Bemerkung Zivilstandesamtbuch Lenzburg AG Schweiz

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  • Ruhen
    Benutzer
    • 30.07.2024
    • 92

    [gelöst] Bemerkung Zivilstandesamtbuch Lenzburg AG Schweiz

    Guten Abend

    Tut mir leid, ist bereits meine dritte Anfrage.

    Zivilstandesamt Buch I Holderbank (Lenzburg AG), Zeitraum 1850-1900. Foto von mir, kein Onlinezugriff.

    Es geht um diesen Text eines Johannes Frei. Soweit ich verstehe, wurde dieser vom Bezirksgericht Lenzburg am 28. Juni 1866 für tot erklärt. Ist es möglich, den ganzen Text zu "Übersetzen"? Ich verstehe vor allem den Text ab "1864" bis zum Bezirksgericht Lenzburg nicht.

    Danke

    grafik.png
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ruhen; 20.08.2024, 20:17.
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 3519

    #2
    Johannes Frei wurde am 28. Juni 1866 auf die
    am 17. November 1864 geschehene Ediktalla-
    dung
    vom ?Titl? Bezirksgericht Lenzburg für
    todt erklärt.

    Ediktal-Ladung = Ediktalladung (u.a. öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung gewisser Rechtsansprüche)
    Gruß, Alfred

    Kommentar

    • Ruhen
      Benutzer
      • 30.07.2024
      • 92

      #3
      Vielen Dank! Kannte den Begriff "Ediktalladung" nicht.

      Kommentar

      • AlfredS
        Erfahrener Benutzer
        • 09.07.2018
        • 3519

        #4
        Zitat von Ruhn Beitrag anzeigen
        Vielen Dank! Kannte den Begriff "Ediktalladung" nicht.
        Ging mir auch so - scheint was Spezielles bei den Eidgenossen zu sein!? Vor allem, weil ich selbst auch erst mal nicht den (nicht vorhandenen) Bindestrich registriert habe...
        Zuletzt geändert von AlfredS; 20.08.2024, 20:24.
        Gruß, Alfred

        Kommentar

        • rpeikert
          Erfahrener Benutzer
          • 03.09.2016
          • 3280

          #5
          Auch noch nie gehört

          Dafür kenne ich die Abkürzung "Tit.", und zwar von meiner Ahnenfoschung in Schlesien , mittlerweile aber auch in der Schweiz hie und wieder angetroffen. Es steht für "Titulatur" und erlaubt es, Prädikate wie "hochwohllöblich" (oder auch Adelstitel) etc. wegzulassen, ohne gegen die Etikette zu verstossen.
          Zuletzt geändert von rpeikert; 20.08.2024, 20:31.

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