Kaufvertrag 1751 - 1

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [gelöst] Kaufvertrag 1751 - 1

    Hallo,

    anbei habe ich einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1751.
    Die Qualität der Kopien, welche ich vom Archiv bekommen habe, ist mehr als bescheiden. Daher hoffe ich auf euch. Vielleicht kann der ein oder andere ja noch etwas entziffern.

    Vielen Dank.
    Mathias
    Zuletzt geändert von fossy123; 15.12.2010, 16:08.
  • Uschibaldi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 1247

    #2
    Hallo Mathias!
    Alles kann ich auch nicht lesen.

    No. 1909. Wippra
    Johann Friedrich Mohr kaufft das Väterliche
    Häusgen

    Zu wißen, dies was dem freyherr. frieseschen amte Rammel-
    burg, und mir [........] der Zeith anherbestalten Amt-
    mann dato in Persohn erschienen JOHANN FRIEDRICH MOHR aus
    Wippra Verkäufer an einem, dann deßen Sohn gleiches Nahmens
    Käufer anderntheils, und haben folgenden Kauff Contract
    miteinander abgehandelt und geschloßen. Es überläßet
    und verkaufft nehmlich eingangs ernahnter Johann Frie-
    drich Mohr Sen: sein zu Wippra in sogenannten Botchen
    Bache zwischen dem daisigen Organisten und den Gemeind
    hirthen Hauße gelegenes Wohnhauß, nebst angebaueten
    Stalligen, und alles was in den Gebäude, band, Vand
    Mauer, und Nagelfeste ist mit dabey befindlichen kleinen
    Gärthgen, auch
    Einen Morgen Acker auf dem Galck Berge zwischen der Kristen
    vor Hanß George Hoffmannen gelegen
    und allem aus diesen Hauße und Zubehör hafftenden
    Rechte und gerechtigkeiten, Nutz- und Beschwerungen in-
    maßen Verkauffet das Hauß vor ohngefehr. 7.4. Jahren
    auf einer ihm damals angewiesenen Stelle neu er-
    bauet, den Acker aber aus der Gemeinde auß gewie-
    sen bekommen biß anhero genutzet und gebrauchet
    verrichtet und vergeben an mit gegenwärthigen seinen
    Sohn Johann Friedrich Mohren jun: erbe und eigenthümlich
    nach fry von allen Schulden und ansprüchen um und
    vür Dreißig Thaler, den Thaler zu 211 g gr. gerechnet
    vollständiger Kauff Summa Wofür es auch Käuffer
    angenommen und an Verkäuffern seinen Vater dato
    so fiel Zehen Thaler baar bezalt welcher letzte über dem
    nichtigen Empfang solcher 10 Thl. mit Entsagung der Auß-
    flucht des nicht erhaltenen Geldes quittierte da im übrigen
    so aus dem rest der Kauffe Summa betrifft Käuffer sel-
    biger seinem Vater nach und nach mir er selbige abson-
    derlich wann er schwach oder krang werden solten zu seiner
    LG Uschibaldi
    Zuletzt geändert von Uschibaldi; 14.12.2010, 23:39.

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      Kleine Ergänzung:

      mir Endtbenahmten = Endbenannten

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 751

        #4
        Hallo Ihr beiden,
        vielen Dank für eure Hilfe, insbesondere der von Uschi.

        Sagt mal heißt das im unteren Abschnitt (5. Zeile von unten) ".... über den nichtigen Empfang..." oder heißt es "....über den richtigen Empfang...." Quasi hat der Junior dem Senior die 10 Thaler bezahlt oder nicht? Der erste Buchstabe sieht für mich ehr aus wie ein "r" siehe. Wäre schon wichtig zu wissen.

        Vielen Dank und schönen Gruß
        Mathias

        Kommentar

        • lindemann
          Erfahrener Benutzer
          • 19.03.2007
          • 167

          #5
          r oder n?

          Hallo Mathias,

          das ist ein -r-.

          Viele Grüße

          Roswitha

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11862

            #6
            Aufbauend auf Uschibaldi:

            No. 1909. Wippra
            Johann Friedrich Mohr kaufft das Väterliche
            Häusgen

            Zu wißen, d vor dem freyherrn frieseschen amte Rammel-
            burg, und mir Endesbenahmten der Zeith anherbestalten Amt-
            mann dato in Persohn erschienen JOHANN FRIEDRICH MOHR aus
            Wippra Verkäufer an einen, dann deßen Sohn gleiches Nahmens
            Käuffer anderntheils, und haben folgenden Kauff Contract
            miteinander abgehandelt und geschloßen. Es überläßet
            und verkaufft nehmlich eingangs benahmter Johann Frie-
            drich Mohr Sen: sein zu Wippra in sogenannten Botchen
            Bache zwischen dem daisigen Organisten und den Gemeind
            hirthen Hauße gelegenes Wohnhauß, nebst angebaueten
            Stalligen, und alles was in den Gebäude, band, Vand
            Mauer, und Nagelfeste ist mit dabey befindlichen kleinen
            Gärthgen, auch
            Einen Morgen Acker auf dem Galck Berge zwischen der Triften
            und Hannß George Hoffmannen gelegenen
            und allen auf diesen Hauße und Zubehör hafftenden
            Rechte und Gerechtigkeiten, Nutz- und Beschwerungen in-
            maßen Verkäuffer das Hauß vor ohngefehr. 24. Jahren
            auf eine ihm damals angewiesene Stelle neu er-
            bauet, den Acker aber aus der Gemeinde auß gewie-
            sen bekommen biß anhero genutzet und gebrauchet
            verrechtet und vergeben an mit gegenwärttigen seinen
            Sohn Johann Friedrich Mohren jun: erb- und eigenthümlich
            auch frey von allen Schulden und ansprüchen um und
            vor Dreyßig Thaler, den Thaler zu 24 ggr. gerechnet
            vollständiger Kauff Summa Wofür es auch Käuffer
            angenommen und an Verkäuffern seinen Vater dato
            sofort Zehen Thaler baar bezalet welcher letzte über den
            richtigen Empfang solcher 10 rt. mit Entsagung der Auß-
            kunft[?] des nicht erhaltenen Geldes quittiret da im übrigen
            so aus dem rest der Kauffe Summa betrift Käuffer sel-
            bige seinen Vater nach und nach wie er selbige abson-
            derlich wann er schwach oder krank werden solten zu seiner


            Ja, Uschi, ich halte Triften für richtig. Siehe haftenden.
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

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            • Uschibaldi
              Erfahrener Benutzer
              • 10.11.2010
              • 1247

              #7
              Hallo Henry!
              Ich habe sicher noch mehr falsch. Besonders im mittleren. Hier bin ich auch nicht ganz zufrieden mit der "Auß=kunft." Was hältst Du von Außflucht? Dumm ist, dass so viele Buchstaben nicht zu sehen sind. Was im Buch sicher der Fall ist. Fotos sind manchmal besser als Kopien.
              LG Uschibaldi
              Zuletzt geändert von Uschibaldi; 14.12.2010, 23:41.

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11862

                #8
                Ja! Ausflucht sehr gut.

                Im Übrigen brauchst du dir keinen Kopf zu machen, denn der/die Erste hat's immer am schwersten.
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

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                • fossy123
                  Erfahrener Benutzer
                  • 01.12.2008
                  • 751

                  #9
                  Hey,super ihr drei vielen, vielen Dank. Großes Lob an dich Uschi!!!

                  Jetzt wird glaub ich der Sinn deutlicher.
                  Junior kauft vom Senior das Haus für 30 Taler. 10 Taler zahlt Junior sofort in bar.
                  Den Rest soll er quasi "abarbeiten" wenn der Senior alt, krank und schwach wird.

                  Nur was ist hiermit gemeint: "... Empfang solcher 10 rt. mit Entsagung der Auß-
                  flucht des nicht erhaltenen Geldes......"

                  Schöne Grüße
                  Mathias

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4847

                    #10
                    mit Entsagung der Auß-
                    flucht des nicht erhaltenen Geldes......"

                    Er versichert, dass er später nicht die Ausflucht (Ausrede) gebraucht, er habe
                    das Geld nicht bekommen und es noch einmal verlangt.

                    Gruß Konrad

                    Kommentar

                    • fossy123
                      Erfahrener Benutzer
                      • 01.12.2008
                      • 751

                      #11
                      Aha - verstanden.
                      Vielen Dank für die Erklärung.

                      Mathias

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