Gerichtssprache?

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  • andreDD
    Benutzer
    • 29.10.2008
    • 37

    [gelöst] Gerichtssprache?

    Hallo zusammen,

    aus einem Gerichtsbuch der Stadt Zittau von 1808 stammt folgender Text über einen Hauskauf, dessen letztes Wort auf dieser Seite ich nicht richtig lesen kann, auch wenn mir der Sinn klar ist. Ich vermute ein Fremdwort oder eben Gerichtssprache. :-)

    Meine Deutung ist insgesamt folgende, mir fehlt nur das eine Wort:

    So oft von ihm oder seinen Nachfolgern dieses Haus nebst Schmiedewerkstatt verkauft werden sollte, hat die Gemeinde vor jedem Käufer welcher kein Hufschmied von Profession ist oder doch dieselbe nicht […] wollte, in eben der Kaufsumme, die dieser dafür geben würde, den Vorkauf.
    Screenshot 2024-06-02 170427.png

    (Er)Kennt das Wort jemand? Danke!!

    Grüße
    André
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von andreDD; 02.06.2024, 17:09.
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 10945

    #2
    Hallo.

    Da würde ich exerciren lesen.

    LG Marina

    Kommentar

    • andreDD
      Benutzer
      • 29.10.2008
      • 37

      #3
      Jetzt lese ich es auch. :-) Danke! Beeindruckende Antwortgeschwindigkeit!

      Grüße
      André

      Kommentar

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