Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Pfarrer und Amtmann (Visitationsakte Alpirsbach 1667)

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  • iehu
    Erfahrener Benutzer
    • 06.10.2009
    • 772

    [ungelöst] Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Pfarrer und Amtmann (Visitationsakte Alpirsbach 1667)

    Hallo allerseits,

    ich benötige eure Hilfe beim dem Text, den ihr unter folgenden URL finden:
    Ich lese links:
    "Kirchen Censur ist nie [...], also auch diß Jahr fast [?]
    [...] underlaßen worden. [... ... ...] Pfarrer
    die Schuld auff den Praelaten, habe nicht gewißt,
    ob der Praelat, oder Er den Convent zu commendiren
    habe: [... ...] der Pfarrer die Schuld auff den
    Amptmann, [...] er [...] Exclusion der [...]
    Strafen fahrlässig seye. Dieser klaget hinwiderumb
    auff den Pfarrer, das er zur [...] an-
    [...] habe. Beiderseits sind der Gebühr [?]
    [...] worden."

    "Die Zwischen den Closters Verwandten verschiende [?]
    Strittigkeit und Uneinikeit [...] noch, und weil
    [...] zur [fürstlichen] Canzley underthönigst hinderbracht,
    [...] man der gnädigsten Erörterung."



    Rechts:
    "Der neue Pfarrer und Verwalter
    sollen beede zu schuldiger Gebühr ernst-
    lich anerinnert und gehalten werden,
    darob der Praelat zu halten absonder-
    lich befeleht werden möchte."

    "[...] ist alles bey [...] Visitation
    beygelegt worden."


    Kann jeman den Rest lesen?

    Danke für eure Hilfe

    Schönen Gruß

    Uwe​
    Forschungsergebnisse und Hilfsmittel auf www.uwe-heizmann.de
    Quellen zur südwestdeutschen Militärgenealogie auf www.uwe-heizmann.de/militaer.html
    Quellen für die Biografien von Bergleuten in Baden-Württemberg auf www.uwe-heizmann.de/bergleute.html
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3804

    #2
    Vorschläge:

    Kirchen Censur ist wie fernd, also auch diß Jahr fast
    gar underlaßen worden. fernd legt der Pfarrer
    die Schuld auff den Praelaten, habe nicht gewißt,
    ob der Praelat, oder Er den Convent zu commendiren
    habe: Jezeid(?) legt der Pfarrer die Schuld auff den
    Amptmann, das Er in Exclusion der andictierten
    Straffe fahrlässig seye. Dieser klaget hinwiderumb
    auff den Pfarrer, das er zur Censur kheine an-
    muthung habe. Beiderseits sind der Gebühr
    erinnert worden.

    Die Zwischen den Closters Verwandten versierende
    Strittigkeit und Uneinikeit wehret noch, und weil
    Sie zur fr. Canzley underthönigst hinderbracht,
    wartet man der gnädigsten Erörterung.​

    Der neue Pfarrer und Verwalter
    sollen beede zu schuldiger Gebühr ernst-
    lich anerinnert und gehalten werden,
    darob der Praelat zu halten absonder-
    lich befelcht werden möchte.

    [...] ist alles bey [...] Visitation
    beygelegt worden.​


    LG Jens
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • iehu
      Erfahrener Benutzer
      • 06.10.2009
      • 772

      #3
      Danke für deine Hilfe. Jezeid lese ich nu als Jezund, also veraltet für jetzt. Das von mir falsch gelesen Exclusion dürfte eher Execution lauten.
      Forschungsergebnisse und Hilfsmittel auf www.uwe-heizmann.de
      Quellen zur südwestdeutschen Militärgenealogie auf www.uwe-heizmann.de/militaer.html
      Quellen für die Biografien von Bergleuten in Baden-Württemberg auf www.uwe-heizmann.de/bergleute.html

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