1757 Ehestiftung zweite Seite

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3371

    [gelöst] 1757 Ehestiftung zweite Seite

    Der zweite Teil ist auch nicht einfach für mich. Ich benötige mal wieder etwas Hilfe

    dagegen hat ihr Bräutigam … als sein …. zu ….
    I Aus der väterlichen Stäte: ……….ist Ihr zwar in ihres Schwagers
    Egbert Klattenhof Ehestiftung Ao 1755 d.5. Oct zugeschrieben …..
    an baarem Gelde hundert Braut…. ….., an Vieh, 2 Milchgebende
    und 2 junge Kühe, ein Brautwagen ……… Stäte und Ehrenkleid
    …. aber hat Sie , ihr Bräutigam und Oheim Heincke Steenhoff …
    …….. mit Egbert Klattenhoff überhaupt Sechzig
    Rtl a 49 gl aus bezahlet, und eine Milch gebende Kuh.
    Wovon 10 Rtl und ihr Kuh auf Braut….. …………
    das übrige Geld wird ………. abgetragen.
    II der Ehr und achtbare Heincke Steenhoff zu M……..
    Brinksitzers mit allem was dazu an beweglichen und unbeweglichen
    Güthern ……………. : ………..… Heincke Steen
    hoff seiner Schwester Elsche mit weyl. Henrich von Eßen ……
    ehel. Tochter Alcke Margarete von Eßen, …..
    an bey sich gehabt, dieselbe hiermit ……. Übergiebet und zu
    schreiben läßet, folgl ….. Verlobte, da GOTT seine Ehe mit Kindern
    nicht gesegnet hat, als seine eigenen Kinder und einzige Erbenhier
    mit auf und annimmt. Es soll danach unter den künftigen beiden
    jungen Eheleuten die hier im Lande übliche Regel …… auch gültig
    seyn: Länger Leib, länger Guts, solche gestalt: daß der längst
    lebende von Ihnen der unstritige und alleinige Erbe der ganzen ….,
    ………. Und bleiben solle.
    Eodem die ….. befinden die beiden Altenim Hause näml. Heincke
    Steenhoff und seine Ehefrau Anne Margarete: daß so lange sie im
    Frieden mit einander umgehen können, ……… unter ihnen
    …… wolle, So wollen sie mit den jungen Leuten an ………..
    eßen und trinken was GOTT …., …….
    Aber hat sie Ihnen……………. …Wollen für ….
    … und Kleidung aus Wolle, Leinen und …. Versorget …
    ……. …….., und ist Ihnen…….., alljährlich
    Fünf …. zum ………… zu empfangen ; ……………….
    …………………………………….
    …………. und Bearbeitung ………


    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung
    Danke sehr Bildschirmfoto 2024-06-16 um 20.28.45.png
    Zuletzt geändert von Balle; 17.06.2024, 13:33.
    Lieber Gruß
    Manfred
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29903

    #2
    Hallo Balle,

    gib doch auch bei ARCHION den Link mit an, dann kann man mit Zugang eine bessere Auflösung ansehen.

    Ich lese:

    dagegen hat ihr Bräutigam sich wieder als sein Eigenthum zu erfreuen
    I Aus der väterlichen Stäte seiner Braut: Von derselben ist Ihr zwar in ihres Schwagers
    Egbert Klattenhof Ehestiftung Ao 1755 d.5. Oct zugeschrieben worden
    an baarem Gelde hundert Brautschatz Thaler, an Vieh, 2 Milchgebende
    und 2 junge Kühe, ein Brautwagen nach Beschaffenheit der Stäte und Ehrenkleid
    Ihr aber hat Sie , ihr Bräutigam und Oheim Heincke Steenhoff sich
    zufrieden seyn, vom Egbert Klattenhoff überhaupt Sechzig
    Rtl a 49 gl aus bezahlet, und eine Milch gebende Kuh.
    Wovon 10 Rtl und die Kuh auf Brautmorgen entfichtet werden.
    das übrige Geld wird Termins weise abgetragen.
    II der Ehr und achtbare Heincke Steenhoff zu Nordenholz belegene
    Brinksitzerey mit allem was dazu an beweglichen und unbeweglichen
    Güthern kann gerechnet werden: Sintrmal(???) gedachter Heincke Steen
    hoff seiner Schwester Elsche mit weyl. Henrich von Eßen gezeugten
    ehel. Tochter Alcke Margarete von Eßen, so Er von Kindesbeinen
    an bey sich gehabt, dieselbe hiermit Ebeigenthüml. übergiebet und zu
    schreiben läßet, folgl bede Verlobte, da GOTT seine Ehe mit Kindern
    nicht gesegnet hat, als seine eigenen Kinder und einzige Erben hier
    mit auf und annimmt. Es soll danach unter den künftigen beiden
    jungen Eheleuten die hier im Lande übliche Regel allerdings auch gültig
    seyn: Länger Leib, länger Guts, solche gestalt: daß der längst
    lebende von Ihnen der unstritige und alleinige Erbe der ganzen Nach-
    lassenschaft seyn und bleiben solle.
    Eodem die x anno beschieden die beiden Alten im Hause näml. Heincke
    Steenhoff und seine Ehefrau Anne Margarete: daß so lange sie im
    Frieden mit einander umgehen können, welchen Gott stets unter ihnen
    erhalten wolle, So wollen sie mit den jungen Leuten an einem Tische
    essen und trinken was GOTT bescheren wird, im Fall der Krankheit
    aber was sie Ihnendienl. u. Zuträgl. _echten (mechten??) Ferner wollen sie hin-
    längl. mit
    Kleidung aus Wolle, Leinen und Schuen Versorget seyn
    hienächst prätendiren sie, und ist Ihnen bewilliget worden, alljährlich
    Fünf ….(Taler??) zum Nothgroten zu empfangen ; und redl. 1 Spint Hanf

    Saats Land, da wo sie es haben wollen, wozu sie den Einfall, die Stäte
    aber die Düngung und Bearbeitung hergiebt.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 3725

      #3
      Da fehlt wohl was in der Vorlage ...
      Noch unsicher und mit Lücken:

      dagegen hat der Bräutigam sich wieder als sein Eigenthum zu erfreuen

      I Aus der väterlichen Stäte: ……… von derselben.ist Ihr zwar in ihres Schwagers
      Egbert Klattenhof Ehestiftung Ao 1755 d.5. Oct zugeschrieben weiter
      an barem Gelde hundert Brautschatz Thaler, an Vieh, 2 Milch gebende
      und 2 junge Kühe, ein Brautwagen nach Beschaffenheit der Stäte und Ehrenkleid
      Ihn aber hat Sie , ihr Bräutigam und Oheim Heincke Steenhoff sich
      dahin gutwillig mit Egbert Klattenhoff verglichen: daß sie beede
      zufrieden seyen, wenn Egbert Klattenhoff überhaupt Sechszig

      Rth.(?) a 49 g. aus bezahlet, und eine Milch gebende Kuh.
      Wovon 10 Rth. und die Kuh auf Brautmorgen entrichtet werden
      das übrige Geld wird Termins weise abgetragen.
      II des Ehr und achtbaren Heincke Steenhoff zu Nordenholz(?) belegene
      Brinksitzerey(?) mit allem was dazu an beweglichen und unbeweglichen
      Güthern kann gewahret werden: Seitmal gedachter Heincke Steen
      hoff seiner Schwester Elsche mit weyl. Henrich von Eßen gezeugte
      ehel. Tochter Alcke Margarete von Eßen, so Er von Kindesbeinen
      an bey sich gehabt, dieselbe hiermit Erbeigenthüm. übergiebet und zu-
      schreiben läßet, folg. beede Verlobte, da GOTT seine Ehe mit Kindern
      nicht gesegnet hat, als seine eigenen Kinder und einzige Erben hier-
      mit auf und annimmt. Es soll danach unter den künftigen beeden
      jungen Eheleuten die hier im Lande übliche Regel allerdings auch gültig
      seyn: Länger Leib, länger Guth, solcher gestalt: daß der längst-
      lebende von Ihnen der unstreiige und alleinige Erbe der ganzen Nach-
      lassenschaft seyn und bleiben solle.
      Eodem die et anno befinden die beiden Alten im Hause näml. Heincke
      Steenhoff und seine Ehefrau Anne Margarete: daß so lange sie im
      Frieden mit einander umgehen können, welchen GOTT stets unter Ihnen
      erhalten wolle, So wollen sie mit den jungen Leuten an einen Tische
      eßen und trinken was GOTT bescheren wird, im Fall der Kranckheit
      aber was sie Ihnen dienl. und Zuträgl. erachten. Ferner wollen sie hin-
      längl. mit Kleidung aus Wollen, Leinen und Schuen versorget seyn
      Hernächst
      … sie, und ist Ihnen bewilliget worden, alljährlich
      Fünf Rthr.(?) zum Nothgroten zu empfangen ; ……………….
      Saats Land, da wo sie es haben wollen, wozu sie die Einfall, die Stäte
      aber die Düngung und Bearbeitung hergiebt.


      LG Jens
      Zuletzt geändert von jebaer; 16.06.2024, 21:52.
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • Holzfux
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2024
        • 435

        #4
        nach Vorlage Jubaer: Aus der väterlichen Stäte für Braut; Es soll demnach, unstreitige; Hernächst prätendiren, u empfangen ; und endlich 1 SpintHanf#
        Gruß Holzfux

        Kommentar

        • Balle
          Erfahrener Benutzer
          • 22.11.2017
          • 3371

          #5
          Ich versuche es mal mit dem
          Zuletzt geändert von Balle; 16.06.2024, 23:35.
          Lieber Gruß
          Manfred

          Kommentar

          • Balle
            Erfahrener Benutzer
            • 22.11.2017
            • 3371

            #6
            Besser wirds wohl nicht.
            Ich danke Euch.
            Lieber Gruß
            Manfred

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