Jacob Hohsen +29.2.1721 in Rhumspringe, Kommentar?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Prinzessin LiSi
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2020
    • 597

    [gelöst] Jacob Hohsen +29.2.1721 in Rhumspringe, Kommentar?

    Hallo zusammen,
    hat jemand Lust, sich das (rechte Seite, obere Mitte) einmal anzusehen:

    "non potuit..." irgendetwas konnte man/er nicht. Aber was?
    Weiß jemand, was das heißt?
    Vielen Dank und viele Grüße
    LiSi
    Zuletzt geändert von Prinzessin LiSi; 14.07.2024, 19:37.
  • Kataryna
    Erfahrener Benutzer
    • 01.10.2013
    • 559

    #2
    Hallo, das solltest du doch besser verschieben in die Rubrik für "fremdsprachliche Lesehilfe" .
    LG Kataryna

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 21914

      #3
      1721 war sicher kein Schaltjahr. Der Tag ist falsch gelesen.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 2958

        #4
        Oben heißt es: "non potuit provideri" - konnte nicht versehen werden (mit den Stebesakramenten).
        Dadurch ersetzt und gestrichen wurde: "o(mn)ium(?) moribundorum Sacramentis rite provisus" - mit den Sakramenten aller Sterbenden gehörig versorgt.
        Am Ende dann: "factis apoplexia" - nach geschehenem Sclaganfall.
        Mal sehen, was da noch zwischen die Zeilen gequetscht wurde:
        "quia nec verbum potuit loqui ... nec sacram particulam deglutire"

        LG Jens
        Zuletzt geändert von jebaer; 14.07.2024, 18:24.
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • Prinzessin LiSi
          Erfahrener Benutzer
          • 16.06.2020
          • 597

          #5
          Hallo zusammen, danke euch allen herzlich!

          1. kein Schaltjahr, stimmt natürlich, also eher der 25.2., liest sich auch deutlich besser!
          2. Fremdsprache: stimmt eigentlich, habe ich aber bei einem deutschen Kirchenbuch mit (kirchen-) lateinischem Kommentar eher nicht so eingeschätzt
          3. danke fürs Entziffern und die Übersetzung! Und das dazwischen Gequetschte bedeutete dann: "weil er weder ein Wort sprechen noch ein heiliges Teilchen <=Hostie> schlucken konnte" <mit Pons Hilfe, aber von mir für ok befunden>
          Sprich: man war sich wohl nicht sicher, ob die Versehung gültig war, weil der Sterbende nicht ansprechbar war und die Kommunion empfangen konnte, oder seht ihr das anders?

          Dankeschön und vG
          LiSi

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 2958

            #6
            Zitat von Prinzessin LiSi Beitrag anzeigen
            Sprich: man war sich wohl nicht sicher, ob die Versehung gültig war, weil der Sterbende nicht ansprechbar war und die Kommunion empfangen konnte, oder seht ihr das anders?
            Nicht, was die Begründung angeht, aber "Konnte nicht versehen werden" ist eindeutig: da ging die Geistlichkeit wohl leer aus ...


            LG Jens

            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

            Kommentar

            Lädt...
            X