Heiratseintrag Kenauer

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  • diebro
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 408

    [gelöst] Heiratseintrag Kenauer

    Hallo und guten Abend,

    ich bin mit meinem Latein am Ende. Das liegt daran das ich es nicht beherrsche. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen? Soweit ich die Worte entziffern konnte habe ich sie aufgeführt. Aber die Lücken sind groß.... Eine Übersetzung wäre auch nicht schlecht, denn die herkömmlichen Lateinüberstzungen greifen hier nicht.
    Danke und viele Grüße
    Marion

    Post consuctas proclamationes, conjugatis sunt .... mathias martinus Kenauer, Joannis ….. et Maria Sybilla van Holck filius, ….. et Maria michel…. Filia………….

    Testibus : adamo josephus Kenauer, et joanne………
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  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Post consuetas proclamationes, conjugati sunt Joannes mathias martinus Kenauer, Joannis Kenauer et Mariae Sybillae van Holck filius, hic ...aetatis 21 annos11 menses 26 dies et Maria michelinae meyers, wilhelmi Henrici richter et annae mariae meyers filia hic ... [der Rest ist mir zu schwierig] praesentibus testibus : adamo josepho Kenauer, et joanne Ziegler

    Nach den gewöhnlichen Abkündigungen wurden verbunden Johann Mathias Kenauer, des Johann Kenauer und der Maria Sibille van Holck Sohn, hier im Alter von 21 Jahren, 11 Monaten und 26 Tagen, und Maria Michelina Meyers, des Wilhelm Heinrich Richter und der Anna Maria Meyers Tochter hier ... In Anwesenheit der Zeugen Adam Joseph Kenauer und Johanne Ziegler.


    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

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    • diebro
      Erfahrener Benutzer
      • 11.04.2010
      • 408

      #3
      Danke, für die Hilfestellung. Das ist schon mehr als ich erwartet habe. Vielleicht geht ja noch etwas. Ich habe noch etwas "entziffert", hoffe ich, und es rot markiert. Anbei noch mal ein Ausschnitt des problematischen Teils.

      Post consuetas proclamationes, conjugati sunt Joannes mathias martinus Kenauer, Joannis Kenauer et Mariae Sybillae van Holck filius, hic ...aetatis 21 annos11 menses 26 dies et Maria michelinae meyers, wilhelmi Henrici richter et annae mariae meyers filia hic ... illegitima ................. aetatis .......annos 24, 20 dies praesentibus testibus : adamo josepho Kenauer, et joanne Ziegler

      Nach den gewöhnlichen Abkündigungen wurden verbunden Johann Mathias Kenauer, des Johann Kenauer und der Maria Sibille van Holck Sohn, hier im Alter von 21 Jahren, 11 Monaten und 26 Tagen, und Maria Michelina Meyers, des Wilhelm Heinrich Richter und der Anna Maria Meyers Tochter hier ... In Anwesenheit der Zeugen Adam Joseph Kenauer und Johanne Ziegler.
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      • aliasali
        Benutzer
        • 11.12.2010
        • 57

        #4
        Hallo diebro,
        noch zwei kleine Ergänzungen/Korrekturen:
        Bräutigam: hic oriundus aetatis 21 annor(um) 11 mens(ium) 26 dier(um) "hier gebürtig, ... "(Altersangabe nicht im Akkusativ, sondern im Genetiv, an der Übers. ändert sich nichts)
        Braut: hic ??? oriunda "hier ??? gebürtig", auch hier das Alter im Gen. annor(um) bzw. dier(um).
        Gruß,
        aliasali

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        • diebro
          Erfahrener Benutzer
          • 11.04.2010
          • 408

          #5
          Danke, aliasali, für deine Ergänzungen.
          Damit ist wieder ein kleines Mosaiksteinchen hinzugekommen.

          Viele Grüße
          Marion

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          • aliasali
            Benutzer
            • 11.12.2010
            • 57

            #6
            Naja, die Michelina ist wohl eher eine Michelinn: Maria ist unehelich geboren und trägt den Mädchennamen der Mutter. Man sollte die leider abgeschnittene Randbemerkung komplett haben! Da stehen noch mehr Details.
            aliasali

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            • diebro
              Erfahrener Benutzer
              • 11.04.2010
              • 408

              #7
              Hallo aliasali

              Ich habe gar nicht gewagt die Randbemerkung mit hineinzustellen, weil sie noch schlechter zu lesen ist. Aber du machst mir Mut.
              Hier ist sie die Randbemerkung....

              Viele Grüße
              Marion
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              • aliasali
                Benutzer
                • 11.12.2010
                • 57

                #8
                Liebe Marion,

                puh, das Marginale ist ein ziemlich harter Brocken.

                Eins zuvor: die Michelinn muß leider in den Papierkorb. Dabei war die Idee mit dem Mädchennamen eigentlich ganz hübsch...

                Transkription

                NB: (!)= auffällige Schreibung; (?) unsichere Lesung; xx(yyy) aufgelöste Kürzel; (= XXX) Lesung alphanumerischer Ausdrücke; _________ Platzhalter für ein Wort

                Z.1 2ndâ (=secundâ) Xbris (=Decembris) _____ ma-
                Z.2 ht(!)ias martin(us) Kenauer
                Z.3 _________ : quod uxor
                Z.4 sua maria michahela(?)
                Z.5 Sybilla _________ se pro fi-
                Z.6 liâ wilhelmi Henrici Gitler _______ iussit
                Z.7 sed(?) ex matre vidua agric(olae) ________ _________ 18vâ
                Z.8 Octobris(?) 17_9 ___________ nata et bapt(izata) sit.

                Übersetzung

                NB: Noch nicht gelesene, aber aus dem Zusammenhang ergänzbare Teile sind unterstrichen.

                (Z.1) Am 2. Dezember hat ________ Ma(Z.2)thias Martin Kenauer (Z.3) ausgesagt, daß seine Ehefrau (Z.4) Maria Michaela(?) Sybille __________ sich für die Toch(Z.5)ter des Wilhelm Heinrich Gitler zu erklären aufgetragen hat. (Z.7) Aber sie sei von ihrer Mutter, der Witwe des Ackerbauers __________ __________, am 18. (Z.8) Oktober 17_9 ______ geboren und getauft worden.

                Kommentar

                Zwar ist die Braut - nach ihrem Bekunden - die leibliche Tochter von W. H. Gitler (andere Schreibweisen des Familiennamens im Haupttext: Z.4 gihtler,Z.7 Giehtler), aber vor dessen Eheschließung mit der Mutter zur Welt gekommen. Diese hat zum Zeitpunkt der Geburt den Namen Mejer(?) getragen, der sich entsprechend auch bei der Tochter findet.

                [Nebenbemerkung zu Mejers: Es scheint der Genetiv von Mejer zu sein. Also: Mejers (Witwe), bezw. Mejers (postume Tochter). Denn sonst werden bei den Frauen die Familiennamen mit -in weitergebildet. Aber dazu sollten sich lieber die "alte Hasen" äußern.]

                Da bei der Tochter "mejers" erst hineinkorrigiert worden ist, hat wohl ursprünglich der Mädchenname der Mutter dagestanden. Offenbar hat der eintragende Pfarrer die Angaben der Braut bzw. ihrer Eltern so verstanden, daß sie vorehelich gezeugt und geboren worden sei. Aufschlußreich ist auch die Änderung in illegitima filia (Z.5) . Ursprünglich stand da spuria filia "Tochter von einem unbekannten Vater".

                Fazit: die Korrekturen und Nachträge im Haupttext sind nach und aufgrund der im Marginale festgehaltenen Einlassungen erfolgt.

                Sprachlich ist im Satz Z.7-8 scheinbar der im Deutschen verwendete Konjunktiv der referierten Rede durchgeschlagen zu haben.

                Soweit fürs erste.

                Gruß, aliasali.

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                • diebro
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.04.2010
                  • 408

                  #9
                  Meine ganz ehrlich Hochachtung dafür, dass Du soviel entziffern konntest. Das finde ich mehr als beachtlich.

                  Bei den Mormonen ist als Vater der Maria Michelina Meyers bei der Taufe am 18. Oktober 1761 ein Laurentium Meyer eingetragen.
                  Vielleicht hat die Mutter die Tochter unehelich geboren und später erst den Wilhelm Heinrich Gihtler geheiratet.

                  Noch einmal ganz herzlichen Dank für deine Mühe. Ich habe außer Siibilla rein gar nichts entziffern können.

                  Viele Grüße
                  Marion

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                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4847

                    #10
                    Vielleicht komme ich bei dieser tollen Vorarbeit noch ein bisschen weiter:

                    Z.3 refutat: quod uxor
                    Z.4 sua maria michahela(?)
                    Z.5 Sybilla _________ se pro fi-
                    Z.6 liâ wilhelmi Henrici Gitler professa esset

                    er widerlegt/widerspricht, dass seine Fraz ...sich als Tochter des... ausgegeben habe,
                    sondern dass sie ... getauft worden sei.

                    Gruß Konrad

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                    • aliasali
                      Benutzer
                      • 11.12.2010
                      • 57

                      #11
                      Schön, daß zum 18. Oktober nun auch das richtige Jahr da ist, in Z. 8 lies also 17[6]1 statt 17_9. Das vollständige Taufdatum wird wohl dem Taufregister entnommen und daher zuverlässig sein. Diese Eintragung sollte man sich unbedingt in voller Länge ansehen, weil daraus noch ein paar Sachen definitiv zu klären sind. Das mir bisher wahrscheinlichste Szenario:

                      1. Die Brautmutter, geb. ???, war Ehefrau des L. Mejer [ob man seinen Namen auch in Marginale Z.7 lesen kann??].

                      2. Variante a: Höchstens 9 Monate nach dem Tod des Ehemanns kommt Maria M. [Wie heißt sie nun eigentlich mit Zweitnamen??] Sibylla zur Welt; L.M. wird als Vater angegeben, anerkannt und eingetragen. Als postume Tochter ist das Kind "ehrlich".
                      Variante b: Der L.M. stirbt erst nach der Geburt. Die Angabe im Marginale, daß die Mutter der Braut Witwe gewesen sei, träfe dann eben nicht schon auf den Geburtstermin zu.
                      [Welche Variante richtig ist, ergibt sich unmittelbar aus dem Taufeintrag, notfalls in Kombination mit dem Sterbeeintrag des L.M.]

                      3. Nun kommt es am ehesten aufgrund von (2a) zu einem Mißverständnis, das zu dem Eintrag im Trauregister führt, die Braut stamme von einem unbekannten Vater (spuria). (Eine Spekulation darüber, welcher Art das Mißverständnis gewesen sein könnte, ist in meiner vorigen Mail zu finden. Wüßte man den Geburtsnamen der Brautmutter ließe sich vielleicht heraus-x-en, ob der aus dem Haupttext getilgt und durch Mejers erstzt worden ist.)

                      4. Zur Aufklärung wurd im Auftrag der Braut eine Erklärung abgegeben, die zwei Teile enthält:
                      A. die Vaterschaft des W. H. Gitler
                      B. den Inhalt des Taufregistereintrags v. 18.10.1761.
                      Aufgrund von B wird die Herkunftsbezeichnung der Braut auf "Mejers (nachgelassene Tochter)" geändert.
                      Und was ist mit A? Dazu liegen zwei konträre Auffassungen vor:
                      (1) Konrad nimmt an, daß die Braut sich gegen die Unterstellung verwahrt, sie habe W.H.Gitler als ihren Vater ausgegeben.[Von einer Vaterschaftsvermutung bez. Gitler ist aus dem Taufeintrag nichts entnehmen. Aber weiß der Himmel, was da alles unverschriftlicht geblieben ist.] Vielmehr habe man sich an das zu halten, was im Taufregister (B) steht. Das ist eine sinnvolle Option, zumal sie das sed "aber, vielmehr" sehr gut motiviert. Allerdings würde - wenn man durch diese Einlassung die V-Frage als erledigt ansehen wollte - die ersatzlose Streichung von spuria oder die Ersetzung durch "postuma" zu erwarten gewesen sein.
                      (2) Nach meiner Auffassung liegt eine Art halb-erfolgreicher Versuch vor,- unbeschadet der formalrechtlichen Lage nach B - den Ruf des "Hurenkinds" loszuwerden dadurch, daß der nachmalige Ehemann der Mutter (vielleicht sogar zutreffend) als leiblicher Vater ausgegeben wird. Nur halb erfolgreich ist der Versuch, weil auch der Zeugung außerhalb der Ehe ein Makel der Illegitimität anhängt. Darum ist am Ende spuria weg, dafür illegitima da.
                      Aber wie man es dreht und wendet: Da über den Inhalt des quod-Satzes (im Gegensatz zu seiner genauen Form) wohl kaum Zweifel bestehen, entscheidet sich letztlich alles an dem den quod-Satz regierenden Verb. Refutat denkt Konrad, ich würde eher referebat "trug vor" sehen.

                      confessa esset geht von der Satz-Konstruktion her nicht; in Verbindung mit iussit braucht-s einen a.c.i.; ich hatte professa<m> esse versucht, aber wieder verworfen. Es paßt alles noch nicht so recht.

                      Gruß, aliasali

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                      • diebro
                        Erfahrener Benutzer
                        • 11.04.2010
                        • 408

                        #12
                        Maria Michelina Siibilla Meyers ist der Name der Braut und der Name der Brautmutter ist Anna Maria Meyers. Die Tochter trägt den Namen der Mutter.
                        Um das Rätsel der Geburt zu lösen könnte der Taufeintrag helfen, sofern der Eintrag einen entsprechenden Vermerk enthält.

                        Danke an Euch für das Lesen und Danke an aliasali für die ausführlichen Erklärungen. Das liest sich für mich sehr spannend und auch sehr professionel.

                        Viele Grüße
                        Marion

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                        • aliasali
                          Benutzer
                          • 11.12.2010
                          • 57

                          #13
                          Irgendwie scheint meine Frage, ob wohl der Taufeintrag als Bild zugänglich gemacht werden kann, verlorengegangen zu sein.
                          Gruß, aliasali.

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                          • diebro
                            Erfahrener Benutzer
                            • 11.04.2010
                            • 408

                            #14
                            Nein, aliasali, deine Frage ist nicht verloren gegangen. Den originalen Taufeintrag habe ich leider noch nicht. Den muss ich erst noch beim Stadtarchiv in Düsseldorf anfordern.
                            Bis jetzt kann ich mich beim Taufeintrag der Maria Michelina Siibilla lediglich auf die Sekundärquelle Mormonen beziehen.
                            Bis ich die Kopie aus den Kirchenbüchern habe kann noch etwas Zeit ins Land gehen. Besonders jetzt wo die Feiertage anstehen.

                            Viele Grüße
                            Marion

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