Hallo allerseits,
ich benötige eure Hilfe bei dem Text in einer Visitationsakte 1621 aus dem Herzogtum Württemberg. Der Text ist hier zu finden: https://www.uwe-heizmann.de/temp/Vis...sakte_1621.jpg
Die unklaren Worte habe ich mit roten Punkten markiert. Folgendes kann ich lesen:
rechte Seite:
Dieser Pfarer hat vom ..., … und der
Gemeind ein guet Lob. Der Prälat aber und
Verwalter sind im zuwider wegen etlicher
fürgeloffnen Händel, welche zu fürstlichen Cantz-
ley berichtet worden und wegen sich [?] die
Gemeinde ... ... ... ... ...
linke Seite:
Der Pfarrer und Clostersverwaltter
werden für das Consistorium fürderlich be-
schriben (?), unnd ihrer habenden
Stritt halber gegeneinander
angehört werden.
Dem 15. Junii anno 1621 ist
dieser Pfarrer unnd Closters-
verwaltter für das Consistorium
erfordert ihrer Strittigkheit
halben gegeneinander angehört,
güettlich daruff verglichen,
unnd die Iniurien ex officio uff-
gehebt worden. Unnd damitt
nicht weitter Zwytracht
zwischen ihnen beeden de nouo
ennttstehen möchte,
hatt das Consistorium ihne Pfarrern
zur Pfarr Neuneckh bedacht,
welche er zu unnderthönigem
Danckh angenommen
Der Eintrag ist unter folgenden Link im Originalangebot des LKAS zu finden: https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=http%3A%2 F%2Fsuche.archiv.elk-wue.de%2Factaproweb%2Fmets%3Fid%3DVz_a1c6596b-7bcb-439d-9b2a-f48c4bbe82ee_mets_actapro.xml&tx_dlf%5Bpage%5D=26
Danke für eure Hilfe
Schönen Gruß
Uwe
ich benötige eure Hilfe bei dem Text in einer Visitationsakte 1621 aus dem Herzogtum Württemberg. Der Text ist hier zu finden: https://www.uwe-heizmann.de/temp/Vis...sakte_1621.jpg
Die unklaren Worte habe ich mit roten Punkten markiert. Folgendes kann ich lesen:
rechte Seite:
Dieser Pfarer hat vom ..., … und der
Gemeind ein guet Lob. Der Prälat aber und
Verwalter sind im zuwider wegen etlicher
fürgeloffnen Händel, welche zu fürstlichen Cantz-
ley berichtet worden und wegen sich [?] die
Gemeinde ... ... ... ... ...
linke Seite:
Der Pfarrer und Clostersverwaltter
werden für das Consistorium fürderlich be-
schriben (?), unnd ihrer habenden
Stritt halber gegeneinander
angehört werden.
Dem 15. Junii anno 1621 ist
dieser Pfarrer unnd Closters-
verwaltter für das Consistorium
erfordert ihrer Strittigkheit
halben gegeneinander angehört,
güettlich daruff verglichen,
unnd die Iniurien ex officio uff-
gehebt worden. Unnd damitt
nicht weitter Zwytracht
zwischen ihnen beeden de nouo
ennttstehen möchte,
hatt das Consistorium ihne Pfarrern
zur Pfarr Neuneckh bedacht,
welche er zu unnderthönigem
Danckh angenommen
Der Eintrag ist unter folgenden Link im Originalangebot des LKAS zu finden: https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=http%3A%2 F%2Fsuche.archiv.elk-wue.de%2Factaproweb%2Fmets%3Fid%3DVz_a1c6596b-7bcb-439d-9b2a-f48c4bbe82ee_mets_actapro.xml&tx_dlf%5Bpage%5D=26
Danke für eure Hilfe
Schönen Gruß
Uwe
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