Hochzeit 1762 - Latein

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  • Frank Böhm
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2009
    • 273

    [gelöst] Hochzeit 1762 - Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: KB Graslitz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1762
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Silberbach b. Graslitz/Sudetenland


    Ich bräuchte mal wieder Übersetzungshilfe Latein. Das meiste hier kann ich verstehen, aber ehe ich was falsch eintrage meine Bitte an alle Lateiner, mir die folgenden Zeilen zu übersetzen.


    Hochzeit Lorenz 1762.jpg

    Vielen Dank schon mal!

    Frank
    Zuletzt geändert von Frank Böhm; 19.01.2011, 22:23.
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5053

    #2
    Ein erster, sehr verbesseungswürdiger Versuch:

    33. Die 22 Novembr[is] contraxit matrimonium de praesenti Joannes Wenceslaus aedofiti
    Michaelis Lorentz ex pago Neudorff fil[ius] leg[itimus] cum sponsa sua Maria Elisabetha viduata
    Simonis Gareis pie def[un]cti relicta ex pago Silberbach liberi coram me P[ater] Augustino Ditl
    loci Capellano ex testibus Godefrido Riedl & Andrea Lorentz ex Silberbach praemissis
    tribus promulgationibus vide[...] D[o]m[in]i[c]a 23. 24. & 25. s. ult ...unt. exhibito exparte
    sponsi consensu D[omi]nicali ex officio Heinrichgrünensi caeterum nullo ile..cito impedimen-
    to Canon[is] quo minus libere contrahere posset. ita testor P[ater] August Ditl capell[anus]

    33. / Am 22. November führte die Ehe herbei von dem anwesenden [adolescenti ?=] Jüngling Johann Wenzeslaus, des Michael Lorentz aus dem Dorf Neudorf [= Nová Ves] ehelicher Sohn, mit seiner Verlobten Maria Elisabeth, von dem fromm gestorbenen Simon Gareis verwitwet zurückgelassen, aus dem Dorf Silberbach [= Stribrná] als Freie??? von mir, Pfarrer August Ditl, persönlich, zur örtlichen Kirche gehörig unter den Zeugen Gottfried Riedl und Andrea Lorentz aus Silberbach [= Stribrná], nachdem dreimalige Bekanntmachungen vorausgeschickt worden waren, nämlich ... am Sonntag, den 23., 24. und 25. nach Trinitatis nach herbeigeschaffter Nichtschwangerschaft der Verlobten in Übereinstimmung des Landesherrn aus dem Amt Heinrichgrün [= Jindrichovice], im übrigen ohne .......... Hindernis des kanonischen Rechts, nach dem weniger frei [die Ehe] herbeigeführt werden kann.
    Das bezeuge ich, Pfarrer August Ditl.

    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

    Kommentar

    • Friedhard Pfeiffer
      Erfahrener Benutzer
      • 03.02.2006
      • 5053

      #3
      Zitat von Frank Böhm Beitrag anzeigen
      Das meiste hier kann ich verstehen. *)
      *) Dies sollten Sie auch schon formulieren, damit andere nur noch ihre Ergänzungen anzubringen brauchen!!!
      MfG
      Friedhard Pfeiffer

      Kommentar

      • Frank Böhm
        Erfahrener Benutzer
        • 01.05.2009
        • 273

        #4
        Zitat von Friedhard Pfeiffer Beitrag anzeigen
        *) Dies sollten Sie auch schon formulieren, damit andere nur noch ihre Ergänzungen anzubringen brauchen!!!
        MfG
        Friedhard Pfeiffer
        Naja, nachdem ich nicht Latein kann, konnte ich nur die Namen, Zeugen, Proklamationen verstehen. Der übrige Text (der sich vom klassischen Trautext unterscheidet und sich von mir nur mutmaßen lässt) bedarf profunderer Kenntnisse.

        Kommentar

        • MartinM
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2008
          • 547

          #5
          Hallo Frank,

          ich nehme mal die Vorarbeit von Friedhard Pfeiffer und knüpfe daran an:

          33. Die 22 Novembr[is] contraxit matrimonium de praesenti Joannes Wenceslaus pie defu(nc)ti
          Michaelis Lorentz ex pago Neudorff fil[ius] leg[itimus] cum sponsa sua Maria Elisabetha viduata
          Simonis Gareis pie def[un]cti relicta ex pago Silberbach liberi coram me P[ater] Augustino Ditl
          loci Capellano ex testibus Godefrido Riedl & Andrea Lorentz ex Silberbach praemissis
          tribus promulgationibus videl(icet) D[o]m[in]i[c]a 23. 24. & 25. s. ult port. Pont.(?) exhibito ex parte
          sponsi consensu D[omi]nicali ex officio Heinrichgrünensi caeterum nullo detecto impedimen-
          to Canon(ico) quo minus libere contrahere posset. ita testor P[ater] August Ditl capell[anus]

          33. / Am 22. November schloss die Ehe von jetzt an [mit sofortiger Wirkung] Johann Wenzeslaus, ehelicher Sohn des verstorbenen Michael Lorentz aus dem Dorf Neudorf mit seiner Verlobten Maria Elisabeth, verwitwet zurückgelassen vom verstorbenen Simon Gareis aus dem Dorf Silberbach, in freien Entschluss, vor mir, Pater August Ditl, Kaplan des Ortes vor den Zeugen Gottfried Riedl und Andreas Lorentz aus Silberbach, nachdem dreimalige Bekanntmachungen vorausgeschickt worden waren, nämlich am 23., 24., und 25. Sonntag ... nachdem (auch) herbeigebracht wurde von seiten des Bräutigams eine herrschaftliche Zustimmung aus dem Amt Heinrichgrün, (und) im übrigen kein Hindernis des kanonischen Rechts festgestellt wurde, so dass man nicht frei hätte die Ehe schließen können.
          Das bezeuge ich, P. August Ditl, Kaplan

          In die Lücke gehört wahrscheinlich noch eine Angabe über den Ort des dreifachen Aushangs oder die Übereinstimmung des Aushangs mit den kirchlichen Vorschriften.

          Viele Grüße
          MartinM

          Kommentar

          • Frank Böhm
            Erfahrener Benutzer
            • 01.05.2009
            • 273

            #6
            Vielen Dank allen Lateinern!

            Frank

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Kleinigkeiten:

              liberi - es waren Freie, keine Untertanen einer Herrschaft

              sive ultima post Pentecostes - bzw. am letzten Sonntag nach Pfingsten

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • MartinM
                Erfahrener Benutzer
                • 10.04.2008
                • 547

                #8
                Hallo Konrad,

                ja klar: "bzw. am letzten Sonntag nach Pfingsten". Viele Augen sehen einfach mehr.

                Zu "liberi": Es gibt 3 Möglichkeiten der Deutung
                - "Kinder": Das kann es hier überhaupt nicht sein.
                - "Freie", gesellschaftlich frei, nicht einer Herrschaft untertan. Kann das hier sein? Der Mann brauchte eine herrschaftliche Heiratserlaubnis des Amtes Heinrichgrün.
                - "Frei", ungebunden, nach kirchlichem Recht, d.h. nicht verheiratet, erwachsen, seiner Sinne mächtig. So würde ich es jetzt lieber verstehen. ("aus freiem Willen" ziehe ich zurück)

                Du hattest auch schon mal so gedeutet in einem anderen thread:



                Vielleicht guckst Du nochmals drauf. Deine Meinung würde mich interessieren.

                Viele Grüße
                MartinM

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                • aliasali
                  Benutzer
                  • 11.12.2010
                  • 57

                  #9
                  Ein paar Anmerkungen:

                  liberi: zu Simon Gareis gehörig; der Bräutigam braucht eine Zustimmung der Herrschaft, ist also Untertan (subditus) und nicht Freier (liber)

                  post Pentecosten: von dem griechischen Wort wird der griech. Akkusativ gebildet

                  P: Statt P(ater) lieber P(resbyter) "Priester" (übrigens aus presbyter entstanden)?

                  a.

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                  • Frank Böhm
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.05.2009
                    • 273

                    #10
                    Eine Ergänzung zu "liberi":

                    In den in deutscher Sprache verfassten Geburtseinträgen jener Zeit heißt es immer wieder "aus freien Eltern".

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