Hallo zusammen,
aus einem Gerichtsbuch der Stadt Zittau von 1808 stammt folgender Text über einen Hauskauf, dessen letztes Wort auf dieser Seite ich nicht richtig lesen kann, auch wenn mir der Sinn klar ist. Ich vermute ein Fremdwort oder eben Gerichtssprache. :-)
Meine Deutung ist insgesamt folgende, mir fehlt nur das eine Wort:
Screenshot 2024-06-02 170427.png
(Er)Kennt das Wort jemand? Danke!!
Grüße
André
aus einem Gerichtsbuch der Stadt Zittau von 1808 stammt folgender Text über einen Hauskauf, dessen letztes Wort auf dieser Seite ich nicht richtig lesen kann, auch wenn mir der Sinn klar ist. Ich vermute ein Fremdwort oder eben Gerichtssprache. :-)
Meine Deutung ist insgesamt folgende, mir fehlt nur das eine Wort:
So oft von ihm oder seinen Nachfolgern dieses Haus nebst Schmiedewerkstatt verkauft werden sollte, hat die Gemeinde vor jedem Käufer welcher kein Hufschmied von Profession ist oder doch dieselbe nicht […] wollte, in eben der Kaufsumme, die dieser dafür geben würde, den Vorkauf.
(Er)Kennt das Wort jemand? Danke!!
Grüße
André
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