Ehevertrag 1809 Bitte um Lesehilfe

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  • deepblue-rh
    Erfahrener Benutzer
    • 29.11.2010
    • 116

    [gelöst] Ehevertrag 1809 Bitte um Lesehilfe

    Quelle bzw. Art des Textes: Ehevertrag Joseph Hermann mit Maria Bierenbaumer (Heiratskontrakt)
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1809
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hard / Österreich


    Ich bitte um Lesehilfe in ein paar Details des untenstehenden Ehevertrages. Der Einfachheit halber habe ich die für mich unklaren Stellen im Scan rot unterstrichen.

    Danke für die Hilfe!
    Meine Lesart ist wie folgt :

    Actum Bregenz am 4 Oktober 1809
    Heiratskontrakt zwischen Joseph Hermann und Maria Birennbaumer xx Hausfrau in der K. L. Landgerichtskanzlay
    Es erschienen die beiden Brautleute Joseph Hermann aus Hard und Maria Bierennbaumer und gaben folgenden Heiratskontrakt zu Protokoll.
    1. Bringt die Maria Bierennbommerin ihrem ehemann in die ehe 200 Fl
    2. Der Joseph Hermann xx xxx mit Haus und Garten
    3. Legen die beiden Eheleute ihre zusammen beigebracht = als xx xx = und verbundene Vermögen als in Gütergemeinschaft zusammen
    4. Nach Absterben des einten Eheteils sollen dem überbleibenden Theile das ganze Vermögen liegend und xx , xx als xx Eigenthum, und xxblaiben mit xxx
    5. Daß, wenn Joseph Hermann vor der Maria Bierennbomerin xx eigneen Leiblich erben mit tod abgehen sollte,so solle dann XX Vermögen xx zwei Schwestern Maria und Katharina Hermann jeder 50 Fl zum nöthigen(?) gebrauch, und allfälligem Bestatnis(?) gegeben werden, jedoch ohne Zins
    6. Sollte aber nun, xx xx xx xxx xxx 50fl nicht gebühren(?) oder zur Bestatnis verwendet werden ,so solle ihr Übermaß wieder zurück an die Gattin Maria Bierenbaumer fallen.
    Wenn aber, die Maria Bierenbaumer vor Ihrem Gatten ablebt, so fallen an Ihren Bruder Johann Baptist Bierenbaumer auf xx xx Vermögen 100fl gegeben machen zurück (?)
    7. Wenn der Johann Baptist Bierenbaumer allenfalls vor seiner Schwester Maria Bierenbaumer absterben sollte,und xx sin xx Ableben nach xx ihrem Gatten, so solle der Joseph Hermann an die erben des Johann Baptist Bierenbaumer den benannten 100 fl nicht zugeben schuldig xx , sondern als sein Eigentum verbleiben.
    8. Sollen die leiblichen Kinder der Eheleute xx xxx 5.6. et 7 xx sein und verbleiben (?)
    Urkundlich nachstehend unterfertgt
    Joseph Hermann
    A.M.B.B. ( Anna Maria BierenBaumer)

    Decopirt in der K.L. Landgerichtskanzlei Bregenz 31. Jänner 1810
    Gall Joseph Gunz
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von deepblue-rh; 04.01.2011, 13:14.
    Suche nach folgenden Namen:
    Hermann in Hard Vorarlberg/Österreich
    Faigle in Winterlingen/BW
    weitere Namen in Völs und Gossensaß/Südtirol
    Dornbirn, Lustenau und weiteren Orten in Vorarlberg
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4846

    #2
    Actum Bregenz am 4 Oktober 1809
    Heirathskontrakt zwischen Joseph Hermann und Maria Bierenbaumer geschlossen in der K. B. Landgerichtskanzley
    Es erscheinen die bede Brautleute Joseph Hermann von Hard und Maria Bierenbaumer und geben folgenden Heirathskontrakt zu Protokoll.
    1. Bringt die Maria Bierennbomerin ihrem Ehemann in die Ehe 200 fl
    2. Der Joseph Hermann wiederlegt selbe mit Haus und Garten
    3. Legen sie bede Eheleute ihr zusammenbringendes = als auch das ererbende = und erwerbende Vermögen als ein Gütergemeinschaft zusammen
    4. Nach Absterben des einten Eheteils sollen dem überlebenden Theile das ganze Vermögen liegend und fahrendes ohne Ausnahm als wahres Eigenthum seyn, und verblaiben mit deme
    5. Daß, wenn Joseph Hermann vor der Maria Bierennbomer ohne eigene Leibes Erben mit Todt abgehen sollte, so solle dann von diesem Vermögen seinen zwei Schwestern Maria und Katharina Hermann jeder 50 fl zum nöthigen gebrauch, und allenfalligem Bestadtnis gegeben werden, jedoch ohne Zinß
    6. Sollte aber nun eine oder bede Schwestern diese verordnete 50fl nicht gebrauchen oder zur Bestadtnis verwendet werden, so solle ihr Überrest wieder zurück an die Gattin Maria Bierenbamer fallen.
    Wann aber, sie Maria Bierenbamerin vor Ihrem Gatten ablebte, so sollen an Ihren Bruder Johann Baptist Bierenbomer auch von diesem Vermögen 100fl gegeben werden. auch
    7. Wann der Johann Baptist Bierenbomer allenfalls vor seiner Schwester Maria Bierenbomer absterben sollte,und sodann sie auch ableben würde nach vor ihrem Gatten, so solle der Joseph Hermann an die Erben des Johann Baptist Bierenbomer von benannten 100 fl nichts zugeben schuldig seyn , sondern als sein Eigentum verbleiben.
    8. Diese 100 fl sollen doch ohne Zinß jederzeit verbleiben. Endlich
    9. Sollen die Leibskleider der Eheleute nach den Bedingnissen 5.6. et 7 eingeschlossen sein und verbleiben
    Urkundlich nachstehenden Unterschriften
    Joseph Hermann
    A.M.B.B. ( Anna Maria BierenBaumer)
    Decopiert in der k.b. Landgerichtskanzlei Bregenz, den 31. Jenner 1810

    ... Oberschreiber

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • deepblue-rh
      Erfahrener Benutzer
      • 29.11.2010
      • 116

      #3
      Genial,
      danke Konrad,
      das erklärt einige Unklarheiten in der Erbenliste beim Ableben des Joseph Hermann.

      Ralph
      Suche nach folgenden Namen:
      Hermann in Hard Vorarlberg/Österreich
      Faigle in Winterlingen/BW
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