Kaufvertrag 1751 - 2

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 696

    [gelöst] Kaufvertrag 1751 - 2

    Hallo,

    anbei habe ich einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1751.
    Die Qualität der Kopien, welche ich vom Archiv bekommen habe, ist mehr als bescheiden. Daher hoffe ich auf euch. Vielleicht kann der ein oder andere ja noch etwas entziffern.

    Vielen Dank.
    Mathias
    Zuletzt geändert von fossy123; 17.12.2010, 14:57.
  • Uschibaldi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 1244

    #2
    Hallo Mathias!
    Das ist kaum lesbar. Mehr kann ich nicht.

    Nothurft verlanget abzusichern verspricht gestalt da=
    voner Verkäuffer die Kauff Gelder bey seinen Leben nicht
    völlig auch über dasjenige was nach Abzug derer Begräb=
    niß al Kosten übrige unter Käuffern und seiner übrigen 4
    Geschwister gethreulich jedoch Verkäuffers jüngster Tochter
    wegen des Mitterlichen Gewandes 6 Thaler vorauß ent=
    richtet und im übrigen damit Käuffer nicht übertrieben
    werde dergestaltige Einrichtungen gemachet werden sollen
    daß in den Jahren da Verkäuffer fortann ohnedem die
    Begräbniß täten herbey schaffen müsste dieser mit
    weiterer Bezahlung irer Tage Zielh verschonet bleiben
    also der übrigen Rückstand an der Kauff Summa
    den Verkäuffer nicht gehoben alljährlich mit drey
    Thaler an die sämtlichen 5 Kindern nach Ordnung des
    Alters bezahlet und 1 Jahr nach Verkäuffers Todte
    der Ordnung somit gemacht werde. Ohne Ver-
    tilgung der Kauff: Summa hat sich Verkäuffer folgen-
    den Außzug auf seine Lebens Zeitt in dem verkaufften
    Hause vorbehalten: alß freige Wohnung, die Lager
    stätte in der Stube, frei Feuer und Licht, der Acker, die
    Helfte an Obste und Gerste?, Landt in Garthen den halben
    Stall zu einem Theil Kuh Vieh oder Ziegen desgleichen die freye
    Herberge vor seinem Sohn Johann Andreas, so lange
    selbiger unverheyrathet, desgleichen vor seiner jüngsten
    Tochter Anna Marien welche Verkäuffer auf seine noch
    übrige Lebens Zeith zu seiner Pflege und Varttung bey
    sich behalten wolle wobey jedoch bedungen daß so lange
    den Sohn Johann Andreas sich in dem Hause mit aufhält
    dieser den dritten Theil zur Teuerung geben solle.
    Da nun beyde Theile mit vorstehenden Handel zufrieden
    Solche gegen einander acceptiret und zu deßen Frist=
    haltung auch aller und jeder exceptionen so dem ent-
    gegen aler ordentlich der Abmachung Abereylung
    an den abgehandicter ales undergeschriebenen Sache,
    der Verletzung unter oder über die [….] sich begeben
    Verkäuffer die Lohn und Eigenthum actu corporali auf-
    LG Uschibaldi
    Zuletzt geändert von Uschibaldi; 16.12.2010, 11:48.

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    • fossy123
      Erfahrener Benutzer
      • 01.12.2008
      • 696

      #3
      Hallo Uschi,
      unglaublich, was du da noch so raus holst.
      Vielleicht kann der ein oder andere ja noch die letzten fehlenden Wörter ergänzen.

      Schöne Grüß
      Mathias

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 696

        #4
        Keiner? Leider darf man in Wernigerode im archiv nicht Fotografieren.
        So dass diese Kopien leider ausreichen müssen, was ja wohl offensichtlich nicht so wirklich der Fall ist. Leider.

        Kommentar

        • Uschibaldi
          Erfahrener Benutzer
          • 10.11.2010
          • 1244

          #5
          Fotografieren lassen auch nicht? Ich habe keine Ahnung ob ich es richtig gelesen habe. Vielleicht kann Henry oder jemand anderes das nochmal anschauen.
          LG Uschibaldi

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          • fossy123
            Erfahrener Benutzer
            • 01.12.2008
            • 696

            #6
            Zitat von Uschibaldi Beitrag anzeigen
            Fotografieren lassen auch nicht? LG Uschibaldi
            Nee, leider nicht. Die sind da echt konsequent.
            Irgendwie ist wohl auch noch ein Lese-/Druckgerät defekt, so dass Sie momentan nur auf einem älteren Gerät drucken können. Deswegen ist auch die Qualität der Kopien so mies.

            Hab das auch schon bemängelt und gefragt, ob ich alternativ die Seite einfach abfotografieren darf, aber man hat mich nicht gelassen. So ist das

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