Kaufvertrag 1751 - 4

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [gelöst] Kaufvertrag 1751 - 4

    Hallo,

    anbei habe ich einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1751.
    Die Qualität der Kopien, welche ich vom Archiv bekommen habe, ist mehr als bescheiden. Daher hoffe ich auf euch. Vielleicht kann der ein oder andere ja noch etwas entziffern.

    Vielen Dank.
    Mathias
    Zuletzt geändert von fossy123; 17.12.2010, 13:37.
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4847

    #2
    und Hannß George Hoffmannen gelegen
    inmaßen er solches unter heutigen dato von seinen Vater
    gleiches Nahmens vor 30 Th. erhandelt, beliehen habe. Reiche
    und Leihe ihm auch sothanes Hauß und Zubehör in Krafft
    dieß salvo Dominico directo dergestalt und alßo, daß er
    solches alß im wahres Erb- Zinnß und Dienstguth nun ha-
    ben, nutzen und gebrauchen möge, doch daß er selbiges
    baue und beßere aljährlich auf Michaelis vier Pfennige
    Erb Zinnß auf [......] zu unseren hiesigen Amte
    abtrage die Dienste, und übrige praestanda zu
    rechter Zeith praestiere der Lehn so offt diesselbe
    an Seiten des Lehns Mannes durch Sterben, Erbe,
    Kauff, Tausch, Schenkung
    und dergleichen zu Fäll kömt oder verändert wird ge-
    währende Folge leisten und das gewöhnliche Lehn – Geld a 5
    Procent auf den wahren Werthe des Haußes gleich wie anietzo
    in ansehung des Auszuges nach 40 [...] Taxa mit 2 [...]
    entrichten übrigens sich auch dergestalt wie einem recht
    schaffenen Unterthanen, Erb, Zinnß und Dienste Manne
    eignet und gebüret bezeuge und verhalte wogegen wir
    deßter bekänntliche Lehnsherren seyn, und ihn so einen
    [....] dabey schützen wollen. Uhrkundlich habe ich die-
    sen Lehnschein eigenhändig unterschrieben und mit mei-
    en angebohrenen Petschafft bedrucken laßen.
    So geschehen Rammelburg den 8 ten Marty 1751.

    Johann Friedrich Ernst Freyherr von Friesen
    vor mich und in Vormundschafft meines
    Vettern, Herrn Carl August Freyhr. von Friesen

    Ein bisschen bräuchte ich noch.
    Aber das wird ja sicher noch überprüft.

    Gruß Konrad

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    • Uschibaldi
      Erfahrener Benutzer
      • 10.11.2010
      • 1247

      #3
      Hallo!
      Könnte es auch statt gewährende "gebührende Folge leisten" heißen?
      LG Uschibaldi

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Freilich, so heißt es auch, Uschibaldi.

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • fossy123
          Erfahrener Benutzer
          • 01.12.2008
          • 751

          #5
          Danke für die Hilfe.

          Das Wort nach ..."Erb Zinnß auf [......] zu unserem alhiesigen Amte..."
          könnte das mit dem Buchstaben "R" anfangen? Es sieht genauso aus wie bei "Reiche" Zeile 3 von oben, letztes Wort. Der zweite Buchstabe hat dann noch diesen kleinen Kringel wie bei einem "u" also könnte es so etwas wie "Rutschens" heißen. Passt aber irgendwie nicht so recht in den Zusammenhang.

          Was meint ihr?

          Kommentar

          • Uschibaldi
            Erfahrener Benutzer
            • 10.11.2010
            • 1247

            #6
            Hallo Fossy.
            Ich denke dass das irgend ein Name ist, weil so ein Name ein bestimmtes Datum bedeutete ich hatte Ruthert oder so ähnlich gelesen. Kann damit aber auch nicht viel anfangen. Die Abkürzungen wegen dem Geld weiß ich auch nicht, da mußt Du dich im Archiv erkundigen.
            LG Uschibaldi

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