undt de-
          fect einiger Solennität, für kein Zierliech,
          oder herlich Testament zu Rechte, oder
          nach gewohnheit solte gehalten, oder er-
          kant werden, so will Ich dennoch, daß
          es für eine ordentliche bestendige disposition
          ultimae voluntatis
          , Codicill und Rechtliche
          vermachung
          Zuletzt geändert von M_Nagel; 27.08.2024, 15:46.
          Schöne Grüße
          Michael

          Kommentar

          • M_Nagel
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2020
            • 2113

            #20
            Seite 8

            Vermachung, donation inter vivos, oder mor-
            tis causa bestendig undt crefftig geachtet
            werde. Wie Ichs dann hiermit aller
            unbewußten gebrechen, wohlbedechtig er-
            setzen thue, undt solches uff masse,
            undt weise, wie es immer von rechts-
            wegen oder nach gewohnheit, uffs beste
            geschehen kan, oder mag, gelten solle,
            gestalt dan dieses alles und Jedes, was
            vorherstehet mein Petri Eichholzs testament
            Verordnung, satzung, undt endlicher letzter
            wille ist, welchen Ich nicht allein mit guter
            Vernunfft, undt reinen Verstande thue be-
            schließen, undt niemals zu wiederruffen
            gedenke, sondern denselben allenthalben
            festiglich zu halten, begehre undt hochfleißig
            bitte, bin auch dabey biß zum seehl. ende
            Zuverharren gentzlich gemeinet, jedoch mit
            dem ausdrücklichen Vorbehalt, diese
            meine wohlbedechtige disposition Zue
            machen, Zue verbeßern, oder zu mindern,
            getreulich sonder ergelist undt gefehrde

            zu Urkundt
            Schöne Grüße
            Michael

            Kommentar

            • M_Nagel
              Erfahrener Benutzer
              • 13.10.2020
              • 2113

              #21
              Seite 9

              Zue urkundt habe Ich diesen meinen Letzten
              Willen, undt dispositon mit meinen eige-
              nen Handen geschrieben, mit meinem ge-
              wöhnlichen Pitzschafft bekrefftiget, undt
              beschloßen, undt von blate zu blate, von
              seiten zu seiten, mit eigener Handt unter-
              schrieben. Datum et Signatum
              Acken, den 25 Augusti des Eintausent
              sechshundert undt drey undt viertzigsten Jahres.

              Dieses ist mein letzter Wille.

              Petrus Eichholtz p.t. Scholae
              patriae Rector mpp.
              Schöne Grüße
              Michael

              Kommentar

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