Kaufvertrag 1751 - 3

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [gelöst] Kaufvertrag 1751 - 3

    Hallo,

    anbei habe ich einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1751.
    Die Qualität der Kopien, welche ich vom Archiv bekommen habe, ist mehr als bescheiden. Daher hoffe ich auf euch. Vielleicht kann der ein oder andere ja noch etwas entziffern.

    Vielen Dank.
    Mathias
    Zuletzt geändert von fossy123; 16.12.2010, 17:55.
  • Uschibaldi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 1259

    #2
    Hallo!
    Ich kann es auch nicht viel besser aber oben das heißt nicht Kauff!

    gelaßen unnd nebest Käuffern um Confirmation dießes k..
    .. aber um anderweile Beleihung gebethen und ge-
    wöhnliches Angelöbnuß gethan: Alß ist dieser Kauff
    von denen Contrahenten angenommenen Amts wegen in
    quantum juri; jedoch hiesigen Amte, Mir, und jeden tertio
    an beißeren Rechte ohne Khonde confirmieret Käuffer im
    dem erhandelten Hause und Zubehör alß mit einem
    wahren Erb Zinnß und dienste Guthe Salvo Dominio erecto
    beliehen diesen Kauff dem alhiesigen Contractenbuche
    einverleibet Käuffern aber nebst gewöhnlich
    Lehn Scheine in forma probante unter Vordruckung des
    alhießigen größeren Amts Innsiegels, und meiner
    eigenhändigen Unterschrifft außgestellet worden.
    So geschehen Rammelburg den 8 ten Marty 1751.


    No. 1910 Wippra
    Johann Friedrich Mohrs Lehnschein

    Ich Johann Friedrich Ernst Freyherr von Friese, Ihro Königl.
    Majt. in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen den bestalten
    Cammer Junker Erbe Lehns und Gerichtsherr auf Rötha vor
    mich, und nach dern absterben meines Herrn Bruders, in
    Vormundschafft meines anmünndigen Vettern, Herrn Carl
    August Freyherrn von Friesen Erb Lehn und Gerichts
    Herrn aus Cotta beyde Inhaberns des Amtes Rammelburg
    uhrkunde und bekenne daß ich Johann Friedrich Mohren jun:
    mit einem zu Wippra in den Botchen Bache zwischen dem
    Organisten, und dem Gemeind Hirthen Hauße, gelegenen
    Wohn Hauße nebst angebauten Ställgen ingleichen mit
    Einen Morgen acker auf dem Galck Berge, zwischen der kristt
    LG Uschibaldi
    Zuletzt geändert von Uschibaldi; 13.12.2010, 21:38.

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      Doch, es heißt Kauff.

      gelaßen und nebst Käuffern [und] Confirmation dießes Kauff
      [obgl..] aber um anderweits Beleihung gebethen und ge-
      wöhnliches angelöbniß gethan: Alß ist dieser Kauff
      von denen Contrahenten angenommenen Amtswegen in
      quantum juris; jedoch hiesigen Amte, Mir, und jeden tertio
      an beßeren Rechte ohne Schaden confirmiret Käuffer mit
      dem verhandelten Hause und Zubehör alß mit einem
      wahren Erb Zinnß und dienste Guthe Salvo Dominio eli-
      recto beliehen dieser Kauff dem alhiesigen Contracten-
      Buche einverleibet Käuffern aber nebst gewöhnlichen
      Lehn Scheine in forma probante unter Vordruckung des
      alhiesigen größeren Amts- Innsiegels, und meiner
      eigenhändigen Unterschrifft außgestellet worden.
      So geschehen Rammelburg den 8 ten Martii 1751.


      No. 1910 Wippra
      Johann Friedrich Mohrs Lehnschein

      Ich Johann Friedrich Ernst Freyherr von Friese, Ihro Königl.
      Majt. in Posen und Churfürstl. Durchl. zu Sache der bestalter
      Cammer Junker Erb Lehns und Gerichtsherr auf Rötha vor
      mich, und nach seinem absterben meines Herrn Bruders, in
      Vormundschafft meines anmündigen Vettern, Herrn Carl
      August Freyherrn von Friesen Erb Lehn und Gerichts
      Herrn aus Cotta beyde Inhabere des Amtes Rammelburg
      uhrkunde und bekenne daß ich Johann Friedrich Mohren jun:
      mit einem zu Wippra in den Botchen Bache zwischen dem
      Organisten, und dem Gemeind Hirthen Hauße, gelegenem
      Wohn Hauße nebst angebauten Ställgen ingleichen mit
      Einen Morgen acker auf dem Galck Berge, zwischen der Trifft
      Zuletzt geändert von henrywilh; 13.12.2010, 23:29.
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Uschibaldi
        Erfahrener Benutzer
        • 10.11.2010
        • 1259

        #4
        Hallo Henry!
        Ich glaube doch, dass das letzte Wort mit einem K anfängt. Es sieht zumindest genauso aus wie die anderen (siehe Königl.). Da ich den mittleren Teil inzwischen versucht habe, passt Krist(lich) auch besser.
        L.G. Uschibaldi
        Zuletzt geändert von Uschibaldi; 14.12.2010, 11:41.

        Kommentar

        • fossy123
          Erfahrener Benutzer
          • 01.12.2008
          • 751

          #5
          Vielen Dank an euch für eure Hilfe.

          Schöne Grüße
          Mathias

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11862

            #6
            Zitat von Uschibaldi Beitrag anzeigen
            Hallo Henry!
            Ich glaube doch, dass das letzte Wort mit einem K anfängt. Es sieht zumindest genauso aus wie die anderen (siehe Königl.). Da ich den mittleren Teil inzwischen versucht habe, passt Krist(lich) auch besser.
            L.G. Uschibaldi
            Jetzt ist der scan leider nicht mehr eingestellt.
            Vielleicht hast du Recht - man müsste ach noch sehen, wie der Satz weitergeht.
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

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            • Uschibaldi
              Erfahrener Benutzer
              • 10.11.2010
              • 1259

              #7
              Hallo Henry!
              Ich habe gerade gemerkt, dass ich die Seiten verwechselt habe. Schade dass ich nicht mehr nachschauen kann. Du wirst doch recht haben.
              LG Uschi

              Kommentar

              • fossy123
                Erfahrener Benutzer
                • 01.12.2008
                • 751

                #8
                Sorry, habe die Seite wieder eingestellt.
                Da war ich wohl etwas zu schnell *ascheaufmeinhaupt*

                Gruß
                Mathias

                Kommentar

                • henrywilh
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 11862

                  #9
                  Ja, nee.

                  Also erstmal vom Sinn her: Trift (mit einem f, mein Fehler) ist ein Weg zwischen Viehweide und Stall (Wikipedia). Passt doch als Abgrenzung einer Fläche ("zwischen der Trift ...").

                  Dann vom Visuellen. Zum Vergleich hier:
                  - das Ende von unterschrift und das Wort Trift
                  uschrift.JPG Trifft.JPG

                  -
                  ein von König und das Tr aus Trift.
                  Kö.JPG Tr.JPG

                  Somit meine ich: Trift trifft es.
                  Schöne Grüße
                  hnrywilhelm

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                  • Uschibaldi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.11.2010
                    • 1259

                    #10
                    Du hast recht!!
                    LG Uschibaldi

                    Kommentar

                    • fossy123
                      Erfahrener Benutzer
                      • 01.12.2008
                      • 751

                      #11
                      Danke. Damit ist diese Seite gelöst.

                      Gruß
                      Mathias

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