Traueintrag 1827

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  • Armand J
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 480

    [gelöst] Traueintrag 1827

    Hallo,
    die dritte Urkunde.

    Bei dem Traueintrag von 1827 habe ich einige Schwierigkeiten den Text zu lesen.
    Die gedruckten Sätze sind klar, bei der Handschrift habe ich Schwierigkeiten.
    Folgendes konnte ich lesen:

    Im Jahre tausend acht hundert sieben und zwanzig den ......................Juli
    Nachmittags zwei Uhr, erschien vor mir Hugo Keiffenheim? Bürgermeister von Andernach als öffentlicher Beamten des Personenstandes,
    der Conrad Holzhauer, acht und zwanzig Jahre alt,geboren zu Weiterode
    im .............................Standes, ...............wohnhaft
    zu Andernach im Regierungs=Department Coblenz,
    Sohn des Jacob Holzhauer Standes ................................
    zu Weitenrode und der ..................................Standes.......................wohnhaft zu Weitenrode....................
    .................................................. ..........................................
    .................................................. ..........................................
    Und die Jungfrau Maria Catharina Nachtsheim, zwanzig fünf?
    Jahre alt, geboren zu Andernach Regierungs=Departement Coblenz
    Standes,......................, wohnhaft zu Andernach Regierungs=
    Departement Coblenz Tochter der Sibilla Nachtsheim
    Standes...........................wohnhaft zu Andernach Regierungs=Departement
    Coblenz,.......................................... .........................................
    .................................................. .................,
    Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heyrat gestzlich abzuschließen; und
    in Erwägung, daß die vorgeschrieben öffentliche Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Haupt=
    thüre des Gemeindehauses zu Andernach Statt gehabt haben, nämlich die erste
    am
    ersten Juli.............................................. .................................
    und die andere am .................................................. ..........................
    .................................................. ...............................................
    .................................................. ...............................................
    daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung gebührend angeschlagen gewesen, und endlich, daß
    mir kein Wiederspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforde=
    rung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtiger
    Urkunde angefügten Belege, nämlich: die Geburtsurkunde
    ..........................
    .................................................. .............................................
    .................................................. ...........................................
    .................................................. ..........................................
    so wie auch das sechte Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut
    vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut gefragt: ob sie einan=
    der ehelichen wollten ?
    Da nun Jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erkläre ich im Namen
    des Gesetzes, daß
    Conrad Holzhauer und die
    Maria Catharina Nachtsheim
    hierdurch miteinander gesetzlich verheirate sind.
    Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des................................
    Palm, ein und Zwanzig Jahre alt, Standes ..................
    wohnhaft zu Andernach welcher ein ................................dem neuen Ehegatten
    des Gottlieb Uffert?, acht und zwanzig Jahre alt.
    Standes............................ wohnhaft zu Andernach welcher ein ...................
    de.. neuen Ehegatten des Jacob .................................................. ............
    Jahre alt, Standes ....................................... wohnhaft zu Andernach
    welcher ein .........................................neuen Ehegatten, und des .......................
    ................................................Jahre alt, Standes...........................
    wohnhaft zu Andernach welcher ein ......................................dem neuen Ehegatten
    zu seyn erklärten; und habe die besagten Zeugen, so wie die neuen Eheleute die Urkunde, nachdem
    dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben


    .................................................. .................................
    .................................................. ................................
    ....................................

    Unterschriften
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Armand J; 02.01.2011, 22:49.
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29742

    #2
    Hallo Armand,

    ich lese:


    Im Jahre tausend acht hundert sieben und zwanzig den vierzehnten Juli
    Nachmittags zwei Uhr, erschien vor mir Hugo Keiffenheim? Bürgermeister von Andernach als öffentlicher Beamten des Personenstandes,
    der Conrad Holzhauer, acht und zwanzig Jahre alt,geboren zu Weiterode
    im Churhessischen, ledigen Standes, Schneider wohnhaft
    zu Andernach im Regierungs=Department Coblenz,
    Sohn des Jacob Holzhauer Standes Leinweber, verstorben
    zu Weitenrode und der Catharina Elise Kirzel(?)
    Standes ohne Gewerb wohnhaft zu Weitenrode im Churhessischen
    welche nach der hier anliegenden Einwillig-
    ung in die Heirath ihres Sohnes nichts zu ........... hat.
    Und die Jungfrau Maria Catharina Nachtsheim, zwanzig fünf
    Jahre alt, geboren zu Andernach Regierungs=Departement Coblenz
    Standes, ledig, ohne Gewerb wohnhaft zu Andernach Regierungs=
    Departement Coblenz Tochter der Sibilla Nachtsheim
    Standes ohne Gewerb wohnhaft zu Andernach Regierungs=Departement
    Coblenz, hierbei gegenwärtig und in die Heirath
    ihrer Tochter einwilligend.

    Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heyrat gestzlich abzuschließen; und
    in Erwägung, daß die vorgeschrieben öffentliche Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Haupt=
    thüre des Gemeindehauses zu Andernach Statt gehabt haben, nämlich die erste
    am
    ersten Juli achtzehnhundert siebenundzwanzig
    und die andere am achten Juli achtzehnhundert sieben und
    zwanzig, wie dieses aus dem hiesigen Ver-
    kündigungsregister zu ersehen ist,

    daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung gebührend angeschlagen gewesen, und endlich, daß
    mir kein Wiederspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforde=
    rung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtiger
    Urkunde angefügten Belege, nämlich: die Geburtsurkunde
    des Bräu-
    tigams und der Todtenschein des Vaters des sSelben,
    Da durch die auf hiesiger Bürgermeisterei
    Deponieten Civilstandesregister beurkundet
    wird, das die Braut am ersten ........... Jahr
    Zehn der französischen Republik oder den einund
    zwanzigsten May achtzehnhundert zwei zu
    Andernach geboren, der Bräutigam von der
    Königlichen Hochlöblichen Regierung zu Koblenz
    laut Dekret(?) vom eilften Juni dieses Jahres
    als königlich Preußischen Unterthan aufgenom-
    men, so wie daß von den eheschließenden
    Personen ein Kind erzeuget worden, welches
    in das Civilstandregister der Gemeinde Ander-
    nach, unterm neun und zwanzigsten März
    vorigen Jahres, unter Nr 71 mit dem Namen
    Valentin Nachtsheim eingetragen, am
    selben Tage zur Welt gekommen sey,
    und welches sie für ihren anerkannten.

    so wie auch das sechte Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut
    vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut gefragt: ob sie einan=
    der ehelichen wollten ?
    Da nun Jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erkläre ich im Namen
    des Gesetzes, daß
    Conrad Holzhauer und die
    Maria Catharina Nachtsheim
    hierdurch miteinander gesetzlich verheirate sind.
    Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Johann Joseph
    Palm, ein und Zwanzig Jahre alt, Standes Wirth
    wohnhaft zu Andernach welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten
    des Gottlieb Uffert(les ich auch), acht und zwanzig Jahre alt.
    Standes Hutmacher wohnhaft zu Andernach welcher ein Be-
    kannter der
    neuen Ehegatten des Jacob Gröschen(??) dreisig sieben
    Jahre alt, Standes Bürstenbinder wohnhaft zu Andernach
    welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, und des Cornelius Umb-
    scheiden, siebenzig zwei
    Jahre alt, Standes Stadtdiener
    wohnhaft zu Andernach welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten
    zu seyn erklärten; und habe die besagten Zeugen, so wie die neuen Eheleute die Urkunde, nachdem
    dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben

    die Braut sowie die Mutter derselben
    erklärten im Unterschreiben uner-
    fahren zu seyn

    Unterschriften



    Zuletzt geändert von Xtine; 02.01.2011, 22:14.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Armand J
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2009
      • 480

      #3
      Hallo Christine,
      herzlichen Dank für deine schnelle Übersetzung, du hast mir sehr geholfen,
      weil ich den Sohn Valentin noch nicht zuordnen konnte.

      Liebe Grüße
      Armand

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