Gerichtsprotokolle 1682 Teil 4

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [gelöst] Gerichtsprotokolle 1682 Teil 4

    1
    Zuletzt geändert von fossy123; 01.12.2010, 18:44.
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4847

    #2
    Ich mach einstweilen das Lateinische


    Beklagter Hennig Bose citatur (wird vorgeladen)
    ad diem 17 hujus mensis (auf den 17. Tag dieses Monats) : Rammelb. d 14 Martÿ
    682.


    Actum ut supra (Geschehen wie oben)
    in praesentia partium circa
    horam 10 antemeridinam:

    in Gegenwart der Parteien etwa um 10 Uhr vormittags
    Gruß Konrad

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      Sign:
      Klägerin der hochadl. Herrschaft
      zum öfteren Grummet entwen-
      det darzu Ihme und Wie anstat
      zu erweisen schuldig # anst deßen erfolg
      dann geschehen soll
      was sich zu ersten
      gebühret im wieder[?]
      gen aber wird denselben beklagter …. an…-
      beschehenes begründet ansuchen
      be..ten Umbständen nach
      zur verdienten straffe
      gezogen. Act: [siehe Konrad]: in
      beyseyn Barthel Schnidel-
      manns und Tobi Fran-
      ckens beyderseits Ge-
      richts Schöppen und zwar
      dieser Zu Hermeneln[?]
      jener aber zu Braunschwen-
      den.

      […..]
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 751

        #4
        Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
        Sign:
        Klägerin der hochadl. Herrschaft
        zum öfteren Grummet entwen-
        det darzu Ihme und Wie anstat
        zu erweisen schuldig # anst deßen erfolg
        dann geschehen soll
        was sich zu ersten
        gebühret im wieder[?]
        gen aber wird denselben beklagter …. anst[elle oder anstatt] oder [nicht]?
        beschehenes begründet ansuchen
        be..ten Umbständen nach
        zur verdienten straffe
        gezogen. Act: [siehe Konrad]: in
        beyseyn Barthel Schnidel-
        manns und Tobi Fran-
        ckens beyderseits Ge-
        richts Schöppen und zwar
        dieser Zu Hermerude (für den Ort Hermerode?)
        jener aber zu Braunschwen-
        den.

        […..]
        .

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Meine Vermutung:

          gen aber wird denselben beklagter …. auff
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

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